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Hundesteuer Passau 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Passau 30 € Hundesteuer. Listenhunde kosten 200 € im Jahr.

Hundehalter in Passau finden hier die Sätze der Hundesteuer, den Vergleich mit anderen Städten in Bayern und den Weg zur An- und Abmeldung, jeweils belegt mit der Satzung.

Die Sätze in Passau

Hundesteuer Passau 2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund30 €
Zweiter Hund30 €
Jeder weitere Hund30 €
Listenhund (gefährlicher Hund)200 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Passau?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Passau

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 08.07.2006, in Kraft am Tag nach ihrer Bekanntmachung (Bekanntmachungsdatum im Dokument nicht angegeben)

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Die Kosten im Alltag

    Rechnest du die 30 € im Jahr herunter, landest du bei 2,50 € im Monat oder 0,08 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.

    Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 150 € zusammen, in zehn Jahren 300 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.

    Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 60 € im Jahr, mit drei Hunden 90 €. Der zweite Hund allein macht 30 € aus.

    Ein gefährlicher Hund kostet in Passau rund 6,7-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 16,67 € im Monat.

    Einordnung im Vergleich

    Passau zählt etwa 53.523 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.

    Unter den 28 Städten in Bayern, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 72 €. Passau liegt damit unter diesem Wert. Über alle 273 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 102 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Passau 20 € weniger als Schweinfurt und 20 € weniger als Straubing.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Bayern
    1. Hof75 €
    2. Freising60 €
    3. Dachau60 €
    4. Schweinfurt50 €
    5. Straubing50 €
    6. Passau30 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.

    In Passau gilt laut Satzung: Passau kennt keine Staffel: Nach § 5 Nr. 1 kostet jeder Hund einheitlich 30 Euro im Jahr, unabhängig von der Zahl der Hunde.

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Passau 200 € im Jahr.

    Für Kampfhunde werden 200 Euro erhoben (§ 5 Nr. 2). Bei Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa-Inu samt Kreuzungen wird die Kampfhundeeigenschaft stets vermutet (§ 5a Abs. 2); bei 14 weiteren Rassen (u. a. Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Mastiff, Rottweiler) gilt die Vermutung, solange keine fehlende Gefährlichkeit nachgewiesen ist (§ 5a Abs. 3); Steuerbefreiungen, Ermäßigungen und Züchtersteuer gelten für Kampfhunde nicht (§ 5a Abs. 5).

    Welche Hunde in Bayern als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Bayern

    Was in Bayern für Hundehalter gilt

    Die Hundesteuer regelt Passau selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Bayern die Vorschrift „Landesstraf- und Verordnungsgesetz“.

    Auf der Liste in Bayern stehen 19 Rassen, zum Beispiel Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Passau gefährliche Hunde bestimmt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Bayern nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: keine landesrechtliche Pflicht für alle Hunde, bei Kampfhunden kann die Gemeinde die Erlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Bayern

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Nr. 1)
    • Hunde von DRK, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben (§ 2 Nr. 2)
    • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (§ 2 Nr. 3)
    • Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind (§ 2 Nr. 4)
    • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind (§ 2 Nr. 5)
    • Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 2 Nr. 6)
    • Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Nr. 7)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbe Steuer für Hunde, die in Einöden oder Weilern gehalten werden (Wohngebäude mehr als 500 m vom nächsten Wohngebäude entfernt) (§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2)
    • Halbe Steuer für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern, die überwiegend zur Jagd oder zum Jagd- und Forstschutz gehalten werden; Jagdhunde nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
    • Züchtersteuer: halber Steuersatz für jeden zu Zuchtzwecken gehaltenen Hund bei mindestens zwei rassereinen, zuchtfähigen Hunden gleicher Rasse, darunter eine Hündin (§ 7)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    Hund in Passau an- und abmelden

    • Zuständig: Stadt Passau, Kämmerei/Steuerstelle (Straßenreinigung, Hundesteuer), Neues Rathaus, Zimmer 323, Telefon 0851 396-517 oder -213, steuerstelle@passau.de
    • Frist: unverzüglich, sobald der Hund älter als vier Monate ist (§ 11 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls unverzüglich (§ 11 Abs. 2)

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Passau (Stadtrecht, Satzungen, Verordnungen)
    Fassung
    Satzung vom 08.07.2006, in Kraft am Tag nach ihrer Bekanntmachung (Bekanntmachungsdatum im Dokument nicht angegeben)
    Abgerufen am
    22.10.2026

    1. Die Steuer beträgt für jeden Hund 30,-- Euro. 2. Für Kampfhunde werden 200,-- Euro erhoben.

    Häufige Fragen zur Hundesteuer in Passau

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Passau?

    Im Jahr 2026 verlangt Passau für den ersten Hund 30 €. Für einen Listenhund werden 200 € fällig. Grundlage ist die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Passau (Stadtrecht, Satzungen, Verordnungen). Fassung: Satzung vom 08.07.2006, in Kraft am Tag nach ihrer Bekanntmachung (Bekanntmachungsdatum im Dokument nicht angegeben).

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Passau?

    In Passau kostet der zweite Hund genauso viel wie der erste: 30 € im Jahr. Einen Aufschlag für mehrere Hunde gibt es nicht. Laut Satzung: Passau kennt keine Staffel: Nach § 5 Nr. 1 kostet jeder Hund einheitlich 30 Euro im Jahr, unabhängig von der Zahl der Hunde.

    Muss ich als Rentner in Passau Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Passau kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Passau?

    Steuerfrei sind in Passau laut Satzung: Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Nr. 1), Hunde von DRK, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben (§ 2 Nr. 2), Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (§ 2 Nr. 3), Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind (§ 2 Nr. 4), Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind (§ 2 Nr. 5), Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 2 Nr. 6) und Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Nr. 7). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Hunde, die in Einöden oder Weilern gehalten werden (Wohngebäude mehr als 500 m vom nächsten Wohngebäude entfernt) (§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2), Halbe Steuer für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern, die überwiegend zur Jagd oder zum Jagd- und Forstschutz gehalten werden; Jagdhunde nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2) und Züchtersteuer: halber Steuersatz für jeden zu Zuchtzwecken gehaltenen Hund bei mindestens zwei rassereinen, zuchtfähigen Hunden gleicher Rasse, darunter eine Hündin (§ 7). Ob ein Antrag nötig ist, klärt das Steueramt.

    Wo melde ich meinen Hund in Passau an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Passau, Kämmerei/Steuerstelle (Straßenreinigung, Hundesteuer), Neues Rathaus, Zimmer 323, Telefon 0851 396-517 oder -213, steuerstelle@passau.de», und zwar unverzüglich, sobald der Hund älter als vier Monate ist (§ 11 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls unverzüglich (§ 11 Abs. 2). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Weitere Städte in Bayern

    Alle Städte in Bayern

    Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Passau. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.