Hundesteuer in Bayern 2026
Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden
Kurze Antwort
Eine einheitliche Hundesteuer in Bayern gibt es nicht, jede Gemeinde legt sie selbst fest. In den 2 ausgewerteten Städten liegt der Satz für den ersten Hund zwischen 100 € und 132 €, in der Mitte bei 116 €.

Steuer von der Gemeinde, Pflichten vom Land: So ist die Hundehaltung in Bayern geregelt. Hier stehen die Sätze der ausgewerteten Städte und die Landesregeln mit Fundstelle.
Was das Land vorschreibt
Listenhunde
Rasseliste vorhanden
Kategorie 1 – Kampfhundeeigenschaft stets vermutet (§ 1 Abs. 1 der Verordnung): Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden
Erlaubnispflicht der Gemeinde (Art. 37 LStVG): nur bei berechtigtem Interesse (z. B. Bewachung eines gefährdeten Besitztums), Zuverlässigkeit und ohne Gefahren; Erlaubnis kann von besonderer Haftpflichtversicherung abhängig gemacht werden; Zucht- und Ausbildungsbeschränkungen (Art. 37a)
Kategorie 2 – Kampfhundeeigenschaft widerlegbar vermutet (§ 1 Abs. 2 der Verordnung): Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler und Kreuzungen dieser Rassen
Gelten als Kampfhunde, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vorliegt; sonst wie Kategorie 1
Haftpflicht
Pflicht für: keine landesrechtliche Pflicht für alle Hunde; bei Kampfhunden kann die Gemeinde die Erlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG)
Sachkunde
Art. 37 LStVG nennt als Erlaubnisvoraussetzungen berechtigtes Interesse und Zuverlässigkeit, keinen Sachkundenachweis; keine allgemeine Sachkundepflicht
Chip und Register
in Auswertung
Grundlage: Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18 (Halten von Hunden), Art. 37 (Halten gefährlicher Tiere), Art. 37a (Zucht und Ausbildung von Kampfhunden); Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992, LStVG i. d. F. der Bekanntmachung vom 13.12.1982 (BayRS 2011-2-I), Text gilt ab 17.12.2024 (laut BAYERN.RECHT); Kampfhunde-Verordnung GVBl. 1992 S. 268, BayRS 2011-2-7-I, geändert durch Verordnung vom 4. September 2002 (GVBl. S. 513, 583) · abgerufen am 22.10.2026
Städte in Bayern im Vergleich
| Stadt | 1. Hund | 2. Hund | Listenhund |
|---|---|---|---|
| München | 100 € | 100 € | 800 € |
| Nürnberg | 132 € | 132 € | 1.056 € |
Für 75 weitere Städte in Bayern werten wir die Satzung noch aus. Sie erscheinen hier, sobald die Sätze geprüft sind.
Die 5 häufigsten Fragen in Bayern
Was kostet die Hundesteuer in Bayern?
Eine einheitliche Hundesteuer in Bayern gibt es nicht, jede Gemeinde legt sie selbst fest. In den 2 ausgewerteten Städten liegt der Satz für den ersten Hund zwischen 100 € und 132 €, in der Mitte bei 116 €.
Welche Rassen gelten in Bayern als gefährlich?
Bayern führt eine Rasseliste. Kategorie 1 – Kampfhundeeigenschaft stets vermutet (§ 1 Abs. 1 der Verordnung): Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Kategorie 2 – Kampfhundeeigenschaft widerlegbar vermutet (§ 1 Abs. 2 der Verordnung): Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler und Kreuzungen dieser Rassen. Grundlage: Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18 (Halten von Hunden), Art. 37 (Halten gefährlicher Tiere), Art. 37a (Zucht und Ausbildung von Kampfhunden); Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992.
Brauche ich in Bayern eine Hundehaftpflicht?
Nicht für alle Hunde. Bayern verlangt eine Haftpflichtversicherung für: keine landesrechtliche Pflicht für alle Hunde; bei Kampfhunden kann die Gemeinde die Erlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
Was kostet ein Listenhund in Bayern an Steuer?
In den 2 ausgewerteten Städten in Bayern kostet ein Listenhund zwischen 800 € und 1.056 € im Jahr. Einige Städte verlangen keinen erhöhten Satz.
Was ändert sich 2026 für Hundehalter in Bayern?
Bereits beschlossene Änderungen gibt es in: München und Nürnberg (Details auf den Stadtseiten).
Nachbarländer
Unabhängiges redaktionelles Angebot, kein amtliches Portal. Landesregeln aus dem Gesetzestext, Steuersätze aus den Satzungen der Städte. Keine Rechtsberatung. Stand 22.10.2026.