Hundesteuer Schwabach 2026
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Kurze Antwort
Schwabach setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 100 € pro Jahr fest. Der zweite und jeder weitere Hund kosten je 140 €. Listenhunde kosten 800 € im Jahr.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, und Schwabach bestimmt ihre Höhe in einer eigenen Satzung. Hier stehen die aktuellen Beträge, was ein zweiter Hund kostet und wie die Anmeldung läuft.
Die Sätze in Schwabach
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 100 € |
| Zweiter Hund | 140 € |
| Jeder weitere Hund | 140 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 800 € |
| Steuermarke | ja |
Hundesteuer für Schwabach berechnen
Hundesteuer pro Jahr in Schwabach
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 10.04.2007 (in Kraft 01.06.2007), zuletzt geändert durch die 4. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 05.11.2020
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Die Kosten im Alltag
Rechnest du die 100 € im Jahr herunter, landest du bei 8,33 € im Monat oder 0,27 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.
Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Schwabach ergeben nach heutigem Satz 500 €, zehn Jahre 1.000 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.
Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 240 € im Jahr, mit drei Hunden 380 €. Der zweite Hund allein macht 140 € aus.
Ein gefährlicher Hund kostet in Schwabach 8-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 66,67 € im Monat.
Wie teuer ist Schwabach?
Schwabach zählt etwa 40.702 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.
Im Vergleich mit 31 erfassten Städten in Bayern (Median 70 €) liegt Schwabach über der Mitte. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 24 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 100 €, 312 Städte).
Für den ersten Hund zahlst du in Schwabach 20 € mehr als Coburg und 40 € mehr als Germering.
- Schwabach100 €
- Coburg80 €
- Fürstenfeldbruck65 €
- Germering60 €
- Weiden in der Oberpfalz60 €
- Amberg50 €
Die Staffel für mehrere Hunde
Hält ein Haushalt mehr als einen Hund, steigt die Steuer pro Hund in vielen Städten deutlich. Das macht den zweiten Hund oft teurer als den ersten.
In Schwabach gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 100 Euro, der zweite und jeder weitere Hund 140 Euro im Kalenderjahr.
Was für Listenhunde gilt
Für einen gefährlichen Hund verlangt Schwabach 800 € im Jahr.
Für Kampfhunde beträgt die Steuer abweichend 800 Euro im Kalenderjahr (§ 5 Abs. 2). Als Kampfhunde gelten insbesondere Kampfhunde nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 LStVG in Verbindung mit der bayerischen Kampfhundeverordnung, wobei der Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität gegenüber der Stadt möglich ist (Negativzeugnis, dann Regelsatz); im Einzelfall kann die Kampfhundeeigenschaft auch aus der Ausbildung folgen und wird durch Bescheid festgestellt (§ 6).
Welche Hunde in Bayern als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Bayern
Landesrecht für Hunde in Schwabach
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Bayern fest. Grundlage ist „Landesstraf- und Verordnungsgesetz“.
Auf der Liste in Bayern stehen 19 Rassen, zum Beispiel Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Schwabach gefährliche Hunde bestimmt.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Bayern nicht; geregelt ist: keine landesrechtliche Pflicht für alle Hunde, bei Kampfhunden kann die Gemeinde die Erlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Ausnahmen laut Satzung
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde ausschließlich für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Abs. 1 Nr. 1)
- Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder sonstigen gemeinnützigen Hilfsorganisationen für deren Aufgaben (§ 2 Abs. 1 Nr. 2)
- Hunde, die für blinde, gehörlose, schwerhörige oder hilflose Menschen (Merkzeichen Bl, Gl oder H) unentbehrlich und dafür besonders ausgebildet sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 3)
- Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 4)
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 5)
- Geprüfte Rettungshunde für Zivil- und Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 2 Abs. 1 Nr. 6)
- Therapiehunde mit zertifizierter Therapiehundeprüfung und nachgewiesenem Einsatz (§ 2 Abs. 1 Nr. 7)
- Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 8)
Ermäßigt laut Satzung:
- Halbe Steuer für Hunde, die in Einöden und Weilern gehalten werden (§ 7 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2)
- Halbe Steuer für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern, die ausschließlich oder überwiegend zur Jagd oder zum Jagd- oder Forstschutz gehalten werden; Jagdhunde nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
- Züchtersteuer: halber Steuersatz für jeden zu Zuchtzwecken gehaltenen Hund bei mindestens zwei rassereinen, zuchtfähigen Hunden gleicher Rasse, darunter eine Hündin (§ 8)
- Für Hunde aus der Schwabacher Tierauffangstation wird nach zwei Jahren Haltung rückwirkend eine Steuerbefreiung von zwölf Monaten gewährt (§ 2 Abs. 2)
- Vergünstigungen nur auf schriftlichen Antrag bis zum Ende des Besteuerungszeitraums (§ 9 Abs. 1)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
Hund in Schwabach an- und abmelden
- Zuständig: Stadt Schwabach, Kämmereiamt – Steuerverwaltung, Ludwigstraße 16, 91126 Schwabach, Telefon 09122 860-491, steuerverwaltung@schwabach.de; Anmeldung auch im BürgerBüro, Königsplatz 1
- Frist: innerhalb eines Monats bei der städtischen Steuerverwaltung oder dem Bürgerbüro für Hunde über vier Monate (§ 12 Abs. 1); Abmeldung unverzüglich (§ 12 Abs. 2)
Hund online bei der Stadt Schwabach anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Schwabach (Stand: 4. Satzung zur Änderung vom 05.11.2020)
- Fassung
- Satzung vom 10.04.2007 (in Kraft 01.06.2007), zuletzt geändert durch die 4. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 05.11.2020
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer je gehaltenen Hund beträgt je Kalenderjahr 1. für den ersten Hund 100,00 € 2. für den zweiten und jeden weiteren Hund 140,00 € (2) Die Steuer für Kampfhunde i.S.d. § 6 dieser Satzung beträgt abweichend von Abs. 1 800 Euro im Kalenderjahr
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Schwabach
Wie hoch ist die Hundesteuer in Schwabach 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Schwabach für den ersten Hund 100 €. Der zweite Hund kostet 140 €. Für einen Listenhund werden 800 € fällig. Grundlage ist die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Schwabach (Stand: 4. Satzung zur Änderung vom 05.11.2020). Fassung: Satzung vom 10.04.2007 (in Kraft 01.06.2007), zuletzt geändert durch die 4. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 05.11.2020.
Was kostet ein zweiter Hund in Schwabach?
Für den zweiten Hund gilt in Schwabach ein Satz von 140 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 240 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 100 Euro, der zweite und jeder weitere Hund 140 Euro im Kalenderjahr.
Muss ich als Rentner in Schwabach Hundesteuer zahlen?
Das Alter allein ist in Schwabach kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Wann entfällt die Hundesteuer in Schwabach?
Steuerfrei sind in Schwabach laut Satzung: Hunde ausschließlich für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Abs. 1 Nr. 1), Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder sonstigen gemeinnützigen Hilfsorganisationen für deren Aufgaben (§ 2 Abs. 1 Nr. 2), Hunde, die für blinde, gehörlose, schwerhörige oder hilflose Menschen (Merkzeichen Bl, Gl oder H) unentbehrlich und dafür besonders ausgebildet sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 3), Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 4), Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 5), Geprüfte Rettungshunde für Zivil- und Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 2 Abs. 1 Nr. 6), Therapiehunde mit zertifizierter Therapiehundeprüfung und nachgewiesenem Einsatz (§ 2 Abs. 1 Nr. 7) und Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 8). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Hunde, die in Einöden und Weilern gehalten werden (§ 7 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2), Halbe Steuer für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern, die ausschließlich oder überwiegend zur Jagd oder zum Jagd- oder Forstschutz gehalten werden; Jagdhunde nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (§ 7 Abs. 1 Nr. 2), Züchtersteuer: halber Steuersatz für jeden zu Zuchtzwecken gehaltenen Hund bei mindestens zwei rassereinen, zuchtfähigen Hunden gleicher Rasse, darunter eine Hündin (§ 8), Für Hunde aus der Schwabacher Tierauffangstation wird nach zwei Jahren Haltung rückwirkend eine Steuerbefreiung von zwölf Monaten gewährt (§ 2 Abs. 2) und Vergünstigungen nur auf schriftlichen Antrag bis zum Ende des Besteuerungszeitraums (§ 9 Abs. 1). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wo melde ich meinen Hund in Schwabach an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Schwabach, Kämmereiamt – Steuerverwaltung, Ludwigstraße 16, 91126 Schwabach, Telefon 09122 860-491, steuerverwaltung@schwabach.de; Anmeldung auch im BürgerBüro, Königsplatz 1», und zwar innerhalb eines Monats bei der städtischen Steuerverwaltung oder dem Bürgerbüro für Hunde über vier Monate (§ 12 Abs. 1); Abmeldung unverzüglich (§ 12 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
Hundesteuer in anderen Städten in Bayern
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Schwabach. Stand 22.10.2026.