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Hundesteuer Freising 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Für den ersten Hund verlangt Freising 2026 eine Hundesteuer von 60 € pro Jahr. Der zweite Hund kostet 80 €, jeder weitere 100 €. Listenhunde kosten 900 € im Jahr.

Ob Ersthund, Zweithund oder Listenhund: Freising staffelt die Hundesteuer nach festen Regeln. Diese Seite bündelt, was die Satzung dazu sagt, mit Quelle und Abrufdatum.

Hundesteuer Freising 2026 im Überblick

Hundesteuer Freising 2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund60 €
Zweiter Hund80 €
Jeder weitere Hund100 €
Listenhund (gefährlicher Hund)900 €
Steuermarkeja

Hundesteuer für Freising berechnen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Freising

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 13.12.2021, keine Änderungssatzung veröffentlicht, gültig ab 01.01.2022

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Freising pro Monat und über die Jahre

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 5 € pro Monat für einen Hund in Freising. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 60 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 300 € zusammen, in zehn Jahren 600 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.

    Mit einem zweiten Hund zahlst du in Freising zusammen 140 € im Jahr, also 80 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 240 €.

    Für einen Listenhund verlangt Freising 15-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 75 €.

    Wie teuer ist Freising?

    Freising ist mit rund 48.953 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.

    Im Vergleich mit 28 erfassten Städten in Bayern (Median 72 €) liegt Freising unter der Mitte. Zum Vergleich: In den 273 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 102 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Freising 10 € mehr als Straubing und genauso viel wie Dachau.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Bayern
    1. Hof75 €
    2. Freising60 €
    3. Dachau60 €
    4. Kaufbeuren60 €
    5. Straubing50 €
    6. Passau30 €

    Mehrere Hunde in Freising

    Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.

    In Freising gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 60 Euro, der zweite Hund 80 Euro und der dritte und jeder weitere Hund 100 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde (§ 5 Abs. 2).

    Listenhunde in Freising

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Freising 900 € im Jahr.

    Kampfhunde sind nach § 1 Abs. 2 stets Pit-Bull, Bandog, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Tosa-Inu samt Kreuzungen; bei 14 weiteren Rassen nach § 1 Abs. 3 (u. a. Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Rottweiler) wird die Kampfhundeeigenschaft vermutet, bis ein Negativzeugnis des Ordnungsamts vorliegt. Kampfhunde kosten 900 Euro, Hunde nach § 1 Abs. 3 mit Negativzeugnis 450 Euro jährlich (§ 5 Abs. 3).

    Welche Hunde in Bayern als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Bayern

    Landesrecht für Hunde in Freising

    Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Freising das Landesrecht in Bayern, vor allem „Landesstraf- und Verordnungsgesetz“.

    Bayern nennt 19 Rassen ausdrücklich, etwa Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier. Für die Hundesteuer in Freising kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Bayern nicht; geregelt ist: keine landesrechtliche Pflicht für alle Hunde, bei Kampfhunden kann die Gemeinde die Erlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Bayern

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Abs. 1 Nr. 1)
    • Hunde von DRK, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben (§ 2 Abs. 1 Nr. 2)
    • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 3)
    • Hunde zur Bewachung von Herden (§ 2 Abs. 1 Nr. 4)
    • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 5)
    • Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 2 Abs. 1 Nr. 6)
    • Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 7)
    • Ausgebildete Schwerbehinderten-Begleithunde für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (§ 2 Abs. 1 Nr. 8)
    • Hunde aus einem steuerbegünstigten, öffentlich geförderten inländischen Tierheim oder Tierasyl für zwölf Monate ab Aufnahme (§ 2 Abs. 1 Nr. 9)
    • Ein Jagdhund mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagdausübung oder zum Jagd- und Forstschutz (§ 2 Abs. 1 Nr. 10)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbe Steuer für Hunde, die in Einöden (Wohngebäude mehr als 500 m vom nächsten Wohngebäude entfernt) oder Weilern (benachbarte Anwesen mit zusammen höchstens 300 Einwohnern) gehalten werden; je Ermäßigungsgrund nur für einen Hund (§ 3, § 8 Abs. 2)
    • Härtefallregelung: in unverschuldeten Härtefällen kann ganz oder teilweise von der Erhebung abgesehen werden (§ 12)

    Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.

    Hund in Freising an- und abmelden

    • Zuständig: Stadt Freising, Steueramt, Amtsgerichtsgasse 6, 85354 Freising; E-Mail steueramt@freising.de, Telefon Hundesteuer 08161/54-42208
    • Frist: unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, sobald ein über vier Monate alter Hund gehalten wird, mit Angaben zu Halter, Vorbesitzer, Inbesitznahme sowie Rasse, Alter, Geschlecht und Farbe (§ 10 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls spätestens innerhalb eines Monats (§ 10 Abs. 2)

    Hund online bei der Stadt Freising anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Stadt Freising vom 13.12.2021
    Fassung
    Satzung vom 13.12.2021, keine Änderungssatzung veröffentlicht, gültig ab 01.01.2022
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt für den ersten Hund 60,00 Euro für den zweiten Hund 80,00 Euro für den dritten und jeden weiteren Hund 100,00 Euro

    Fragen und Antworten zu Freising

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Freising?

    Im Jahr 2026 verlangt Freising für den ersten Hund 60 €. Der zweite Hund kostet 80 €, jeder weitere 100 €. Für einen Listenhund werden 900 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Stadt Freising vom 13.12.2021. Fassung: Satzung vom 13.12.2021, keine Änderungssatzung veröffentlicht, gültig ab 01.01.2022.

    Was kosten zwei Hunde in Freising an Steuer?

    Für den zweiten Hund gilt in Freising ein Satz von 80 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 140 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 60 Euro, der zweite Hund 80 Euro und der dritte und jeder weitere Hund 100 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde (§ 5 Abs. 2).

    Muss ich als Rentner in Freising Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Freising kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Freising?

    Steuerfrei sind in Freising laut Satzung: Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Abs. 1 Nr. 1), Hunde von DRK, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben (§ 2 Abs. 1 Nr. 2), Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 3), Hunde zur Bewachung von Herden (§ 2 Abs. 1 Nr. 4), Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 5), Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 2 Abs. 1 Nr. 6), Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 7), Ausgebildete Schwerbehinderten-Begleithunde für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (§ 2 Abs. 1 Nr. 8), Hunde aus einem steuerbegünstigten, öffentlich geförderten inländischen Tierheim oder Tierasyl für zwölf Monate ab Aufnahme (§ 2 Abs. 1 Nr. 9) und Ein Jagdhund mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagdausübung oder zum Jagd- und Forstschutz (§ 2 Abs. 1 Nr. 10). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Hunde, die in Einöden (Wohngebäude mehr als 500 m vom nächsten Wohngebäude entfernt) oder Weilern (benachbarte Anwesen mit zusammen höchstens 300 Einwohnern) gehalten werden; je Ermäßigungsgrund nur für einen Hund (§ 3, § 8 Abs. 2) und Härtefallregelung: in unverschuldeten Härtefällen kann ganz oder teilweise von der Erhebung abgesehen werden (§ 12). Ob ein Antrag nötig ist, klärt das Steueramt.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Freising anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Freising, Steueramt, Amtsgerichtsgasse 6, 85354 Freising; E-Mail steueramt@freising.de, Telefon Hundesteuer 08161/54-42208», und zwar unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, sobald ein über vier Monate alter Hund gehalten wird, mit Angaben zu Halter, Vorbesitzer, Inbesitznahme sowie Rasse, Alter, Geschlecht und Farbe (§ 10 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls spätestens innerhalb eines Monats (§ 10 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

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    Alle Städte in Bayern

    Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Freising redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.