Zum Inhalt springen

Hundesteuer Weiden in der Oberpfalz 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Weiden in der Oberpfalz setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 60 € pro Jahr fest. Für den zweiten Hund werden 140 € fällig, für jeden weiteren 160 €. Listenhunde kosten 615 € im Jahr.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, und Weiden in der Oberpfalz bestimmt ihre Höhe in einer eigenen Satzung. Hier stehen die aktuellen Beträge, was ein zweiter Hund kostet und wie die Anmeldung läuft.

Die Sätze in Weiden in der Oberpfalz

Hundesteuer pro Jahr (2026)
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund60 €
Zweiter Hund140 €
Jeder weitere Hund160 €
Listenhund (gefährlicher Hund)615 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Weiden in der Oberpfalz?

Hunde im Haushalt
1
davon Listenhunde
0

Hundesteuer pro Jahr in Weiden in der Oberpfalz

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 21.11.2023 (ausgefertigt, Überschrift 'Vom 01.01.2024'), gültig ab 01.01.2024

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Weiden in der Oberpfalz pro Monat und über die Jahre

    Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Weiden in der Oberpfalz 5 € Steuer, am Tag sind es 0,16 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.

    Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 300 € und in zehn Jahren 600 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.

    Zwei Hunde kosten in Weiden in der Oberpfalz zusammen 200 € jährlich (16,67 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 360 €.

    Ein gefährlicher Hund kostet in Weiden in der Oberpfalz rund 10,3-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 51,25 € im Monat.

    Wie teuer ist Weiden in der Oberpfalz?

    Mit rund 42.453 Einwohnern ist Weiden in der Oberpfalz keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.

    Unter den 31 Städten in Bayern, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 70 €. Weiden in der Oberpfalz liegt damit unter diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 24 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 100 €, 312 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Weiden in der Oberpfalz 10 € mehr als Amberg und genauso viel wie Germering.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Bayern
    1. Schwabach100 €
    2. Coburg80 €
    3. Memmingen72 €
    4. Weiden in der Oberpfalz60 €
    5. Germering60 €
    6. Amberg50 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.

    In Weiden in der Oberpfalz gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 60 Euro, der zweite 140 Euro und der dritte sowie jeder weitere 160 Euro; befreite Hunde (§ 2, § 2a) zählen nicht mit, ermäßigte Hunde (§ 6) gelten als erste Hunde.

    Listenhunde in Weiden in der Oberpfalz

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Weiden in der Oberpfalz 615 € im Jahr.

    Kampfhunde sind nach § 5 Abs. 2 Hunde mit rassespezifisch, durch Zucht oder Ausbildung gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, wenigstens alle in § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen, unabhängig von einem Negativzeugnis; 615 Euro für jeden Kampfhund (§ 5 Abs. 1 Buchst. d), keine Befreiung oder Ermäßigung (§ 7 Abs. 2).

    Welche Hunde in Bayern als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Bayern

    Regeln des Landes

    Die Hundesteuer regelt Weiden in der Oberpfalz selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Bayern die Vorschrift „Landesstraf- und Verordnungsgesetz“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 19 Rassen, darunter Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier. Ob ein solcher Hund in Weiden in der Oberpfalz zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Bayern nicht; geregelt ist: keine landesrechtliche Pflicht für alle Hunde, bei Kampfhunden kann die Gemeinde die Erlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Bayern

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde allein zu Erwerbszwecken, z. B. in Tierhandlungen oder zur Bewachung von Herden (§ 2 Nr. 1)
    • Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben (§ 2 Nr. 2)
    • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Nr. 3)
    • Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte und von Angehörigen diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen (§ 2 Nr. 4 und 5)
    • ASP-Kadaver-Suchhunde der bayerischen Bereitschaftsstaffel (§ 2 Nr. 6)
    • Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 2 Nr. 7)
    • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (§ 2 Nr. 8)
    • Hunde aus dem Tierheim Weiden für ein Kalenderjahr (§ 2 Nr. 9)
    • Für das auf die Prüfung folgende Jahr nach freiwillig bestandenem Hundeführerschein oder zehn Stunden bei einem nach § 11 TierSchG zugelassenen Hundetrainer, einmal je Hund, auf Antrag bis 31.12., ab dem zweiten Jahr der Haltung; nicht für Kampfhunde (§ 2a)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbierung der Steuer für Hunde in Einöden (Wohngebäude mehr als 500 m Luftlinie von jedem anderen Wohngebäude entfernt) (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
    • Halbierung der Steuer für Jagdhunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung, nur für jeweils einen Hund (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
    • Hunde aus einem steuerbegünstigten, öffentlich geförderten inländischen Tierheim oder Tierasyl: Ermäßigung um ein Zwölftel je Monat, längstens für die ersten zwölf Monate (§ 6 Abs. 2)
    • Ermäßigungen nur auf Antrag bis zum Ende des Kalenderjahres; nicht für Kampfhunde (§ 7)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    So meldest du deinen Hund

    • Zuständig: Stadt Weiden i.d.OPf. (laut Satzung; konkrete Dienststelle und E-Mail nicht amtlich ermittelt)
    • Frist: innerhalb eines Monats nach Anschaffung eines über vier Monate alten Hundes bzw. nach Vollendung des vierten Lebensmonats, unter Angabe von Herkunft, Alter und Rasse (§ 10 Abs. 1 und 2); Abmeldung innerhalb eines Monats (§ 10 Abs. 4)

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Beleg aus der Satzung

    Rechtsgrundlage
    Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Weiden i.d.OPf. vom 01.01.2024
    Fassung
    Satzung vom 21.11.2023 (ausgefertigt, Überschrift 'Vom 01.01.2024'), gültig ab 01.01.2024
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer beträgt im Kalenderjahr a) für den ersten Hund 60,00 € b) für den zweiten Hund 140,00 € c) für den dritten und alle weiteren Hunde 160,00 € d) für jeden Kampfhund 615,00 €

    Die 5 häufigsten Fragen

    Was kostet die Hundesteuer in Weiden in der Oberpfalz 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Weiden in der Oberpfalz für den ersten Hund 60 €. Der zweite Hund kostet 140 €, jeder weitere 160 €. Für einen Listenhund werden 615 € fällig. Grundlage ist die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Weiden i.d.OPf. vom 01.01.2024. Fassung: Satzung vom 21.11.2023 (ausgefertigt, Überschrift 'Vom 01.01.2024'), gültig ab 01.01.2024.

    Was kostet ein zweiter Hund in Weiden in der Oberpfalz?

    Für den zweiten Hund gilt in Weiden in der Oberpfalz ein Satz von 140 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 200 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 60 Euro, der zweite 140 Euro und der dritte sowie jeder weitere 160 Euro; befreite Hunde (§ 2, § 2a) zählen nicht mit, ermäßigte Hunde (§ 6) gelten als erste Hunde.

    Muss ich als Rentner in Weiden in der Oberpfalz Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Weiden in der Oberpfalz kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Weiden in der Oberpfalz?

    Steuerfrei sind in Weiden in der Oberpfalz laut Satzung: Hunde allein zu Erwerbszwecken, z. B. in Tierhandlungen oder zur Bewachung von Herden (§ 2 Nr. 1), Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben (§ 2 Nr. 2), Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Nr. 3), Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte und von Angehörigen diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen (§ 2 Nr. 4 und 5), ASP-Kadaver-Suchhunde der bayerischen Bereitschaftsstaffel (§ 2 Nr. 6), Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 2 Nr. 7), Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (§ 2 Nr. 8), Hunde aus dem Tierheim Weiden für ein Kalenderjahr (§ 2 Nr. 9) und Für das auf die Prüfung folgende Jahr nach freiwillig bestandenem Hundeführerschein oder zehn Stunden bei einem nach § 11 TierSchG zugelassenen Hundetrainer, einmal je Hund, auf Antrag bis 31.12., ab dem zweiten Jahr der Haltung; nicht für Kampfhunde (§ 2a). Ermäßigt wird für: Halbierung der Steuer für Hunde in Einöden (Wohngebäude mehr als 500 m Luftlinie von jedem anderen Wohngebäude entfernt) (§ 6 Abs. 1 Nr. 1), Halbierung der Steuer für Jagdhunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung, nur für jeweils einen Hund (§ 6 Abs. 1 Nr. 2), Hunde aus einem steuerbegünstigten, öffentlich geförderten inländischen Tierheim oder Tierasyl: Ermäßigung um ein Zwölftel je Monat, längstens für die ersten zwölf Monate (§ 6 Abs. 2) und Ermäßigungen nur auf Antrag bis zum Ende des Kalenderjahres; nicht für Kampfhunde (§ 7). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Weiden in der Oberpfalz anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Weiden i.d.OPf. (laut Satzung; konkrete Dienststelle und E-Mail nicht amtlich ermittelt)», und zwar innerhalb eines Monats nach Anschaffung eines über vier Monate alten Hundes bzw. nach Vollendung des vierten Lebensmonats, unter Angabe von Herkunft, Alter und Rasse (§ 10 Abs. 1 und 2); Abmeldung innerhalb eines Monats (§ 10 Abs. 4). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Weitere Städte in Bayern

    Alle Städte in Bayern

    Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Weiden in der Oberpfalz. Stand 22.10.2026.