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Hundesteuer Fürstenfeldbruck 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

In Fürstenfeldbruck kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 65 €. Für einen zweiten Hund werden 100 € fällig. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 1.000 €.

Ob Ersthund, Zweithund oder Listenhund: Fürstenfeldbruck staffelt die Hundesteuer nach festen Regeln. Diese Seite bündelt, was die Satzung dazu sagt, mit Quelle und Abrufdatum.

Hundesteuer Fürstenfeldbruck 2026 im Überblick

Sätze laut Satzung, Stand 22.10.2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund65 €
Zweiter Hund100 €
Jeder weitere Hund100 €
Listenhund (gefährlicher Hund)1.000 €
Steuermarkeja

Hundesteuer für Fürstenfeldbruck berechnen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Fürstenfeldbruck

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 26.11.2025, in Kraft ab 01.01.2026

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Fürstenfeldbruck im Jahr kostet

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 5,42 € pro Monat für einen Hund in Fürstenfeldbruck. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 65 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 325 € und in zehn Jahren 650 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.

    Mit einem zweiten Hund zahlst du in Fürstenfeldbruck zusammen 165 € im Jahr, also 100 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 265 €.

    Der Satz für Listenhunde ist in Fürstenfeldbruck rund 15,4-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 83,33 € pro Monat.

    Wie teuer ist Fürstenfeldbruck?

    Fürstenfeldbruck ist mit rund 37.666 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.

    Unter den 31 Städten in Bayern, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 70 €. Fürstenfeldbruck liegt damit unter diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 24 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 100 €, 312 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Fürstenfeldbruck 5 € mehr als Erding und 40 € mehr als Deggendorf.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Bayern
    1. Schwabach100 €
    2. Coburg80 €
    3. Fürstenfeldbruck65 €
    4. Erding60 €
    5. Germering60 €
    6. Deggendorf25 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.

    In Fürstenfeldbruck gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 65 Euro, der zweite und jeder weitere Hund 100 Euro; die Rangfolge richtet sich nach dem Datum der Aufnahme in den Haushalt, steuerfreie Hunde werden nicht mitgezählt.

    Was für Listenhunde gilt

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Fürstenfeldbruck 1.000 € im Jahr.

    Für jeden Kampfhund gelten 1.000 Euro (§ 5 Abs. 1 Buchst. c). Kampfhunde sind alle in § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen samt Kreuzungen (§ 5 Abs. 2); wird die Rasse nicht glaubhaft gemacht, wird die Kampfhundeeigenschaft vermutet (§ 10 Abs. 3). Halbe Steuer gibt es für Kampfhunde mit Negativzeugnis unter 18 Monaten oder mit Hundeführerschein des Halters (§ 6 Satz 1 Nr. 3 und 4, § 7 Abs. 2).

    Welche Hunde in Bayern als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Bayern

    Landesrecht für Hunde in Fürstenfeldbruck

    Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Fürstenfeldbruck das Landesrecht in Bayern, vor allem „Landesstraf- und Verordnungsgesetz“.

    Auf der Liste in Bayern stehen 19 Rassen, zum Beispiel Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Fürstenfeldbruck gefährliche Hunde bestimmt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Bayern nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: keine landesrechtliche Pflicht für alle Hunde, bei Kampfhunden kann die Gemeinde die Erlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Bayern

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde allein zu Erwerbszwecken, etwa in Tierhandlungen oder zur Bewachung von Erwerbsherden (§ 2 Nr. 1)
    • Hunde von DRK, ASB, Malteser Hilfsdienst, Johanniter-Unfall-Hilfe, THW oder ähnlichen Einrichtungen für deren Aufgaben (§ 2 Nr. 2)
    • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Nr. 3)
    • Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte und ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen (§ 2 Nr. 4 und 5)
    • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in steuerbegünstigten Tierheimen untergebracht sind (§ 2 Nr. 6)
    • Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 2 Nr. 7)
    • Geprüfte ASP-Kadaver-Suchhunde der Bayerischen ASP-Kadaver-Suchhunde-Bereitschaftsstaffel (§ 2 Nr. 8)
    • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (§ 2 Nr. 9)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbe Steuer für Hunde in Einöden (Wohngebäude mehr als 500 m Luftlinie von jedem anderen Wohngebäude entfernt), auf Antrag (§ 6 Satz 1 Nr. 1)
    • Halbe Steuer für Jagdhunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung, auf Antrag (§ 6 Satz 1 Nr. 2)
    • Halbe Steuer für Kampfhunde mit Negativzeugnis unter 18 Monaten bzw. über 18 Monaten bei Hundeführerschein des Halters, auf Antrag (§ 6 Satz 1 Nr. 3 und 4)
    • Halbe Steuer für Hunde von nicht berufsmäßigen Züchtern mit mindestens zwei rassereinen zuchtfähigen Hunden gleicher Rasse (darunter eine Hündin), auf Antrag (§ 6 Satz 1 Nr. 5)
    • Halbe Steuer für Hunde aus einem steuerbegünstigten, öffentlich geförderten Tierheim oder Tierasyl mit Sitz im Landkreis Fürstenfeldbruck, auf Antrag (§ 6 Satz 1 Nr. 6)
    • Halbe Steuer für Hunde, deren Halter einen Hundeführerschein (Sachkunde in Theorie und Praxis plus Gehorsamsprüfung) erwirbt, auf Antrag (§ 6 Satz 1 Nr. 7)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck, Finanzverwaltung – Steuern, Telefon 08141 281-2122, steueramt@fuerstenfeldbruck.de
    • Frist: innerhalb eines Monats nach Anschaffung bzw. nach Vollendung des vierten Lebensmonats (§ 10 Abs. 1 und 2); Abmeldung innerhalb eines Monats (§ 10 Abs. 5)

    Hund online bei der Stadt Fürstenfeldbruck anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung
    Fassung
    Satzung vom 26.11.2025, in Kraft ab 01.01.2026
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer beträgt a) für den ersten Hund 65,00 Euro, b) für den zweiten und jeden weiteren Hund 100,00 Euro, c) für jeden Kampfhund 1.000,00 Euro.

    Die 5 häufigsten Fragen

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Fürstenfeldbruck?

    Im Jahr 2026 verlangt Fürstenfeldbruck für den ersten Hund 65 €. Der zweite Hund kostet 100 €. Für einen Listenhund werden 1.000 € fällig. Grundlage ist die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung. Fassung: Satzung vom 26.11.2025, in Kraft ab 01.01.2026.

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Fürstenfeldbruck?

    Für den zweiten Hund gilt in Fürstenfeldbruck ein Satz von 100 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 165 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 65 Euro, der zweite und jeder weitere Hund 100 Euro; die Rangfolge richtet sich nach dem Datum der Aufnahme in den Haushalt, steuerfreie Hunde werden nicht mitgezählt.

    Gibt es in Fürstenfeldbruck eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Fürstenfeldbruck kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Welche Hunde sind in Fürstenfeldbruck von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Fürstenfeldbruck laut Satzung: Hunde allein zu Erwerbszwecken, etwa in Tierhandlungen oder zur Bewachung von Erwerbsherden (§ 2 Nr. 1), Hunde von DRK, ASB, Malteser Hilfsdienst, Johanniter-Unfall-Hilfe, THW oder ähnlichen Einrichtungen für deren Aufgaben (§ 2 Nr. 2), Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Nr. 3), Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte und ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen (§ 2 Nr. 4 und 5), Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in steuerbegünstigten Tierheimen untergebracht sind (§ 2 Nr. 6), Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 2 Nr. 7), Geprüfte ASP-Kadaver-Suchhunde der Bayerischen ASP-Kadaver-Suchhunde-Bereitschaftsstaffel (§ 2 Nr. 8) und Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (§ 2 Nr. 9). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Hunde in Einöden (Wohngebäude mehr als 500 m Luftlinie von jedem anderen Wohngebäude entfernt), auf Antrag (§ 6 Satz 1 Nr. 1), Halbe Steuer für Jagdhunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung, auf Antrag (§ 6 Satz 1 Nr. 2), Halbe Steuer für Kampfhunde mit Negativzeugnis unter 18 Monaten bzw. über 18 Monaten bei Hundeführerschein des Halters, auf Antrag (§ 6 Satz 1 Nr. 3 und 4), Halbe Steuer für Hunde von nicht berufsmäßigen Züchtern mit mindestens zwei rassereinen zuchtfähigen Hunden gleicher Rasse (darunter eine Hündin), auf Antrag (§ 6 Satz 1 Nr. 5), Halbe Steuer für Hunde aus einem steuerbegünstigten, öffentlich geförderten Tierheim oder Tierasyl mit Sitz im Landkreis Fürstenfeldbruck, auf Antrag (§ 6 Satz 1 Nr. 6) und Halbe Steuer für Hunde, deren Halter einen Hundeführerschein (Sachkunde in Theorie und Praxis plus Gehorsamsprüfung) erwirbt, auf Antrag (§ 6 Satz 1 Nr. 7). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Fürstenfeldbruck anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck, Finanzverwaltung – Steuern, Telefon 08141 281-2122, steueramt@fuerstenfeldbruck.de», und zwar innerhalb eines Monats nach Anschaffung bzw. nach Vollendung des vierten Lebensmonats (§ 10 Abs. 1 und 2); Abmeldung innerhalb eines Monats (§ 10 Abs. 5). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

    Hundesteuer in anderen Städten in Bayern

    Alle Städte in Bayern

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Fürstenfeldbruck.