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Hundesteuer Erding 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Für den ersten Hund verlangt Erding 2026 eine Hundesteuer von 60 € pro Jahr. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 900 €.

Diese Seite beantwortet die Fragen, die Hundehalter in Erding am häufigsten zur Hundesteuer stellen: wie viel, für welchen Hund, mit welcher Ermäßigung und bis wann anmelden.

So hoch ist die Hundesteuer in Erding

Sätze laut Satzung, Stand 22.10.2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund60 €
Zweiter Hund60 €
Jeder weitere Hund60 €
Listenhund (gefährlicher Hund)900 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Erding?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Erding

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 14.11.2023, in Kraft ab 01.01.2024

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Erding pro Monat und über die Jahre

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 5 € pro Monat für einen Hund in Erding. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 60 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 300 € zusammen, in zehn Jahren 600 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.

    Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 120 € im Jahr, mit drei Hunden 180 €. Der zweite Hund allein macht 60 € aus.

    Für einen Listenhund verlangt Erding 15-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 75 €.

    Einordnung im Vergleich

    Erding ist mit rund 37.341 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.

    Der Median der 31 ausgewerteten Städte in Bayern beträgt 70 €. Der Satz in Erding liegt unter diesem Wert. Zum Vergleich: In den 312 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 24 € und 186 €, in der Mitte 100 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Erding 5 € weniger als Fürstenfeldbruck und 35 € mehr als Deggendorf.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Bayern
    1. Schwabach100 €
    2. Coburg80 €
    3. Fürstenfeldbruck65 €
    4. Erding60 €
    5. Germering60 €
    6. Deggendorf25 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Viele Städte verlangen für den zweiten und jeden weiteren Hund mehr als für den ersten. Damit wollen sie die Zahl der Hunde begrenzen. Dieses Lenkungsziel ist bei der Hundesteuer rechtlich anerkannt.

    In Erding gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 gilt ein einheitlicher Satz von 60 Euro für jeden Hund; eine Staffel nach der Zahl der Hunde gibt es nicht.

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Erding 900 € im Jahr.

    Für jeden Kampfhund gelten 900 Euro (§ 5 Abs. 1). Kampfhunde sind alle in § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen samt Kreuzungen, soweit nicht nach § 1 Abs. 2 der Verordnung nachgewiesen wurde, dass keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit besteht (§ 5 Abs. 2); für Kampfhunde gibt es keine Befreiung nach § 2 Nr. 7 und 8 und § 2a und keine Ermäßigung (§ 7 Abs. 2).

    Welche Hunde in Bayern als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Bayern

    Regeln des Landes

    Die Hundesteuer regelt Erding selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Bayern die Vorschrift „Landesstraf- und Verordnungsgesetz“.

    Auf der Liste in Bayern stehen 19 Rassen, zum Beispiel Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Erding gefährliche Hunde bestimmt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Bayern nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: keine landesrechtliche Pflicht für alle Hunde, bei Kampfhunden kann die Gemeinde die Erlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Bayern

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde zu Erwerbszwecken, etwa in Tierhandlungen oder zur Bewachung von Erwerbsherden (§ 2 Nr. 1)
    • Hunde von DRK, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe oder THW für deren Aufgaben (§ 2 Nr. 2)
    • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Nr. 3)
    • Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte und ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen (§ 2 Nr. 4 und 5)
    • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind (§ 2 Nr. 6)
    • Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 2 Nr. 7)
    • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind, sowie ausgebildete Therapiehunde (§ 2 Nr. 8)
    • Drei Jahre steuerfrei nach freiwillig und erfolgreich abgelegtem Hundeführerschein (Theorie und Praxis), einmal je Hund, auf Antrag (§ 2a)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbe Steuer für Hunde in Einöden oder Weilern (Wohngebäude mehr als 500 Meter von jedem anderen Wohngebäude entfernt; Weiler bis 300 Einwohner), auf Antrag, nur für einen Hund (§ 6 Nr. 1)
    • Halbe Steuer für Jagdhunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung, auf Antrag, nur für einen Hund (§ 6 Nr. 2)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Große Kreisstadt Erding, stadtverwaltung@erding.de
    • Frist: innerhalb eines Monats nach Anschaffung bzw. nach Vollendung des vierten Lebensmonats (§ 10 Abs. 1 und 2); Abmeldung innerhalb eines Monats (§ 10 Abs. 4)

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Großen Kreisstadt Erding vom 14.11.2023 (Ortsrecht)
    Fassung
    Satzung vom 14.11.2023, in Kraft ab 01.01.2024
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer beträgt für jeden Hund 60,00 €, für jeden Kampfhund 900,00 €. (2) Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassenspezifischer Merkmale,

    Häufige Fragen zur Hundesteuer in Erding

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Erding?

    Im Jahr 2026 verlangt Erding für den ersten Hund 60 €. Für einen Listenhund werden 900 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Großen Kreisstadt Erding vom 14.11.2023 (Ortsrecht). Fassung: Satzung vom 14.11.2023, in Kraft ab 01.01.2024.

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Erding?

    In Erding kostet der zweite Hund genauso viel wie der erste: 60 € im Jahr. Einen Aufschlag für mehrere Hunde gibt es nicht. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 gilt ein einheitlicher Satz von 60 Euro für jeden Hund; eine Staffel nach der Zahl der Hunde gibt es nicht.

    Sind Rentner in Erding von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Erding kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Welche Hunde sind in Erding von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Erding laut Satzung: Hunde zu Erwerbszwecken, etwa in Tierhandlungen oder zur Bewachung von Erwerbsherden (§ 2 Nr. 1), Hunde von DRK, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe oder THW für deren Aufgaben (§ 2 Nr. 2), Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Nr. 3), Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte und ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen (§ 2 Nr. 4 und 5), Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind (§ 2 Nr. 6), Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 2 Nr. 7), Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind, sowie ausgebildete Therapiehunde (§ 2 Nr. 8) und Drei Jahre steuerfrei nach freiwillig und erfolgreich abgelegtem Hundeführerschein (Theorie und Praxis), einmal je Hund, auf Antrag (§ 2a). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Hunde in Einöden oder Weilern (Wohngebäude mehr als 500 Meter von jedem anderen Wohngebäude entfernt; Weiler bis 300 Einwohner), auf Antrag, nur für einen Hund (§ 6 Nr. 1) und Halbe Steuer für Jagdhunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung, auf Antrag, nur für einen Hund (§ 6 Nr. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Erding an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Große Kreisstadt Erding, stadtverwaltung@erding.de», und zwar innerhalb eines Monats nach Anschaffung bzw. nach Vollendung des vierten Lebensmonats (§ 10 Abs. 1 und 2); Abmeldung innerhalb eines Monats (§ 10 Abs. 4). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

    Vergleichbare Städte in Bayern

    Alle Städte in Bayern

    Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Erding. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.