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Hundesteuer Bayreuth 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Bayreuth setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 75 € pro Jahr fest. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 600 €.

Wer in Bayreuth einen Hund hält, zahlt dafür Hundesteuer an die Stadt. Wie hoch sie ist, legt Bayreuth selbst in der Hundesteuersatzung fest. Diese Seite fasst die Sätze, die Staffel für mehrere Hunde und die Regeln für Listenhunde zusammen.

So hoch ist die Hundesteuer in Bayreuth

Sätze laut Satzung, Stand 22.10.2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund75 €
Zweiter Hund75 €
Jeder weitere Hund75 €
Listenhund (gefährlicher Hund)600 €
Steuermarkeja

Deine Hundesteuer in Bayreuth

Hunde im Haushalt
1
davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Bayreuth

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 03.12.1980 (Amtsblatt Nr. 27 vom 19.12.1980), geändert am 29.11.1995, 24.05.2000, 26.11.2003 und 29.11.2017 (Amtsblatt Nr. 20 vom 15.12.2017), …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Bayreuth im Jahr kostet

    Pro Monat gerechnet sind es in Bayreuth 6,25 €, pro Tag 0,21 €. Wann der Jahresbetrag von 75 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.

    Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 375 €, auf zehn Jahre 750 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.

    Zwei Hunde kosten in Bayreuth zusammen 150 € jährlich (12,50 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 225 €.

    Für einen Listenhund verlangt Bayreuth 8-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 50 €.

    Bayreuth im Vergleich

    In Mittelstädten wie Bayreuth (etwa 72.919 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.

    Im Vergleich mit 23 erfassten Städten in Bayern (Median 72 €) liegt Bayreuth über der Mitte. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 30 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 104,50 €, 238 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Bayreuth 25 € mehr als Aschaffenburg und 3 € mehr als Landshut.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Bayern
    1. Bamberg84 €
    2. Bayreuth75 €
    3. Landshut72 €
    4. Kempten (Allgäu)70 €
    5. Rosenheim60 €
    6. Aschaffenburg50 €

    Mehrere Hunde in Bayreuth

    Wer mehrere Hunde hält, sollte die Staffel genau lesen: Manche Satzungen nennen einen Satz «je Hund» für alle Hunde, wenn mehrere gehalten werden, andere nur einen Aufschlag für den zweiten und jeden weiteren.

    In Bayreuth gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 gibt es keine Staffel: Die Steuer beträgt einheitlich 75 Euro für jeden Hund im Jahr, unabhängig von der Zahl der gehaltenen Hunde.

    Was für Listenhunde gilt

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Bayreuth 600 € im Jahr.

    Kampfhunde kosten 600 Euro (§ 5 Abs. 2). Nach § 5a Abs. 2 wird die Kampfhundeeigenschaft bei Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen unwiderlegbar vermutet; bei 14 weiteren Rassen (u. a. Bullterrier, Cane Corso, Rottweiler) bis zum Gegennachweis gegenüber dem Amt für öffentliche Ordnung (§ 5a Abs. 3); im Einzelfall auch durch Ausbildung (§ 5a Abs. 4). Befreiungen (außer Tierasyl) und Ermäßigungen gelten nicht (§ 5a Abs. 5).

    Welche Hunde in Bayern als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Bayern

    Landesrecht für Hunde in Bayreuth

    Die Hundesteuer regelt Bayreuth selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Bayern die Vorschrift „Landesstraf- und Verordnungsgesetz“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 19 Rassen, darunter Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier. Ob ein solcher Hund in Bayreuth zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Bayern nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: keine landesrechtliche Pflicht für alle Hunde, bei Kampfhunden kann die Gemeinde die Erlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Bayern

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Nr. 1)
    • Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW oder BRH Bundesverband Rettungshunde für deren Aufgaben (§ 2 Nr. 2)
    • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (§ 2 Nr. 3)
    • Hunde zur Bewachung von Herden (§ 2 Nr. 4)
    • Hunde, die vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind (§ 2 Nr. 5)
    • Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 2 Nr. 6)
    • Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Nr. 7)
    • Hunde aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Bayreuth und Umgebung e. V.: auf Antrag für das Kalenderjahr der Übernahme, bei mindestens 12 Monaten Haltung (§ 2 Nr. 8)
    • Assistenzhunde im Sinne von § 12e Abs. 3 BGG, seit 01.01.2026 (§ 2 Nr. 9)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbe Steuer für Hunde in Einöden (Wohngebäude mehr als 300 m von anderen entfernt) und Weilern (bis 300 Einwohner, mehr als 500 m Abstand) (§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2)
    • Halbe Steuer für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagd oder zum Jagd- und Forstschutz; Jagdhunde mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
    • Züchtersteuer: halber Satz je Zuchthund für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse, darunter eine Hündin (§ 7)
    • Steuervergünstigungen nur auf Antrag bis zum Ende des betreffenden Kalenderjahres; jeder Ermäßigungsgrund nur für einen Hund (§ 8)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Bayreuth, Kämmereiamt – Haushalt und Steuern, Rathaus II, Dr.-Franz-Straße 6, 95444 Bayreuth, steuerabteilung@stadt.bayreuth.de
    • Frist: innerhalb eines Monats beim Steueramt, sobald der Hund über vier Monate alt ist (§ 11 Abs. 1); Abmeldung innerhalb eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift (§ 11 Abs. 2)

    Hund online bei der Stadt Bayreuth anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Bayreuth ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Bayreuth (Bayreuther Stadtrecht 931)
    Fassung
    Satzung vom 03.12.1980 (Amtsblatt Nr. 27 vom 19.12.1980), geändert am 29.11.1995, 24.05.2000, 26.11.2003 und 29.11.2017 (Amtsblatt Nr. 20 vom 15.12.2017), …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt für jeden Hund 75 Euro. (2) Für Kampfhunde im Sinne des § 5 a beträgt die Steuer 600 Euro.

    Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bayreuth

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Bayreuth 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Bayreuth für den ersten Hund 75 €. Für einen Listenhund werden 600 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Bayreuth (Bayreuther Stadtrecht 931). Fassung: Satzung vom 03.12.1980 (Amtsblatt Nr. 27 vom 19.12.1980), geändert am 29.11.1995, 24.05.2000, 26.11.2003 und 29.11.2017 (Amtsblatt Nr. 20 vom 15.12.2017), ….

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Bayreuth?

    In Bayreuth kostet der zweite Hund genauso viel wie der erste: 75 € im Jahr. Einen Aufschlag für mehrere Hunde gibt es nicht. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 gibt es keine Staffel: Die Steuer beträgt einheitlich 75 Euro für jeden Hund im Jahr, unabhängig von der Zahl der gehaltenen Hunde.

    Muss ich als Rentner in Bayreuth Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Bayreuth kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Bayreuth?

    Steuerfrei sind in Bayreuth laut Satzung: Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Nr. 1), Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW oder BRH Bundesverband Rettungshunde für deren Aufgaben (§ 2 Nr. 2), Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (§ 2 Nr. 3), Hunde zur Bewachung von Herden (§ 2 Nr. 4), Hunde, die vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind (§ 2 Nr. 5), Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 2 Nr. 6), Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Nr. 7), Hunde aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Bayreuth und Umgebung e. V.: auf Antrag für das Kalenderjahr der Übernahme, bei mindestens 12 Monaten Haltung (§ 2 Nr. 8) und Assistenzhunde im Sinne von § 12e Abs. 3 BGG, seit 01.01.2026 (§ 2 Nr. 9). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Hunde in Einöden (Wohngebäude mehr als 300 m von anderen entfernt) und Weilern (bis 300 Einwohner, mehr als 500 m Abstand) (§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2), Halbe Steuer für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagd oder zum Jagd- und Forstschutz; Jagdhunde mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2), Züchtersteuer: halber Satz je Zuchthund für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse, darunter eine Hündin (§ 7) und Steuervergünstigungen nur auf Antrag bis zum Ende des betreffenden Kalenderjahres; jeder Ermäßigungsgrund nur für einen Hund (§ 8). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wie melde ich meinen Hund in Bayreuth an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Bayreuth, Kämmereiamt – Haushalt und Steuern, Rathaus II, Dr.-Franz-Straße 6, 95444 Bayreuth, steuerabteilung@stadt.bayreuth.de», und zwar innerhalb eines Monats beim Steueramt, sobald der Hund über vier Monate alt ist (§ 11 Abs. 1); Abmeldung innerhalb eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift (§ 11 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

    Weitere Städte in Bayern

    Alle Städte in Bayern

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Bayreuth.