Hundesteuer Amberg 2026
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Kurze Antwort
Die Hundesteuer in Amberg beträgt 2026 für den ersten Hund 50 € pro Jahr. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 500 €.
In Amberg richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde und danach, ob ein Hund als gefährlich gilt. Was das in Euro bedeutet und welche Ausnahmen die Satzung kennt, steht auf dieser Seite.
Hundesteuer Amberg 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 50 € |
| Zweiter Hund | 50 € |
| Jeder weitere Hund | 50 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 500 € |
| Steuermarke | ja |
Hundesteuer für Amberg berechnen
Hundesteuer pro Jahr in Amberg
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 25.07.2006 (Amtsblatt Nr. 15 vom 05.08.2006, rückwirkend in Kraft seit 01.01.2006), zuletzt geändert durch Satzung vom 24.10.2023 (Amtsblatt Nr. 21 …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Amberg pro Monat und über die Jahre
Pro Monat gerechnet sind es in Amberg 4,17 €, pro Tag 0,14 €. Wann der Jahresbetrag von 50 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.
Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 250 € zusammen, in zehn Jahren 500 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.
Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 100 € im Jahr, mit drei Hunden 150 €. Der zweite Hund allein macht 50 € aus.
Der Satz für Listenhunde ist in Amberg 10-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 41,67 € pro Monat.
Wie teuer ist Amberg?
In Mittelstädten wie Amberg (etwa 42.631 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.
Der Median der 31 ausgewerteten Städte in Bayern beträgt 70 €. Der Satz in Amberg liegt unter diesem Wert. Über alle 312 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 100 €; der niedrigste Satz beträgt 24 €, der höchste 186 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Amberg 10 € weniger als Weiden in der Oberpfalz und 10 € weniger als Germering.
- Schwabach100 €
- Coburg80 €
- Memmingen72 €
- Weiden in der Oberpfalz60 €
- Germering60 €
- Amberg50 €
Zweithund und weitere Hunde
Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.
In Amberg gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 Buchst. a beträgt die Steuer einheitlich 50 Euro für jeden Hund; eine Staffelung nach der Zahl der Hunde gibt es nicht.
Gefährliche Hunde und Steuer
Für einen gefährlichen Hund verlangt Amberg 500 € im Jahr.
Für jeden Kampfhund gelten 500 Euro (§ 5 Abs. 1 Buchst. b). Kampfhunde sind alle in § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10.07.1992 genannten Rassen und Gruppen samt Kreuzungen; im Einzelfall kann sich die Eigenschaft auch aus einer Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität ergeben (§ 5 Abs. 2). Ein Negativzeugnis beseitigt den erhöhten Satz nicht (§ 5 Abs. 3); keine Befreiung nach § 2 Nr. 3 und 6 und keine Ermäßigung oder Züchtersteuer (§ 8 Abs. 3).
Welche Hunde in Bayern als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Bayern
Was in Bayern für Hundehalter gilt
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Amberg das Landesrecht in Bayern, vor allem „Landesstraf- und Verordnungsgesetz“.
Das Land führt eine Rasseliste mit 19 Rassen, darunter Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier. Ob ein solcher Hund in Amberg zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Bayern nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: keine landesrechtliche Pflicht für alle Hunde, bei Kampfhunden kann die Gemeinde die Erlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Nr. 1)
- Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesluftschutzverband ausschließlich für deren Aufgaben (§ 2 Nr. 2)
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (§ 2 Nr. 3)
- Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind (§ 2 Nr. 4)
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind (§ 2 Nr. 5)
- Geprüfte Rettungshunde, die für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen (§ 2 Nr. 6)
- Hunde allein zu Erwerbszwecken, etwa in Tierhandlungen (§ 2 Nr. 7)
- Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte und ihres zivilen Gefolges samt Angehörigen sowie von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen (§ 2 Nr. 8 und 9)
- Geprüfte ASP-Kadaver-Suchhunde der Bayerischen ASP-Kadaver-Suchhunde-Bereitschaftsstaffel (§ 2 Nr. 10)
Ermäßigt laut Satzung:
- Halbe Steuer für Hunde, die in Einöden oder Weilern gehalten werden (Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt; Weiler mit höchstens 300 Einwohnern) (§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2)
- Halbe Steuer für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern, die ausschließlich oder überwiegend zur Jagd oder zum Jagd- oder Forstschutz gehalten werden; Jagdhunde nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
- Jeder Ermäßigungsgrund nur für einen Hund des Steuerpflichtigen (§ 8 Abs. 2)
- Züchtersteuer: halber Steuersatz je Zuchthund für Züchter mit mindestens zwei rassereinen, zuchtfähigen Hunden gleicher Rasse, darunter eine Hündin (§ 7)
Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.
Hund in Amberg an- und abmelden
- Zuständig: Stadt Amberg, Haushalts- und Steueramt, Marktplatz 11, 92224 Amberg, Telefon 09621 10-1244 (E-Mail-Adresse auf der Service-Seite nicht angegeben)
- Frist: unverzüglich, sobald ein über vier Monate alter Hund gehalten wird (§ 11 Abs. 1); Abmeldung unverzüglich bei Abgabe, Verlust, Tod des Hundes oder Wegzug (§ 11 Abs. 2)
Hund online bei der Stadt Amberg anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Amberg vom 25. Juli 2006 (Stadtrecht 2-1-04)
- Fassung
- Satzung vom 25.07.2006 (Amtsblatt Nr. 15 vom 05.08.2006, rückwirkend in Kraft seit 01.01.2006), zuletzt geändert durch Satzung vom 24.10.2023 (Amtsblatt Nr. 21 …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt a) für jeden Hund 50 Euro, b) für jeden Kampfhund 500 Euro. (2) Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassenspezifischer Merkmale, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Amberg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Amberg?
Im Jahr 2026 verlangt Amberg für den ersten Hund 50 €. Für einen Listenhund werden 500 € fällig. Grundlage ist die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Amberg vom 25. Juli 2006 (Stadtrecht 2-1-04). Fassung: Satzung vom 25.07.2006 (Amtsblatt Nr. 15 vom 05.08.2006, rückwirkend in Kraft seit 01.01.2006), zuletzt geändert durch Satzung vom 24.10.2023 (Amtsblatt Nr. 21 ….
Was kostet ein zweiter Hund in Amberg?
In Amberg kostet der zweite Hund genauso viel wie der erste: 50 € im Jahr. Einen Aufschlag für mehrere Hunde gibt es nicht. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 Buchst. a beträgt die Steuer einheitlich 50 Euro für jeden Hund; eine Staffelung nach der Zahl der Hunde gibt es nicht.
Muss ich als Rentner in Amberg Hundesteuer zahlen?
Das Alter allein ist in Amberg kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Wann entfällt die Hundesteuer in Amberg?
Steuerfrei sind in Amberg laut Satzung: Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Nr. 1), Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesluftschutzverband ausschließlich für deren Aufgaben (§ 2 Nr. 2), Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (§ 2 Nr. 3), Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind (§ 2 Nr. 4), Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind (§ 2 Nr. 5), Geprüfte Rettungshunde, die für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen (§ 2 Nr. 6), Hunde allein zu Erwerbszwecken, etwa in Tierhandlungen (§ 2 Nr. 7), Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte und ihres zivilen Gefolges samt Angehörigen sowie von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen (§ 2 Nr. 8 und 9) und Geprüfte ASP-Kadaver-Suchhunde der Bayerischen ASP-Kadaver-Suchhunde-Bereitschaftsstaffel (§ 2 Nr. 10). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Hunde, die in Einöden oder Weilern gehalten werden (Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt; Weiler mit höchstens 300 Einwohnern) (§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2), Halbe Steuer für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern, die ausschließlich oder überwiegend zur Jagd oder zum Jagd- oder Forstschutz gehalten werden; Jagdhunde nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2), Jeder Ermäßigungsgrund nur für einen Hund des Steuerpflichtigen (§ 8 Abs. 2) und Züchtersteuer: halber Steuersatz je Zuchthund für Züchter mit mindestens zwei rassereinen, zuchtfähigen Hunden gleicher Rasse, darunter eine Hündin (§ 7). Ob ein Antrag nötig ist, klärt das Steueramt.
Wo melde ich meinen Hund in Amberg an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Amberg, Haushalts- und Steueramt, Marktplatz 11, 92224 Amberg, Telefon 09621 10-1244 (E-Mail-Adresse auf der Service-Seite nicht angegeben)», und zwar unverzüglich, sobald ein über vier Monate alter Hund gehalten wird (§ 11 Abs. 1); Abmeldung unverzüglich bei Abgabe, Verlust, Tod des Hundes oder Wegzug (§ 11 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
Hundesteuer in anderen Städten in Bayern
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