Hundesteuer Schweinfurt 2026
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Kurze Antwort
Für den ersten Hund verlangt Schweinfurt 2026 eine Hundesteuer von 50 € pro Jahr. Für einen zweiten Hund werden 125 € fällig. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 400 €.
Was ein Hund in Schweinfurt jedes Jahr an Steuer kostet, steht in der Hundesteuersatzung der Stadt. Wir haben die Satzung ausgewertet und die wichtigsten Punkte hier zusammengefasst.
Hundesteuer Schweinfurt 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 50 € |
| Zweiter Hund | 125 € |
| Jeder weitere Hund | 125 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 400 € |
| Steuermarke | ja |
Rechner: Was zahlst du in Schweinfurt?
Hundesteuer pro Jahr in Schweinfurt
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 17.10.1980 (Amtsbl. S. 196), geändert durch Satzungen vom 07.12.1984, 21.01.1994 und 01.01.1998, zuletzt geändert durch Satzung vom 02.11.2001
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Schweinfurt pro Monat und über die Jahre
Pro Monat gerechnet sind es in Schweinfurt 4,17 €, pro Tag 0,14 €. Wann der Jahresbetrag von 50 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.
Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Schweinfurt ergeben nach heutigem Satz 250 €, zehn Jahre 500 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.
Mit einem zweiten Hund zahlst du in Schweinfurt zusammen 175 € im Jahr, also 125 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 300 €.
Für einen Listenhund verlangt Schweinfurt 8-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 33,33 €.
Wie teuer ist Schweinfurt?
In Mittelstädten wie Schweinfurt (etwa 54.539 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.
Unter den 28 Städten in Bayern, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 72 €. Schweinfurt liegt damit unter diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 30 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 102 €, 273 Städte).
Für den ersten Hund zahlst du in Schweinfurt 20 € mehr als Passau und genauso viel wie Straubing.
Zweithund und weitere Hunde
Hält ein Haushalt mehr als einen Hund, steigt die Steuer pro Hund in vielen Städten deutlich. Das macht den zweiten Hund oft teurer als den ersten.
In Schweinfurt gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 und 2 kostet der erste Hund 50 Euro und jeder weitere Hund 125 Euro; steuerfreie Hunde werden nicht mitgezählt, ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde (§ 5 Abs. 2).
Listenhunde in Schweinfurt
Für einen gefährlichen Hund verlangt Schweinfurt 400 € im Jahr.
Für Kampfhunde gelten 400 Euro pro Hund; als Kampfhunde gelten die in § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 genannten Tiere (§ 5 Abs. 3).
Welche Hunde in Bayern als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Bayern
Landesrecht für Hunde in Schweinfurt
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Schweinfurt das Landesrecht in Bayern, vor allem „Landesstraf- und Verordnungsgesetz“.
Bayern nennt 19 Rassen ausdrücklich, etwa Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier. Für die Hundesteuer in Schweinfurt kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Bayern nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: keine landesrechtliche Pflicht für alle Hunde, bei Kampfhunden kann die Gemeinde die Erlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Abs. 1)
- Hunde von DRK, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesverband für den Selbstschutz für deren Aufgaben (§ 2 Abs. 2)
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (§ 2 Abs. 3)
- Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind (§ 2 Abs. 4)
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind (§ 2 Abs. 5)
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 2 Abs. 6)
- Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Abs. 7)
Ermäßigt laut Satzung:
- Halbe Steuer für Hunde, die in Einöden oder Weilern gehalten werden (Wohngebäude mehr als 500 m vom nächsten Wohngebäude entfernt) (§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2)
- Halbe Steuer für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern, die überwiegend zur Jagd oder zum Jagd- und Forstschutz gehalten werden; Jagdhunde nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
- Züchtersteuer: halber Steuersatz für jeden zu Zuchtzwecken gehaltenen Hund bei mindestens zwei rassereinen, zuchtfähigen Hunden gleicher Rasse, darunter eine Hündin (§ 7)
Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.
Anmeldung und Abmeldung
- Zuständig: Stadt Schweinfurt, Steuer- und Versicherungswesen, Brückenstraße 14, 97421 Schweinfurt, Telefon 09721 51-5194, steuern@schweinfurt.de
- Frist: unverzüglich, sobald der Hund älter als vier Monate ist (§ 11 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls unverzüglich (§ 11 Abs. 2)
Hund online bei der Stadt Schweinfurt anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Ziehst du weg, meldest du den Hund in Schweinfurt ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.
Woher die Zahlen stammen
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Schweinfurt (Stadtrecht)
- Fassung
- Satzung vom 17.10.1980 (Amtsbl. S. 196), geändert durch Satzungen vom 07.12.1984, 21.01.1994 und 01.01.1998, zuletzt geändert durch Satzung vom 02.11.2001
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt für den ersten Hund 50 €. (2) Die Steuer beträgt für jeden weiteren Hund 125 €.
Die 5 häufigsten Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Schweinfurt 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Schweinfurt für den ersten Hund 50 €. Der zweite Hund kostet 125 €. Für einen Listenhund werden 400 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Schweinfurt (Stadtrecht). Fassung: Satzung vom 17.10.1980 (Amtsbl. S. 196), geändert durch Satzungen vom 07.12.1984, 21.01.1994 und 01.01.1998, zuletzt geändert durch Satzung vom 02.11.2001.
Was kosten zwei Hunde in Schweinfurt an Steuer?
Für den zweiten Hund gilt in Schweinfurt ein Satz von 125 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 175 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 und 2 kostet der erste Hund 50 Euro und jeder weitere Hund 125 Euro; steuerfreie Hunde werden nicht mitgezählt, ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde (§ 5 Abs. 2).
Gibt es in Schweinfurt eine Ermäßigung für Rentner?
Das Alter allein ist in Schweinfurt kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Wann entfällt die Hundesteuer in Schweinfurt?
Steuerfrei sind in Schweinfurt laut Satzung: Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Abs. 1), Hunde von DRK, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesverband für den Selbstschutz für deren Aufgaben (§ 2 Abs. 2), Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (§ 2 Abs. 3), Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind (§ 2 Abs. 4), Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind (§ 2 Abs. 5), Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 2 Abs. 6) und Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Abs. 7). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Hunde, die in Einöden oder Weilern gehalten werden (Wohngebäude mehr als 500 m vom nächsten Wohngebäude entfernt) (§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2), Halbe Steuer für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern, die überwiegend zur Jagd oder zum Jagd- und Forstschutz gehalten werden; Jagdhunde nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2) und Züchtersteuer: halber Steuersatz für jeden zu Zuchtzwecken gehaltenen Hund bei mindestens zwei rassereinen, zuchtfähigen Hunden gleicher Rasse, darunter eine Hündin (§ 7). Ob ein Antrag nötig ist, klärt das Steueramt.
Wie melde ich meinen Hund in Schweinfurt an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Schweinfurt, Steuer- und Versicherungswesen, Brückenstraße 14, 97421 Schweinfurt, Telefon 09721 51-5194, steuern@schweinfurt.de», und zwar unverzüglich, sobald der Hund älter als vier Monate ist (§ 11 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls unverzüglich (§ 11 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.
Hundesteuer in anderen Städten in Bayern
Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Schweinfurt.