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Hundesteuer Rosenheim 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Für den ersten Hund verlangt Rosenheim 2026 eine Hundesteuer von 60 € pro Jahr. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 400 €.

Die Hundesteuer in Rosenheim ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird jährlich festgesetzt und hängt davon ab, wie viele Hunde im Haushalt leben. Die Einzelheiten aus der Satzung folgen.

Hundesteuer Rosenheim 2026 im Überblick

Jahresbeträge in Rosenheim
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund60 €
Zweiter Hund60 €
Jeder weitere Hund60 €
Listenhund (gefährlicher Hund)400 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Rosenheim?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Rosenheim

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 15.12.2005 (ABl. S. 383), geändert am 05.12.2016 nach Stadtratsbeschluss vom 23.11.2016 (ABl. S. 305), gültig ab 01.01.2017

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Rosenheim pro Monat und über die Jahre

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 5 € pro Monat für einen Hund in Rosenheim. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 60 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 300 € und in zehn Jahren 600 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.

    Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 120 € im Jahr, mit drei Hunden 180 €. Der zweite Hund allein macht 60 € aus.

    Für einen Listenhund verlangt Rosenheim rund 6,7-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 33,33 €.

    Rosenheim im Vergleich

    Rosenheim ist mit rund 65.808 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.

    Der Median der 23 ausgewerteten Städte in Bayern beträgt 72 €. Der Satz in Rosenheim liegt unter diesem Wert. Über alle 238 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 104,50 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Rosenheim 10 € weniger als Kempten (Allgäu) und 48 € weniger als Neu-Ulm.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Bayern
    1. Neu-Ulm108 €
    2. Bayreuth75 €
    3. Landshut72 €
    4. Kempten (Allgäu)70 €
    5. Rosenheim60 €
    6. Aschaffenburg50 €

    Mehrere Hunde in Rosenheim

    Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.

    In Rosenheim gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 beträgt die Steuer einheitlich 60 Euro für jeden Hund, eine Staffelung nach der Zahl der Hunde gibt es nicht.

    Listenhunde in Rosenheim

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Rosenheim 400 € im Jahr.

    § 5 Abs. 2 i. V. m. § 1 Abs. 2: 400 Euro für Kampfhunde; das sind alle in § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10.07.1992 in der jeweils geltenden Fassung genannten Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

    Welche Hunde in Bayern als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Bayern

    Regeln des Landes

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Bayern fest. Grundlage ist „Landesstraf- und Verordnungsgesetz“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 19 Rassen, darunter Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier. Ob ein solcher Hund in Rosenheim zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Bayern nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: keine landesrechtliche Pflicht für alle Hunde, bei Kampfhunden kann die Gemeinde die Erlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Bayern

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Nr. 1)
    • Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben (§ 2 Nr. 2)
    • Assistenzhunde für Blinde, Taube, Schwerhörige und völlig Hilflose sowie Hunde in anerkannter tiergestützter medizinischer Behandlung (§ 2 Nr. 3)
    • Hunde zur Bewachung von Herden (§ 2 Nr. 4)
    • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen o. Ä. untergebracht sind (§ 2 Nr. 5)
    • geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 2 Nr. 6)
    • Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Nr. 7)
    • nicht für Kampfhunde; in Privathaushalten höchstens ein Hund steuerfrei, außer Assistenzhunde (§ 2 letzter Satz)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbierung für Hunde, die in Einöden und Weilern gehalten werden (Wohngebäude mehr als 500 m von anderen Wohngebäuden entfernt) (§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2)
    • Halbierung für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagd bzw. zum Jagd- oder Forstschutz; Jagdhunde nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
    • Züchtersteuer: die Hälfte des Steuersatzes je Zuchthund für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse im zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin (§ 7)
    • jeder Ermäßigungsgrund nur für jeweils einen Hund (§ 8 Abs. 2)

    Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.

    So meldest du deinen Hund

    • Zuständig: Stadt Rosenheim – konkrete Dienststelle/E-Mail nicht in der Satzung genannt
    • Frist: unverzüglich, sobald ein über vier Monate alter Hund gehalten wird (§ 11 Abs. 1)

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Rosenheim ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Beleg aus der Satzung

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Rosenheim (Ortsrecht Nr. 924 d)
    Fassung
    Satzung vom 15.12.2005 (ABl. S. 383), geändert am 05.12.2016 nach Stadtratsbeschluss vom 23.11.2016 (ABl. S. 305), gültig ab 01.01.2017
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt für jeden Hund 60,00 Euro. (2) Abweichend von Absatz 1 beträgt die Hundesteuer bei Kampfhunden nach § 1 Abs. 2 400,00 Euro.

    Häufige Fragen zur Hundesteuer in Rosenheim

    Was kostet die Hundesteuer in Rosenheim 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Rosenheim für den ersten Hund 60 €. Für einen Listenhund werden 400 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Rosenheim (Ortsrecht Nr. 924 d). Fassung: Satzung vom 15.12.2005 (ABl. S. 383), geändert am 05.12.2016 nach Stadtratsbeschluss vom 23.11.2016 (ABl. S. 305), gültig ab 01.01.2017.

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Rosenheim?

    In Rosenheim kostet der zweite Hund genauso viel wie der erste: 60 € im Jahr. Einen Aufschlag für mehrere Hunde gibt es nicht. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 beträgt die Steuer einheitlich 60 Euro für jeden Hund, eine Staffelung nach der Zahl der Hunde gibt es nicht.

    Gibt es in Rosenheim eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Rosenheim kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Für welche Hunde muss man in Rosenheim keine Hundesteuer zahlen?

    Steuerfrei sind in Rosenheim laut Satzung: Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Nr. 1), Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben (§ 2 Nr. 2), Assistenzhunde für Blinde, Taube, Schwerhörige und völlig Hilflose sowie Hunde in anerkannter tiergestützter medizinischer Behandlung (§ 2 Nr. 3), Hunde zur Bewachung von Herden (§ 2 Nr. 4), Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen o. Ä. untergebracht sind (§ 2 Nr. 5), geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 2 Nr. 6), Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Nr. 7) und nicht für Kampfhunde; in Privathaushalten höchstens ein Hund steuerfrei, außer Assistenzhunde (§ 2 letzter Satz). Ermäßigt wird für: Halbierung für Hunde, die in Einöden und Weilern gehalten werden (Wohngebäude mehr als 500 m von anderen Wohngebäuden entfernt) (§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2), Halbierung für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagd bzw. zum Jagd- oder Forstschutz; Jagdhunde nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2), Züchtersteuer: die Hälfte des Steuersatzes je Zuchthund für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse im zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin (§ 7) und jeder Ermäßigungsgrund nur für jeweils einen Hund (§ 8 Abs. 2). Ob ein Antrag nötig ist, klärt das Steueramt.

    Wo melde ich meinen Hund in Rosenheim an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Rosenheim – konkrete Dienststelle/E-Mail nicht in der Satzung genannt», und zwar unverzüglich, sobald ein über vier Monate alter Hund gehalten wird (§ 11 Abs. 1). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Weitere Städte in Bayern

    Alle Städte in Bayern

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Rosenheim.