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Hundesteuer Deggendorf 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Deggendorf 25 € Hundesteuer. Der zweite Hund kostet 40 €, jeder weitere 65 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 250 €.

Kommt ein Hund in einen Haushalt in Deggendorf, muss er bei der Stadt zur Hundesteuer angemeldet werden. Diese Übersicht nennt die Beträge laut Satzung, die Fristen und die zuständige Stelle.

So hoch ist die Hundesteuer in Deggendorf

Hundesteuer pro Jahr (2026)
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund25 €
Zweiter Hund40 €
Jeder weitere Hund65 €
Listenhund (gefährlicher Hund)250 €
Steuermarkeja

Deine Hundesteuer in Deggendorf

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Deggendorf

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 27.02.2001 (Amtsblatt der Stadt Deggendorf Nr. 4 vom 06.03.2001), geändert im Amtsblatt Nr. 17 vom 20.12.2002 und zuletzt im Amtsblatt Nr. 23 vom …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Deggendorf pro Monat und über die Jahre

    Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Deggendorf 2,08 € Steuer, am Tag sind es 0,07 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Deggendorf ergeben nach heutigem Satz 125 €, zehn Jahre 250 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 65 € im Jahr, mit drei Hunden 130 €. Der zweite Hund allein macht 40 € aus.

    Für einen Listenhund verlangt Deggendorf 10-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 20,83 €.

    Einordnung im Vergleich

    Mit rund 35.166 Einwohnern ist Deggendorf keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.

    Im Vergleich mit 31 erfassten Städten in Bayern (Median 70 €) liegt Deggendorf unter der Mitte. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 24 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 100 €, 312 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Deggendorf 35 € weniger als Erding und 40 € weniger als Fürstenfeldbruck.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Bayern
    1. Schwabach100 €
    2. Coburg80 €
    3. Fürstenfeldbruck65 €
    4. Erding60 €
    5. Germering60 €
    6. Deggendorf25 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.

    In Deggendorf gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 25 Euro, der zweite 40 Euro und jeder weitere 65 Euro; nach § 2 befreite Hunde zählen nicht mit, nach § 7 ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde.

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Deggendorf 250 € im Jahr.

    Für Kampfhunde gilt das Zehnfache des einfachen Satzes, also 250 Euro (§ 5 Abs. 2). Bei American Staffordshire Terrier, Bandog, Pit-Bull, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu samt Kreuzungen wird die Kampfhundeeigenschaft stets vermutet (§ 6 Abs. 2); bei Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler samt Kreuzungen, solange keine Bescheinigung des Ordnungsamts das Gegenteil nachweist (§ 6 Abs. 3, 5); im Einzelfall auch durch Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität (§ 6 Abs. 4).

    Welche Hunde in Bayern als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Bayern

    Regeln des Landes

    Die Hundesteuer regelt Deggendorf selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Bayern die Vorschrift „Landesstraf- und Verordnungsgesetz“.

    Auf der Liste in Bayern stehen 19 Rassen, zum Beispiel Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Deggendorf gefährliche Hunde bestimmt.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Bayern nicht; geregelt ist: keine landesrechtliche Pflicht für alle Hunde, bei Kampfhunden kann die Gemeinde die Erlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Bayern

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde ausschließlich und unmittelbar zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Buchst. a)
    • Hunde von DRK, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesluftschutzverband, die ausschließlich deren Aufgaben dienen (§ 2 Buchst. b)
    • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (Nachweis z. B. Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 2 Buchst. c)
    • Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind (§ 2 Buchst. d)
    • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind (§ 2 Buchst. e)
    • Geprüfte Rettungshunde, die für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen (§ 2 Buchst. f)
    • Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Buchst. g)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbe Steuer für Hunde in Einöden und Weilern (Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt; Weiler höchstens 300 Einwohner) (§ 7 Abs. 1 Buchst. a, Abs. 2)
    • Halbe Steuer für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern, die ausschließlich oder überwiegend zur Jagd oder zum Jagd- oder Forstschutz gehalten werden; Jagdhunde nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (§ 7 Abs. 1 Buchst. b)
    • Halbe Steuer für Hunde, die überwiegend für die gewerbliche oder hauptberufliche Tätigkeit des Halters unerlässlich sind, außer Kampfhunden, auf Antrag mit Nachweis (§ 7 Abs. 1 Buchst. c)
    • Züchtersteuer: halber Satz je zu Zuchtzwecken gehaltenem Hund für Züchter mit mindestens zwei rassereinen zuchtfähigen Hunden gleicher Rasse (darunter eine Hündin), mit Ahnentafeln bzw. Bescheinigung einer anerkannten Züchtervereinigung; nicht für Kampfhunde (§ 8)
    • Jeder Ermäßigungsgrund nach § 7 gilt nur für jeweils einen Hund des Steuerpflichtigen (§ 9 Abs. 2)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    Hund in Deggendorf an- und abmelden

    • Zuständig: Stadt Deggendorf, Steueramt (Zimmer 128), Franz-Josef-Strauß-Str. 3, 94469 Deggendorf, Telefon 0991 2960-2199, steueramt@deggendorf.de
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme, nachdem ein selbst gezüchteter Hund vier Monate alt geworden ist oder nach Zuzug, unter Angabe von Rasse, Alter und Geschlecht (§ 11 Abs. 1); Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 11 Abs. 2)

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Beleg aus der Satzung

    Rechtsgrundlage
    Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Deggendorf vom 27.02.2001
    Fassung
    Satzung vom 27.02.2001 (Amtsblatt der Stadt Deggendorf Nr. 4 vom 06.03.2001), geändert im Amtsblatt Nr. 17 vom 20.12.2002 und zuletzt im Amtsblatt Nr. 23 vom …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer beträgt a) für den ersten Hund 25,00 Euro (€) b) für den zweiten Hund 40,00 Euro (€) c) für jeden weiteren Hund 65,00 Euro (€). Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen.

    Fragen und Antworten zu Deggendorf

    Was kostet die Hundesteuer in Deggendorf 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Deggendorf für den ersten Hund 25 €. Der zweite Hund kostet 40 €, jeder weitere 65 €. Für einen Listenhund werden 250 € fällig. Grundlage ist die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Deggendorf vom 27.02.2001. Fassung: Satzung vom 27.02.2001 (Amtsblatt der Stadt Deggendorf Nr. 4 vom 06.03.2001), geändert im Amtsblatt Nr. 17 vom 20.12.2002 und zuletzt im Amtsblatt Nr. 23 vom ….

    Was kosten zwei Hunde in Deggendorf an Steuer?

    Für den zweiten Hund gilt in Deggendorf ein Satz von 40 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 65 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 25 Euro, der zweite 40 Euro und jeder weitere 65 Euro; nach § 2 befreite Hunde zählen nicht mit, nach § 7 ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde.

    Gibt es in Deggendorf eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Deggendorf kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Für welche Hunde muss man in Deggendorf keine Hundesteuer zahlen?

    Steuerfrei sind in Deggendorf laut Satzung: Hunde ausschließlich und unmittelbar zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Buchst. a), Hunde von DRK, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesluftschutzverband, die ausschließlich deren Aufgaben dienen (§ 2 Buchst. b), Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (Nachweis z. B. Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 2 Buchst. c), Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind (§ 2 Buchst. d), Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind (§ 2 Buchst. e), Geprüfte Rettungshunde, die für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen (§ 2 Buchst. f) und Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Buchst. g). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Hunde in Einöden und Weilern (Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt; Weiler höchstens 300 Einwohner) (§ 7 Abs. 1 Buchst. a, Abs. 2), Halbe Steuer für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern, die ausschließlich oder überwiegend zur Jagd oder zum Jagd- oder Forstschutz gehalten werden; Jagdhunde nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (§ 7 Abs. 1 Buchst. b), Halbe Steuer für Hunde, die überwiegend für die gewerbliche oder hauptberufliche Tätigkeit des Halters unerlässlich sind, außer Kampfhunden, auf Antrag mit Nachweis (§ 7 Abs. 1 Buchst. c), Züchtersteuer: halber Satz je zu Zuchtzwecken gehaltenem Hund für Züchter mit mindestens zwei rassereinen zuchtfähigen Hunden gleicher Rasse (darunter eine Hündin), mit Ahnentafeln bzw. Bescheinigung einer anerkannten Züchtervereinigung; nicht für Kampfhunde (§ 8) und Jeder Ermäßigungsgrund nach § 7 gilt nur für jeweils einen Hund des Steuerpflichtigen (§ 9 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Deggendorf an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Deggendorf, Steueramt (Zimmer 128), Franz-Josef-Strauß-Str. 3, 94469 Deggendorf, Telefon 0991 2960-2199, steueramt@deggendorf.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme, nachdem ein selbst gezüchteter Hund vier Monate alt geworden ist oder nach Zuzug, unter Angabe von Rasse, Alter und Geschlecht (§ 11 Abs. 1); Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 11 Abs. 2). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Hundesteuer in anderen Städten in Bayern

    Alle Städte in Bayern

    Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Deggendorf redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.