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Hundesteuer Karlsruhe 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Karlsruhe 144 € Hundesteuer.

Für jeden Hund, der in Karlsruhe gehalten wird, fällt Hundesteuer an. Die folgenden Abschnitte zeigen die Sätze aus der Satzung, ordnen sie im Vergleich zu Baden-Württemberg ein und erklären Ermäßigungen und Fristen.

Die Sätze in Karlsruhe

Jahresbeträge in Karlsruhe
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund144 €
Je Hund bei zwei Hunden144 €
Je Hund ab drei Hunden144 €
Steuermarkenein

Deine Hundesteuer in Karlsruhe

Hunde im Haushalt
1
davon Listenhunde
0

Hundesteuer pro Jahr in Karlsruhe

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 8. Oktober 1996 (Amtsblatt vom 31. Oktober 1996), zuletzt geändert durch Satzung vom 21. Oktober 2025 (Online-Bekanntmachung vom 30. Oktober 2025), …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Karlsruhe im Jahr kostet

    Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Karlsruhe 12 € Steuer, am Tag sind es 0,39 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.

    Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 720 €, auf zehn Jahre 1.440 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.

    Achtung bei mehreren Hunden: Karlsruhe berechnet ab zwei Hunden für jeden Hund den höheren Satz. Ein Zwei-Hunde-Haushalt zahlt daher 288 € im Jahr (24 € im Monat), drei Hunde kosten 432 €.

    Karlsruhe im Vergleich

    Bei rund 309.247 Einwohnern zählt Karlsruhe zu den Großstädten. Für Hundehalter gilt die Satzung der Stadt, nicht die eines Landkreises.

    Im Vergleich mit 11 erfassten Städten in Baden-Württemberg (Median 144 €) liegt Karlsruhe genau auf der Mitte. Über alle 90 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 120 €; der niedrigste Satz beträgt 60 €, der höchste 186 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Karlsruhe genauso viel wie Mannheim und 24 € mehr als Freiburg im Breisgau.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Baden-Württemberg
    1. Karlsruhe144 €
    2. Mannheim144 €
    3. Stuttgart144 €
    4. Heidelberg144 €
    5. Freiburg im Breisgau120 €
    6. Pforzheim120 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.

    In Karlsruhe gilt laut Satzung: Keine Staffel: Nach § 5 Abs. 1 beträgt die Steuer für jeden Hund 144,00 Euro im Kalenderjahr, bei zwei Hunden je Hund 144,00 Euro; Zwingersteuer 288,00 Euro (§ 5 Abs. 2, § 8).

    Was für Listenhunde gilt

    Karlsruhe verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.

    Die Satzung enthält keinen erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde/Kampfhunde; es gilt der Einheitssatz von 144,00 Euro (§ 5).

    Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg

    Landesrecht für Hunde in Karlsruhe

    Die Hundesteuer regelt Karlsruhe selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Baden-Württemberg die Vorschrift „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.

    Auf der Liste in Baden-Württemberg stehen 12 Rassen, zum Beispiel American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Karlsruhe gefährliche Hunde bestimmt.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg nicht; geregelt ist: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Baden-Württemberg

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder oder hilfloser Personen dienen (Merkzeichen Bl oder H) (§ 6 Nr. 1)
    • geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen (§ 6 Nr. 2)
    • Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird (§ 6 Nr. 3)
    • Hunde in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen (§ 6 Nr. 4)
    • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl (§ 6 Nr. 5)
    • Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG (§ 6 Nr. 6)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • halbe Steuer auf Antrag für Hunde, die unmittelbar für die Ausübung eines Berufs notwendig sind (§ 7 Nr. 1)
    • halbe Steuer für Hunde, die im Vorjahr die Schutzhundeprüfung III bestanden haben (§ 7 Nr. 2)
    • halbe Steuer für Wachhunde von Gebäuden im Außenbereich, mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude (§ 7 Nr. 3)
    • halbe Steuer, wenn der volle Steuersatz aufgrund persönlicher Verhältnisse unbillig wäre (§ 7 Nr. 4)
    • Zwingersteuer 288,00 Euro für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, mit Zuchtbucheintrag (§ 8, § 5 Abs. 2)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    So meldest du deinen Hund

    • Zuständig: Stadt Karlsruhe, Kommunale Steuern, hundesteuer@stk.karlsruhe.de
    • Frist: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich (§ 11 Abs. 1)

    Hund online bei der Stadt Karlsruhe anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Beleg aus der Satzung

    Rechtsgrundlage
    Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung), Karlsruher Stadtrecht 9/3, Stand: 1. Januar 2026
    Fassung
    Satzung vom 8. Oktober 1996 (Amtsblatt vom 31. Oktober 1996), zuletzt geändert durch Satzung vom 21. Oktober 2025 (Online-Bekanntmachung vom 30. Oktober 2025), …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 144,00 Euro. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer.

    Die 5 häufigsten Fragen

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Karlsruhe?

    Im Jahr 2026 verlangt Karlsruhe für den ersten Hund 144 €. Grundlage ist die Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung), Karlsruher Stadtrecht 9/3, Stand: 1. Januar 2026. Fassung: Satzung vom 8. Oktober 1996 (Amtsblatt vom 31. Oktober 1996), zuletzt geändert durch Satzung vom 21. Oktober 2025 (Online-Bekanntmachung vom 30. Oktober 2025), ….

    Was kostet ein zweiter Hund in Karlsruhe?

    In Karlsruhe kostet der zweite Hund genauso viel wie der erste: 144 € im Jahr. Einen Aufschlag für mehrere Hunde gibt es nicht. Laut Satzung: Keine Staffel: Nach § 5 Abs. 1 beträgt die Steuer für jeden Hund 144,00 Euro im Kalenderjahr, bei zwei Hunden je Hund 144,00 Euro; Zwingersteuer 288,00 Euro (§ 5 Abs. 2, § 8).

    Muss ich als Rentner in Karlsruhe Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Karlsruhe kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Für welche Hunde muss man in Karlsruhe keine Hundesteuer zahlen?

    Steuerfrei sind in Karlsruhe laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder oder hilfloser Personen dienen (Merkzeichen Bl oder H) (§ 6 Nr. 1), geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen (§ 6 Nr. 2), Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird (§ 6 Nr. 3), Hunde in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen (§ 6 Nr. 4), Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl (§ 6 Nr. 5) und Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG (§ 6 Nr. 6). Ermäßigt wird für: halbe Steuer auf Antrag für Hunde, die unmittelbar für die Ausübung eines Berufs notwendig sind (§ 7 Nr. 1), halbe Steuer für Hunde, die im Vorjahr die Schutzhundeprüfung III bestanden haben (§ 7 Nr. 2), halbe Steuer für Wachhunde von Gebäuden im Außenbereich, mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude (§ 7 Nr. 3), halbe Steuer, wenn der volle Steuersatz aufgrund persönlicher Verhältnisse unbillig wäre (§ 7 Nr. 4) und Zwingersteuer 288,00 Euro für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, mit Zuchtbucheintrag (§ 8, § 5 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Karlsruhe an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Karlsruhe, Kommunale Steuern, hundesteuer@stk.karlsruhe.de», und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich (§ 11 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Vergleichbare Städte in Baden-Württemberg

    Alle Städte in Baden-Württemberg

    Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Karlsruhe redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.