Hundesteuer Bamberg 2026
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Kurze Antwort
Bamberg setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 84 € pro Jahr fest. Für den zweiten Hund werden 131 € fällig, für jeden weiteren 155 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 612 €.
Ob Ersthund, Zweithund oder Listenhund: Bamberg staffelt die Hundesteuer nach festen Regeln. Diese Seite bündelt, was die Satzung dazu sagt, mit Quelle und Abrufdatum.
Die Sätze in Bamberg
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 84 € |
| Zweiter Hund | 131 € |
| Jeder weitere Hund | 155 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 612 € |
| Steuermarke | ja |
Deine Hundesteuer in Bamberg
Hundesteuer pro Jahr in Bamberg
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 13.11.2006 (Rathaus Journal
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Bamberg pro Monat und über die Jahre
Pro Monat gerechnet sind es in Bamberg 7 €, pro Tag 0,23 €. Wann der Jahresbetrag von 84 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.
Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 420 €, auf zehn Jahre 840 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.
Zwei Hunde kosten in Bamberg zusammen 215 € jährlich (17,92 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 370 €.
Der Satz für Listenhunde ist in Bamberg rund 7,3-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 51 € pro Monat.
Einordnung im Vergleich
In Mittelstädten wie Bamberg (etwa 77.218 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.
Der Median der 23 ausgewerteten Städte in Bayern beträgt 72 €. Der Satz in Bamberg liegt über diesem Wert. Zum Vergleich: In den 238 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 104,50 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Bamberg 34 € mehr als Aschaffenburg und 9 € mehr als Bayreuth.
- Bamberg84 €
- Bayreuth75 €
- Landshut72 €
- Kempten (Allgäu)70 €
- Rosenheim60 €
- Aschaffenburg50 €
Zweithund und weitere Hunde
Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.
In Bamberg gilt laut Satzung: Nach § 5 kostet der erste Hund 84 Euro, der zweite Hund 131 Euro und jeder weitere Hund 155 Euro im Jahr; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde.
Listenhunde in Bamberg
Für einen gefährlichen Hund verlangt Bamberg 612 € im Jahr.
Kampfhunde kosten 612 Euro (§ 5). Nach § 6 Abs. 1 wird die Kampfhundeeigenschaft bei Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen stets vermutet; bei 14 weiteren Rassen (u. a. Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Rottweiler) bis zum Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (§ 6 Abs. 2); im Einzelfall auch durch entsprechende Ausbildung (§ 6 Abs. 3). Befreiungen und Ermäßigungen gelten für Kampfhunde nicht (§ 6 Abs. 4).
Welche Hunde in Bayern als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Bayern
Regeln des Landes
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Bayern fest. Grundlage ist „Landesstraf- und Verordnungsgesetz“.
Bayern nennt 19 Rassen ausdrücklich, etwa Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier. Für die Hundesteuer in Bamberg kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Bayern nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: keine landesrechtliche Pflicht für alle Hunde, bei Kampfhunden kann die Gemeinde die Erlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Nr. 1)
- Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben (§ 2 Nr. 2)
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (§ 2 Nr. 3)
- Hunde zur Bewachung von Herden (§ 2 Nr. 4)
- Hunde, die vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind (§ 2 Nr. 5)
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 2 Nr. 6)
- Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Nr. 7)
Ermäßigt laut Satzung:
- Halbe Steuer für Hunde in Einöden und Weilern (Wohngebäude mehr als 500 m von anderen entfernt) (§ 7 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2)
- Halbe Steuer für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagd oder zum Jagd- und Forstschutz; Jagdhunde mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
- Züchtersteuer: halber Satz je Zuchthund für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse, darunter eine Hündin (§ 8)
- Jeder Ermäßigungsgrund gilt nur für jeweils einen Hund (§ 9 Abs. 2)
Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.
Hund in Bamberg an- und abmelden
- Zuständig: Stadt Bamberg (Steueramt); Online-Abmeldung über das BayernPortal verlinkt auf stadt.bamberg.de
- Frist: unverzüglich, sobald der Hund über vier Monate alt ist (§ 12 Abs. 1)
Ziehst du weg, meldest du den Hund in Bamberg ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Bamberg (Hundesteuersatzung), Bamberger Stadtrecht 21.002.1
- Fassung
- Satzung vom 13.11.2006 (Rathaus Journal
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer beträgt für den ersten Hund 84,00 Euro, für den zweiten Hund 131,00 Euro, für jeden weiteren Hund 155,00 Euro. Die Steuer für einen Kampfhund beträgt 612,00 Euro.
Die 5 häufigsten Fragen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bamberg?
Im Jahr 2026 verlangt Bamberg für den ersten Hund 84 €. Der zweite Hund kostet 131 €, jeder weitere 155 €. Für einen Listenhund werden 612 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Bamberg (Hundesteuersatzung), Bamberger Stadtrecht 21.002.1. Fassung: Satzung vom 13.11.2006 (Rathaus Journal.
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Bamberg?
Für den zweiten Hund gilt in Bamberg ein Satz von 131 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 215 €. Laut Satzung: Nach § 5 kostet der erste Hund 84 Euro, der zweite Hund 131 Euro und jeder weitere Hund 155 Euro im Jahr; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde.
Muss ich als Rentner in Bamberg Hundesteuer zahlen?
Das Alter allein ist in Bamberg kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Für welche Hunde muss man in Bamberg keine Hundesteuer zahlen?
Steuerfrei sind in Bamberg laut Satzung: Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Nr. 1), Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben (§ 2 Nr. 2), Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (§ 2 Nr. 3), Hunde zur Bewachung von Herden (§ 2 Nr. 4), Hunde, die vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind (§ 2 Nr. 5), Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 2 Nr. 6) und Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Nr. 7). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Hunde in Einöden und Weilern (Wohngebäude mehr als 500 m von anderen entfernt) (§ 7 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2), Halbe Steuer für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagd oder zum Jagd- und Forstschutz; Jagdhunde mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (§ 7 Abs. 1 Nr. 2), Züchtersteuer: halber Satz je Zuchthund für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse, darunter eine Hündin (§ 8) und Jeder Ermäßigungsgrund gilt nur für jeweils einen Hund (§ 9 Abs. 2). Ob ein Antrag nötig ist, klärt das Steueramt.
Bis wann muss ich meinen Hund in Bamberg anmelden?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Bamberg (Steueramt); Online-Abmeldung über das BayernPortal verlinkt auf stadt.bamberg.de», und zwar unverzüglich, sobald der Hund über vier Monate alt ist (§ 12 Abs. 1). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.
Vergleichbare Städte in Bayern
Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Bamberg. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.