Hundesteuer Landshut 2026
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Kurze Antwort
Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Landshut 72 € Hundesteuer. Der zweite Hund kostet 108 €, jeder weitere 144 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 840 €.
Die Hundesteuer in Landshut ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird jährlich festgesetzt und hängt davon ab, wie viele Hunde im Haushalt leben. Die Einzelheiten aus der Satzung folgen.
Hundesteuer Landshut 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 72 € |
| Zweiter Hund | 108 € |
| Jeder weitere Hund | 144 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 840 € |
| Steuermarke | ja |
Rechner: Was zahlst du in Landshut?
Hundesteuer pro Jahr in Landshut
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 24.07.2006 (ABl. S. 86), geändert durch Satzung vom 01.08.2013 (ABl. S. 137), zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 12.11.2025 (Amtsblatt der …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Die Kosten im Alltag
Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Landshut 6 € Steuer, am Tag sind es 0,20 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.
Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 360 € und in zehn Jahren 720 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.
Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 180 € im Jahr, mit drei Hunden 324 €. Der zweite Hund allein macht 108 € aus.
Für einen Listenhund verlangt Landshut rund 11,7-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 70 €.
Landshut im Vergleich
Mit rund 71.922 Einwohnern ist Landshut keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.
Unter den 23 Städten in Bayern, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 72 €. Landshut liegt damit genau auf diesem Wert. Über alle 238 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 104,50 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Landshut 3 € weniger als Bayreuth und 22 € mehr als Aschaffenburg.
- Bamberg84 €
- Bayreuth75 €
- Landshut72 €
- Kempten (Allgäu)70 €
- Rosenheim60 €
- Aschaffenburg50 €
Die Staffel für mehrere Hunde
Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.
In Landshut gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 72,00 €, der zweite Hund 108,00 €, der dritte Hund 144,00 € und jeder weitere Hund 168,00 € im Jahr; befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte gelten als erste Hunde.
Was für Listenhunde gilt
Für einen gefährlichen Hund verlangt Landshut 840 € im Jahr.
Kampfhunde im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 kosten nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 jährlich 840,00 €; Kampfhundeigenschaft wird nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 stets vermutet bei Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa-Inu samt Kreuzungen, nach Nr. 2 widerleglich bei Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler samt Kreuzungen, und nach Nr. 3 im Einzelfall durch Ausbildung; für Hunde nach Nr. 2 mit Negativzeugnis des Ordnungsamts gelten 420,00 € (§ 5 Abs. 2 Nr. 2).
Welche Hunde in Bayern als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Bayern
Regeln des Landes
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Landshut das Landesrecht in Bayern, vor allem „Landesstraf- und Verordnungsgesetz“.
Das Land führt eine Rasseliste mit 19 Rassen, darunter Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier. Ob ein solcher Hund in Landshut zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Bayern nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: keine landesrechtliche Pflicht für alle Hunde, bei Kampfhunden kann die Gemeinde die Erlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Ausnahmen laut Satzung
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Abs. 1 Nr. 1)
- Hunde von DRK, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben (§ 2 Abs. 1 Nr. 2)
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 3)
- Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 4)
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 5)
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 2 Abs. 1 Nr. 6)
- Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 7)
- Hunde aus Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen aus Stadt oder Landkreis Landshut im Jahr des Erwerbs, mit Bestätigung der Einrichtung (§ 2 Abs. 1 Nr. 8)
Ermäßigt laut Satzung:
- Ermäßigung um die Hälfte auf Antrag für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, deren Wohngebäude in der Regel mehr als 400 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt liegen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
- Ermäßigung um die Hälfte auf Antrag für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagd bzw. zum Jagd- oder Forstschutz; Jagdhunde nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
- Ermäßigung um die Hälfte auf Antrag, wenn alle im Haushalt lebenden Hundehalter die Voraussetzungen für den Sozialpass „LANDSHUT SOZIAL“ erfüllen, nur für eine Hundehaltung (§ 6 Abs. 1 Nr. 3)
Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.
Anmeldung und Abmeldung
- Zuständig: Stadt Landshut, Amt für Finanzen und Controlling, Sachgebiet Steueramt und Anliegerleistungen, Altstadt 315, 84028 Landshut, Telefon 0871 88-1262, E-Mail stadtsteueramt@landshut.de
- Frist: jeder über vier Monate alte Hund innerhalb von zwei Wochen beim Steueramt (§ 9 Abs. 1 Nr. 1)
Hund online bei der Stadt Landshut anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Landshut (Hundesteuersatzung) vom 12.11.2025 (Amtsblatt der …
- Fassung
- Satzung vom 24.07.2006 (ABl. S. 86), geändert durch Satzung vom 01.08.2013 (ABl. S. 137), zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 12.11.2025 (Amtsblatt der …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt jährlich Euro für den ersten Hund 72,00 für den zweiten Hund 108,00 für den dritten Hund 144,00 für jeden weiteren Hund 168,00 Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen.
Die 5 häufigsten Fragen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Landshut?
Im Jahr 2026 verlangt Landshut für den ersten Hund 72 €. Der zweite Hund kostet 108 €, jeder weitere 144 €. Für einen Listenhund werden 840 € fällig. Grundlage ist die Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Landshut (Hundesteuersatzung) vom 12.11.2025 (Amtsblatt der …. Fassung: Satzung vom 24.07.2006 (ABl. S. 86), geändert durch Satzung vom 01.08.2013 (ABl. S. 137), zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 12.11.2025 (Amtsblatt der ….
Was kostet ein zweiter Hund in Landshut?
Für den zweiten Hund gilt in Landshut ein Satz von 108 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 180 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 72,00 €, der zweite Hund 108,00 €, der dritte Hund 144,00 € und jeder weitere Hund 168,00 € im Jahr; befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte gelten als erste Hunde.
Sind Rentner in Landshut von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Landshut kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ermäßigung um die Hälfte auf Antrag, wenn alle im Haushalt lebenden Hundehalter die Voraussetzungen für den Sozialpass „LANDSHUT SOZIAL“ erfüllen, nur für eine Hundehaltung (§ 6 Abs. 1 Nr. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Für welche Hunde muss man in Landshut keine Hundesteuer zahlen?
Steuerfrei sind in Landshut laut Satzung: Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Abs. 1 Nr. 1), Hunde von DRK, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben (§ 2 Abs. 1 Nr. 2), Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 3), Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 4), Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 5), Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 2 Abs. 1 Nr. 6), Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 7) und Hunde aus Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen aus Stadt oder Landkreis Landshut im Jahr des Erwerbs, mit Bestätigung der Einrichtung (§ 2 Abs. 1 Nr. 8). Ermäßigt wird für: Ermäßigung um die Hälfte auf Antrag für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, deren Wohngebäude in der Regel mehr als 400 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt liegen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1), Ermäßigung um die Hälfte auf Antrag für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagd bzw. zum Jagd- oder Forstschutz; Jagdhunde nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2) und Ermäßigung um die Hälfte auf Antrag, wenn alle im Haushalt lebenden Hundehalter die Voraussetzungen für den Sozialpass „LANDSHUT SOZIAL“ erfüllen, nur für eine Hundehaltung (§ 6 Abs. 1 Nr. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Bis wann muss ich meinen Hund in Landshut anmelden?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Landshut, Amt für Finanzen und Controlling, Sachgebiet Steueramt und Anliegerleistungen, Altstadt 315, 84028 Landshut, Telefon 0871 88-1262, E-Mail stadtsteueramt@landshut.de», und zwar jeder über vier Monate alte Hund innerhalb von zwei Wochen beim Steueramt (§ 9 Abs. 1 Nr. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Vergleichbare Städte in Bayern
Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Landshut. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.