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Hundesteuer Neu-Ulm 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Neu-Ulm setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 108 € pro Jahr fest. Der zweite und jeder weitere Hund kosten je 216 €.

Diese Seite beantwortet die Fragen, die Hundehalter in Neu-Ulm am häufigsten zur Hundesteuer stellen: wie viel, für welchen Hund, mit welcher Ermäßigung und bis wann anmelden.

So hoch ist die Hundesteuer in Neu-Ulm

Jahresbeträge in Neu-Ulm
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund108 €
Zweiter Hund216 €
Jeder weitere Hund216 €
Steuermarkeja

Deine Hundesteuer in Neu-Ulm

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Neu-Ulm

    Quelle: Satzung · Stand Satzung für die Erhebung der Hundesteuer, bekannt gemacht im Amtsblatt am 30.09.2022, in Kraft seit 01.01.2023

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Neu-Ulm im Jahr kostet

    Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Neu-Ulm 9 € Steuer, am Tag sind es 0,30 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Neu-Ulm ergeben nach heutigem Satz 540 €, zehn Jahre 1.080 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 324 € im Jahr, mit drei Hunden 540 €. Der zweite Hund allein macht 216 € aus.

    Wie teuer ist Neu-Ulm?

    Mit rund 62.843 Einwohnern ist Neu-Ulm keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.

    Unter den 23 Städten in Bayern, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 72 €. Neu-Ulm liegt damit über diesem Wert. Zum Vergleich: In den 238 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 104,50 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Neu-Ulm 48 € mehr als Rosenheim und 38 € mehr als Kempten (Allgäu).

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Bayern
    1. Neu-Ulm108 €
    2. Bayreuth75 €
    3. Landshut72 €
    4. Kempten (Allgäu)70 €
    5. Rosenheim60 €
    6. Schweinfurt50 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.

    In Neu-Ulm gilt laut Satzung: Nach § 5 kostet ab dem 01.01.2026 der erste Hund 108 Euro und jeder weitere Hund 216 Euro im Jahr (bis 31.12.2025: 87 und 174 Euro); steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, steuerermäßigte Hunde gelten als erste Hunde.

    Was für Listenhunde gilt

    Neu-Ulm verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.

    Welche Hunde in Bayern als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Bayern

    Was in Bayern für Hundehalter gilt

    Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Neu-Ulm das Landesrecht in Bayern, vor allem „Landesstraf- und Verordnungsgesetz“.

    Bayern nennt 19 Rassen ausdrücklich, etwa Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier. Für die Hundesteuer in Neu-Ulm kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Bayern nicht; geregelt ist: keine landesrechtliche Pflicht für alle Hunde, bei Kampfhunden kann die Gemeinde die Erlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Bayern

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Nr. 1)
    • Hunde von DRK, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben (§ 2 Nr. 2)
    • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (§ 2 Nr. 3)
    • Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind (§ 2 Nr. 4)
    • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen o. ä. untergebracht sind (§ 2 Nr. 5)
    • Geprüfte Rettungshunde, die für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen (§ 2 Nr. 6)
    • Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Nr. 7)
    • Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte, ihres zivilen Gefolges und deren Angehörigen (§ 2 Nr. 8)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbe Steuer für Hunde, die in Einöden und Weilern gehalten werden (Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt; Weiler höchstens 300 Einwohner) (§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2)
    • Halbe Steuer für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern, die ausschließlich oder überwiegend zur Jagd bzw. zum Jagd- oder Forstschutz gehalten werden; Jagdhunde nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
    • Züchtersteuer: halber Steuersatz je zu Zuchtzwecken gehaltenem Hund für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse im zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin (§ 7)
    • Jeder Ermäßigungsgrund nach § 6 nur für jeweils einen Hund (§ 8 Abs. 2)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Neu-Ulm, Abteilung Steuern, Abgaben, Beiträge, Marienstraße 1, 89231 Neu-Ulm, Tel. 0731 7050-5306, E-Mail steueramt@neu-ulm.de; An- und Abmeldung auch im Bürgerbüro (laut städtischer Service-Seite)
    • Frist: unverzüglich, sobald ein über vier Monate alter, noch nicht gemeldeter Hund gehalten wird (§ 11 Abs. 1); Abmeldung unverzüglich (§ 11 Abs. 2)

    Hund online bei der Stadt Neu-Ulm anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Neu-Ulm ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Neu-Ulm
    Fassung
    Satzung für die Erhebung der Hundesteuer, bekannt gemacht im Amtsblatt am 30.09.2022, in Kraft seit 01.01.2023
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2023 ab dem 01.01.2026 für den ersten Hund 87,00 € 108,00 € für jeden weiteren Hund 174,00 € 216,00 €

    Fragen und Antworten zu Neu-Ulm

    Was kostet die Hundesteuer in Neu-Ulm 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Neu-Ulm für den ersten Hund 108 €. Der zweite Hund kostet 216 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Neu-Ulm. Fassung: Satzung für die Erhebung der Hundesteuer, bekannt gemacht im Amtsblatt am 30.09.2022, in Kraft seit 01.01.2023.

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Neu-Ulm?

    Für den zweiten Hund gilt in Neu-Ulm ein Satz von 216 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 324 €. Laut Satzung: Nach § 5 kostet ab dem 01.01.2026 der erste Hund 108 Euro und jeder weitere Hund 216 Euro im Jahr (bis 31.12.2025: 87 und 174 Euro); steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, steuerermäßigte Hunde gelten als erste Hunde.

    Muss ich als Rentner in Neu-Ulm Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Neu-Ulm kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Für welche Hunde muss man in Neu-Ulm keine Hundesteuer zahlen?

    Steuerfrei sind in Neu-Ulm laut Satzung: Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Nr. 1), Hunde von DRK, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben (§ 2 Nr. 2), Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (§ 2 Nr. 3), Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind (§ 2 Nr. 4), Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen o. ä. untergebracht sind (§ 2 Nr. 5), Geprüfte Rettungshunde, die für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen (§ 2 Nr. 6), Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Nr. 7) und Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte, ihres zivilen Gefolges und deren Angehörigen (§ 2 Nr. 8). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Hunde, die in Einöden und Weilern gehalten werden (Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt; Weiler höchstens 300 Einwohner) (§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2), Halbe Steuer für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern, die ausschließlich oder überwiegend zur Jagd bzw. zum Jagd- oder Forstschutz gehalten werden; Jagdhunde nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2), Züchtersteuer: halber Steuersatz je zu Zuchtzwecken gehaltenem Hund für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse im zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin (§ 7) und Jeder Ermäßigungsgrund nach § 6 nur für jeweils einen Hund (§ 8 Abs. 2). Ob ein Antrag nötig ist, klärt das Steueramt.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Neu-Ulm anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Neu-Ulm, Abteilung Steuern, Abgaben, Beiträge, Marienstraße 1, 89231 Neu-Ulm, Tel. 0731 7050-5306, E-Mail steueramt@neu-ulm.de; An- und Abmeldung auch im Bürgerbüro (laut städtischer Service-Seite)», und zwar unverzüglich, sobald ein über vier Monate alter, noch nicht gemeldeter Hund gehalten wird (§ 11 Abs. 1); Abmeldung unverzüglich (§ 11 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Hundesteuer in anderen Städten in Bayern

    Alle Städte in Bayern

    Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Neu-Ulm. Stand 22.10.2026.