Hundesteuer Germering 2026
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Kurze Antwort
In Germering kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 60 €. Für den zweiten Hund werden 110 € fällig, für jeden weiteren 130 €. Listenhunde kosten 870 € im Jahr.
Wer in Germering einen Hund hält, zahlt dafür Hundesteuer an die Stadt. Wie hoch sie ist, legt Germering selbst in der Hundesteuersatzung fest. Diese Seite fasst die Sätze, die Staffel für mehrere Hunde und die Regeln für Listenhunde zusammen.
Hundesteuer Germering 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 60 € |
| Zweiter Hund | 110 € |
| Jeder weitere Hund | 130 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 870 € |
| Steuermarke | ja |
Rechner: Was zahlst du in Germering?
Hundesteuer pro Jahr in Germering
Quelle: Satzung · Stand Arbeitsfassung der Hundesteuersatzung mit eingearbeiteten Änderungssatzungen vom 09.11.2011 und zuletzt vom 26.01.2022, in Kraft am 26.01.2022
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Germering pro Monat und über die Jahre
Pro Monat gerechnet sind es in Germering 5 €, pro Tag 0,16 €. Wann der Jahresbetrag von 60 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.
Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Germering ergeben nach heutigem Satz 300 €, zehn Jahre 600 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.
Mit einem zweiten Hund zahlst du in Germering zusammen 170 € im Jahr, also 110 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 300 €.
Ein gefährlicher Hund kostet in Germering rund 14,5-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 72,50 € im Monat.
Germering im Vergleich
In Mittelstädten wie Germering (etwa 41.155 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.
Der Median der 31 ausgewerteten Städte in Bayern beträgt 70 €. Der Satz in Germering liegt unter diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 24 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 100 €, 312 Städte).
Für den ersten Hund zahlst du in Germering 20 € weniger als Coburg und 40 € weniger als Schwabach.
- Schwabach100 €
- Coburg80 €
- Memmingen72 €
- Germering60 €
- Weiden in der Oberpfalz60 €
- Amberg50 €
Zweithund und weitere Hunde
Die Staffel richtet sich nach der Zahl der Hunde im selben Haushalt. Maßgeblich ist, wie viele Hunde gleichzeitig gehalten werden, nicht welcher Hund zuerst da war.
In Germering gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 60 Euro, der zweite Hund 110 Euro und jeder weitere Hund 130 Euro; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde.
Was für Listenhunde gilt
Für einen gefährlichen Hund verlangt Germering 870 € im Jahr.
Für jeden Kampfhund gelten 870 Euro (§ 5 Abs. 1). Bei Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Tosa-Inu samt Kreuzungen wird die Kampfhundeeigenschaft stets vermutet (§ 5 Abs. 3); bei 14 weiteren Rassen, darunter Alano, American Bulldog, Bullterrier, Bullmastiff, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler, wird sie vermutet, bis ein Wesenstest und ein Negativzeugnis der Stadt Germering das Gegenteil belegen (§ 5 Abs. 4); Befreiungen, Ermäßigungen und Züchtersteuer gelten für Kampfhunde nicht (§ 5 Abs. 5).
Welche Hunde in Bayern als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Bayern
Was in Bayern für Hundehalter gilt
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Bayern fest. Grundlage ist „Landesstraf- und Verordnungsgesetz“.
Das Land führt eine Rasseliste mit 19 Rassen, darunter Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier. Ob ein solcher Hund in Germering zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Bayern nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: keine landesrechtliche Pflicht für alle Hunde, bei Kampfhunden kann die Gemeinde die Erlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Ausnahmen laut Satzung
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Nr. 1)
- Hunde von DRK, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesverband für den Selbstschutz für deren Aufgaben (§ 2 Nr. 2)
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (§ 2 Nr. 3)
- Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind (§ 2 Nr. 4)
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind (§ 2 Nr. 5)
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 2 Nr. 6)
- Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Nr. 7)
Ermäßigt laut Satzung:
- Halbe Steuer für Hunde in Einöden und Weilern (Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt) (§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2)
- Halbe Steuer für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern, die ausschließlich oder überwiegend zur Jagd oder zum Jagd- oder Forstschutz gehalten werden; Jagdhunde nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
- Züchtersteuer für Züchter mit mindestens zwei rassereinen zuchtfähigen Hunden gleicher Rasse (darunter eine Hündin): die Hälfte des Steuersatzes nach § 5 je Zuchthund (§ 7)
- Jeder Ermäßigungsgrund nach § 6 gilt nur für jeweils einen Hund (§ 8 Abs. 2)
Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.
Hund in Germering an- und abmelden
- Zuständig: Stadt Germering, Steueramt, Rathausplatz 1, 82110 Germering, Telefon 089 89 419-217, steueramt@germering.de
- Frist: unverzüglich, sobald ein über vier Monate alter, noch nicht gemeldeter Hund gehalten wird (§ 11 Abs. 1); Abmeldung innerhalb von vier Wochen (§ 11 Abs. 2)
Ziehst du weg, meldest du den Hund in Germering ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.
Woher die Zahlen stammen
- Rechtsgrundlage
- Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Germering (Arbeitsfassung)
- Fassung
- Arbeitsfassung der Hundesteuersatzung mit eingearbeiteten Änderungssatzungen vom 09.11.2011 und zuletzt vom 26.01.2022, in Kraft am 26.01.2022
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer beträgt für den ersten Hund 60,00 Euro für den zweiten Hund 110,00 Euro für jeden weiteren Hund 130,00 Euro für jeden Kampfhund 870,00 Euro
Die 5 häufigsten Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Germering 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Germering für den ersten Hund 60 €. Der zweite Hund kostet 110 €, jeder weitere 130 €. Für einen Listenhund werden 870 € fällig. Grundlage ist die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Germering (Arbeitsfassung). Fassung: Arbeitsfassung der Hundesteuersatzung mit eingearbeiteten Änderungssatzungen vom 09.11.2011 und zuletzt vom 26.01.2022, in Kraft am 26.01.2022.
Was kostet ein zweiter Hund in Germering?
Für den zweiten Hund gilt in Germering ein Satz von 110 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 170 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 60 Euro, der zweite Hund 110 Euro und jeder weitere Hund 130 Euro; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde.
Sind Rentner in Germering von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Germering kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Welche Hunde sind in Germering von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Germering laut Satzung: Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Nr. 1), Hunde von DRK, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesverband für den Selbstschutz für deren Aufgaben (§ 2 Nr. 2), Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (§ 2 Nr. 3), Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind (§ 2 Nr. 4), Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind (§ 2 Nr. 5), Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 2 Nr. 6) und Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Nr. 7). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Hunde in Einöden und Weilern (Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt) (§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2), Halbe Steuer für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern, die ausschließlich oder überwiegend zur Jagd oder zum Jagd- oder Forstschutz gehalten werden; Jagdhunde nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2), Züchtersteuer für Züchter mit mindestens zwei rassereinen zuchtfähigen Hunden gleicher Rasse (darunter eine Hündin): die Hälfte des Steuersatzes nach § 5 je Zuchthund (§ 7) und Jeder Ermäßigungsgrund nach § 6 gilt nur für jeweils einen Hund (§ 8 Abs. 2). Ob ein Antrag nötig ist, klärt das Steueramt.
Bis wann muss ich meinen Hund in Germering anmelden?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Germering, Steueramt, Rathausplatz 1, 82110 Germering, Telefon 089 89 419-217, steueramt@germering.de», und zwar unverzüglich, sobald ein über vier Monate alter, noch nicht gemeldeter Hund gehalten wird (§ 11 Abs. 1); Abmeldung innerhalb von vier Wochen (§ 11 Abs. 2). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
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Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Germering. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.