Hundesteuer Coburg 2026
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Kurze Antwort
Coburg setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 80 € pro Jahr fest. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 610 €.
Wer in Coburg einen Hund hält, zahlt dafür Hundesteuer an die Stadt. Wie hoch sie ist, legt Coburg selbst in der Hundesteuersatzung fest. Diese Seite fasst die Sätze, die Staffel für mehrere Hunde und die Regeln für Listenhunde zusammen.
Hundesteuer Coburg 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 80 € |
| Zweiter Hund | 80 € |
| Jeder weitere Hund | 80 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 610 € |
| Steuermarke | ja |
Rechner: Was zahlst du in Coburg?
Hundesteuer pro Jahr in Coburg
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 29.11.2024, in Kraft ab 01.01.2025 (ersetzt die Satzung vom 01.01.1981)
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Coburg pro Monat und über die Jahre
Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 6,67 € pro Monat für einen Hund in Coburg. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 80 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.
Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 400 € und in zehn Jahren 800 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.
Mit einem zweiten Hund zahlst du in Coburg zusammen 160 € im Jahr, also 80 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 240 €.
Für einen Listenhund verlangt Coburg rund 7,6-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 50,83 €.
Einordnung im Vergleich
Coburg ist mit rund 40.970 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.
Im Vergleich mit 31 erfassten Städten in Bayern (Median 70 €) liegt Coburg über der Mitte. Zum Vergleich: In den 312 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 24 € und 186 €, in der Mitte 100 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Coburg 20 € mehr als Germering und 20 € weniger als Schwabach.
- Schwabach100 €
- Coburg80 €
- Memmingen72 €
- Germering60 €
- Weiden in der Oberpfalz60 €
- Amberg50 €
Mehrere Hunde in Coburg
Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.
In Coburg gilt laut Satzung: Coburg staffelt nicht: Nach § 5 Abs. 1 kostet jeder Hund einheitlich 80 Euro im Jahr.
Gefährliche Hunde und Steuer
Für einen gefährlichen Hund verlangt Coburg 610 € im Jahr.
Für gefährliche Hunde gelten 610 Euro (§ 5 Abs. 2). Gefährlich sind Hunde, bei denen wegen Veranlagung, Erziehung oder Charakter eine erhöhte Verletzungsgefahr besteht, jedenfalls Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler samt Kreuzungen (§ 5 Abs. 2); der erhöhte Satz bleibt auch mit Negativzeugnis bestehen (§ 5 Abs. 3), Steuervergünstigungen gibt es nicht (§ 8 Abs. 2).
Welche Hunde in Bayern als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Bayern
Landesrecht für Hunde in Coburg
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Bayern fest. Grundlage ist „Landesstraf- und Verordnungsgesetz“.
Bayern nennt 19 Rassen ausdrücklich, etwa Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier. Für die Hundesteuer in Coburg kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Bayern nicht; geregelt ist: keine landesrechtliche Pflicht für alle Hunde, bei Kampfhunden kann die Gemeinde die Erlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Abs. 1 Nr. 1)
- Hunde von DRK, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben (§ 2 Abs. 1 Nr. 2)
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder Hilflose unentbehrlich sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 3)
- Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 4)
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 5)
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 2 Abs. 1 Nr. 6)
- Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 7)
- Hunde aus dem Tierheim Coburg für das erste steuerpflichtige Jahr, auf formlosen Antrag mit Übernahmevereinbarung (§ 2 Abs. 2)
Ermäßigt laut Satzung:
- Halbe Steuer für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern, die ausschließlich oder überwiegend zur Jagd oder zum Jagd- und Forstschutz gehalten werden, nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
- Halbe Steuer für Hunde in Einöden und Weilern (Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt) (§ 6 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2)
- Rückwirkende Ermäßigung auf Antrag für Therapiehunde mit zertifizierter Therapiehundeprüfung und nachgewiesenem Einsatz; Nachweise bis 30.11. eines Jahres (§ 6 Abs. 3)
- Züchtersteuer für Züchter mit mindestens zwei rassereinen zuchtfähigen Hunden gleicher Rasse (darunter eine Hündin) und Eintrag in ein anerkanntes Zucht- und Stammbuch: pauschal das Doppelte des Satzes von 80 Euro (§ 7)
Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.
So meldest du deinen Hund
- Zuständig: Stadt Coburg, Steuerabteilung (die Satzung nennt keine E-Mail-Adresse)
- Frist: unverzüglich, sobald ein über vier Monate alter, noch nicht gemeldeter Hund gehalten wird (§ 11 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls unverzüglich (§ 11 Abs. 3)
Hund online bei der Stadt Coburg anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Coburg (Stadtrecht Nr. 073)
- Fassung
- Satzung vom 29.11.2024, in Kraft ab 01.01.2025 (ersetzt die Satzung vom 01.01.1981)
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer beträgt für jeden Hund 80,00 Euro. (2) Für gefährliche Hunde beträgt die Steuer 610,00 Euro.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Coburg
Was kostet die Hundesteuer in Coburg 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Coburg für den ersten Hund 80 €. Für einen Listenhund werden 610 € fällig. Grundlage ist die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Coburg (Stadtrecht Nr. 073). Fassung: Satzung vom 29.11.2024, in Kraft ab 01.01.2025 (ersetzt die Satzung vom 01.01.1981).
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Coburg?
In Coburg kostet der zweite Hund genauso viel wie der erste: 80 € im Jahr. Einen Aufschlag für mehrere Hunde gibt es nicht. Laut Satzung: Coburg staffelt nicht: Nach § 5 Abs. 1 kostet jeder Hund einheitlich 80 Euro im Jahr.
Gibt es in Coburg eine Ermäßigung für Rentner?
Das Alter allein ist in Coburg kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Wann entfällt die Hundesteuer in Coburg?
Steuerfrei sind in Coburg laut Satzung: Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Abs. 1 Nr. 1), Hunde von DRK, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben (§ 2 Abs. 1 Nr. 2), Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder Hilflose unentbehrlich sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 3), Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 4), Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 5), Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 2 Abs. 1 Nr. 6), Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 7) und Hunde aus dem Tierheim Coburg für das erste steuerpflichtige Jahr, auf formlosen Antrag mit Übernahmevereinbarung (§ 2 Abs. 2). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern, die ausschließlich oder überwiegend zur Jagd oder zum Jagd- und Forstschutz gehalten werden, nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1), Halbe Steuer für Hunde in Einöden und Weilern (Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt) (§ 6 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2), Rückwirkende Ermäßigung auf Antrag für Therapiehunde mit zertifizierter Therapiehundeprüfung und nachgewiesenem Einsatz; Nachweise bis 30.11. eines Jahres (§ 6 Abs. 3) und Züchtersteuer für Züchter mit mindestens zwei rassereinen zuchtfähigen Hunden gleicher Rasse (darunter eine Hündin) und Eintrag in ein anerkanntes Zucht- und Stammbuch: pauschal das Doppelte des Satzes von 80 Euro (§ 7). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wo melde ich meinen Hund in Coburg an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Coburg, Steuerabteilung (die Satzung nennt keine E-Mail-Adresse)», und zwar unverzüglich, sobald ein über vier Monate alter, noch nicht gemeldeter Hund gehalten wird (§ 11 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls unverzüglich (§ 11 Abs. 3). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
Hundesteuer in anderen Städten in Bayern
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Coburg. Stand 22.10.2026.