Hundesteuer Hof 2026
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Kurze Antwort
Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Hof 75 € Hundesteuer. Der zweite Hund schlägt mit 100 € zu Buche. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 600 €.
Ob Ersthund, Zweithund oder Listenhund: Hof staffelt die Hundesteuer nach festen Regeln. Diese Seite bündelt, was die Satzung dazu sagt, mit Quelle und Abrufdatum.
Hundesteuer Hof 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 75 € |
| Zweiter Hund | 100 € |
| Jeder weitere Hund | 100 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 600 € |
| Steuermarke | ja |
Hundesteuer für Hof berechnen
Hundesteuer pro Jahr in Hof
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 09.12.1980, zuletzt geändert durch 9. Änderungssatzung vom 06.10.2025, gültig ab 01.01.2026
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Die Kosten im Alltag
Pro Monat gerechnet sind es in Hof 6,25 €, pro Tag 0,21 €. Wann der Jahresbetrag von 75 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.
Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Hof ergeben nach heutigem Satz 375 €, zehn Jahre 750 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.
Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 175 € im Jahr, mit drei Hunden 275 €. Der zweite Hund allein macht 100 € aus.
Für einen Listenhund verlangt Hof 8-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 50 €.
Hof im Vergleich
In Mittelstädten wie Hof (etwa 46.624 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.
Im Vergleich mit 28 erfassten Städten in Bayern (Median 72 €) liegt Hof über der Mitte. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 30 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 102 €, 273 Städte).
Für den ersten Hund zahlst du in Hof 15 € mehr als Kaufbeuren und 15 € mehr als Dachau.
- Hof75 €
- Memmingen72 €
- Kaufbeuren60 €
- Dachau60 €
- Freising60 €
- Straubing50 €
Zweithund und weitere Hunde
Hält ein Haushalt mehr als einen Hund, steigt die Steuer pro Hund in vielen Städten deutlich. Das macht den zweiten Hund oft teurer als den ersten.
In Hof gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 75 Euro im Jahr, der zweite und jeder weitere Hund 100 Euro, jeder Kampfhund 600 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, im Übrigen entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung (§ 5 Abs. 3).
Was für Listenhunde gilt
Für einen gefährlichen Hund verlangt Hof 600 € im Jahr.
Kampfhunde sind Hunde, bei denen aufgrund rassenspezifischer Merkmale, Zucht und Ausbildung von gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit auszugehen ist; erfasst sind alle in § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden (§ 5 Abs. 2). Für Kampfhunde gelten Ermäßigungen (§ 6) und Züchtersteuer (§ 7) nicht (§ 5 Abs. 3).
Welche Hunde in Bayern als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Bayern
Landesrecht für Hunde in Hof
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Hof das Landesrecht in Bayern, vor allem „Landesstraf- und Verordnungsgesetz“.
Auf der Liste in Bayern stehen 19 Rassen, zum Beispiel Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Hof gefährliche Hunde bestimmt.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Bayern nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: keine landesrechtliche Pflicht für alle Hunde, bei Kampfhunden kann die Gemeinde die Erlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Nr. 1)
- Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesverband für den Selbstschutz für deren Aufgaben (§ 2 Nr. 2)
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (§ 2 Nr. 3)
- Hunde zur Bewachung von Herden (§ 2 Nr. 4)
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind (§ 2 Nr. 5)
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 2 Nr. 6)
- Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Nr. 7)
- Zertifiziert ausgebildete Therapie- oder Besuchshunde, die ausschließlich zur Unterstützung gemeinnütziger Tätigkeiten an sozialen Einrichtungen eingesetzt werden (§ 2 Nr. 8)
- Geprüfte ASP-Kadaver-Suchhunde der Bayerischen ASP-Kadaver-Suchhunde-Bereitschaftsstaffel (§ 2 Nr. 9, seit 01.01.2026)
Ermäßigt laut Satzung:
- Halbe Steuer für Hunde in Einöden und Weilern (Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt; Weiler mit höchstens 300 Einwohnern) (§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2)
- Halbe Steuer für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagd bzw. zum Jagd- oder Forstschutz; Jagdhunde nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung nach § 21 AVBayJG (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
- Züchtersteuer: für Züchter mit mindestens zwei rassereinen zuchtfähigen Hunden gleicher Rasse (darunter eine Hündin) die Hälfte des Steuersatzes je Zuchthund (§ 7)
- Jeder Ermäßigungsgrund nur für jeweils einen Hund; Antrag bis Ende des Kalenderjahres (§ 8)
- Für einen nachweislich aus dem Tierheim Erlalohe des Tierschutzvereins Hof und Umgebung e. V. übernommenen Hund entfällt die Steuerpflicht für ein Jahr; Nachweis bei der Anmeldung (§ 4 Abs. 3)
Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.
Anmeldung und Abmeldung
- Zuständig: Stadt Hof, Fachbereich Stadtkämmerei – Team Hundesteuer, Klosterstraße 1-3, 95028 Hof, Tel. 09281 815-1322, E-Mail steuern@stadt-hof.de (laut städtischer Service-Seite)
- Frist: innerhalb eines Monats nach Anschaffung eines über vier Monate alten Hundes bzw. innerhalb eines Monats nach Vollendung des vierten Lebensmonats, unter Angabe von Herkunft, Alter und Rasse (§ 11 Abs. 1 und 2); Abmeldung unverzüglich (§ 11 Abs. 3)
Hund online bei der Stadt Hof anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Ziehst du weg, meldest du den Hund in Hof ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Hof (Ortsrecht 924/5)
- Fassung
- Satzung vom 09.12.1980, zuletzt geändert durch 9. Änderungssatzung vom 06.10.2025, gültig ab 01.01.2026
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer beträgt - für jeden ersten Hund 75,00 €, - für jeden zweiten Hund 100,00 €, - für jeden weiteren Hund 100,00 €, - für jeden Kampfhund 600,00 €.
Die 5 häufigsten Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Hof 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Hof für den ersten Hund 75 €. Der zweite Hund kostet 100 €. Für einen Listenhund werden 600 € fällig. Grundlage ist die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Hof (Ortsrecht 924/5). Fassung: Satzung vom 09.12.1980, zuletzt geändert durch 9. Änderungssatzung vom 06.10.2025, gültig ab 01.01.2026.
Was kosten zwei Hunde in Hof an Steuer?
Für den zweiten Hund gilt in Hof ein Satz von 100 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 175 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 75 Euro im Jahr, der zweite und jeder weitere Hund 100 Euro, jeder Kampfhund 600 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, im Übrigen entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung (§ 5 Abs. 3).
Gibt es in Hof eine Ermäßigung für Rentner?
Das Alter allein ist in Hof kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Zertifiziert ausgebildete Therapie- oder Besuchshunde, die ausschließlich zur Unterstützung gemeinnütziger Tätigkeiten an sozialen Einrichtungen eingesetzt werden (§ 2 Nr. 8). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Welche Hunde sind in Hof von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Hof laut Satzung: Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Nr. 1), Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesverband für den Selbstschutz für deren Aufgaben (§ 2 Nr. 2), Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (§ 2 Nr. 3), Hunde zur Bewachung von Herden (§ 2 Nr. 4), Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind (§ 2 Nr. 5), Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 2 Nr. 6), Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Nr. 7), Zertifiziert ausgebildete Therapie- oder Besuchshunde, die ausschließlich zur Unterstützung gemeinnütziger Tätigkeiten an sozialen Einrichtungen eingesetzt werden (§ 2 Nr. 8) und Geprüfte ASP-Kadaver-Suchhunde der Bayerischen ASP-Kadaver-Suchhunde-Bereitschaftsstaffel (§ 2 Nr. 9, seit 01.01.2026). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Hunde in Einöden und Weilern (Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt; Weiler mit höchstens 300 Einwohnern) (§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2), Halbe Steuer für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagd bzw. zum Jagd- oder Forstschutz; Jagdhunde nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung nach § 21 AVBayJG (§ 6 Abs. 1 Nr. 2), Züchtersteuer: für Züchter mit mindestens zwei rassereinen zuchtfähigen Hunden gleicher Rasse (darunter eine Hündin) die Hälfte des Steuersatzes je Zuchthund (§ 7), Jeder Ermäßigungsgrund nur für jeweils einen Hund; Antrag bis Ende des Kalenderjahres (§ 8) und Für einen nachweislich aus dem Tierheim Erlalohe des Tierschutzvereins Hof und Umgebung e. V. übernommenen Hund entfällt die Steuerpflicht für ein Jahr; Nachweis bei der Anmeldung (§ 4 Abs. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Bis wann muss ich meinen Hund in Hof anmelden?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Hof, Fachbereich Stadtkämmerei – Team Hundesteuer, Klosterstraße 1-3, 95028 Hof, Tel. 09281 815-1322, E-Mail steuern@stadt-hof.de (laut städtischer Service-Seite)», und zwar innerhalb eines Monats nach Anschaffung eines über vier Monate alten Hundes bzw. innerhalb eines Monats nach Vollendung des vierten Lebensmonats, unter Angabe von Herkunft, Alter und Rasse (§ 11 Abs. 1 und 2); Abmeldung unverzüglich (§ 11 Abs. 3). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Vergleichbare Städte in Bayern
Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Hof.