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Hundesteuer Straubing 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Straubing setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 50 € pro Jahr fest. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 400 €.

Die Hundesteuer in Straubing ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird jährlich festgesetzt und hängt davon ab, wie viele Hunde im Haushalt leben. Die Einzelheiten aus der Satzung folgen.

Hundesteuer Straubing 2026 im Überblick

Jahresbeträge in Straubing
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund50 €
Zweiter Hund50 €
Jeder weitere Hund50 €
Listenhund (gefährlicher Hund)400 €
Steuermarkeja

Hundesteuer für Straubing berechnen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Straubing

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 09.11.2009 (Amtsblatt 45/2009, rückwirkend in Kraft ab 01.01.2006), zuletzt geändert durch die Änderungssatzung vom 17.12.2010 (Amtsblatt 50/2010)

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Straubing im Jahr kostet

    Rechnest du die 50 € im Jahr herunter, landest du bei 4,17 € im Monat oder 0,14 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.

    Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 250 €, auf zehn Jahre 500 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.

    Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 100 € im Jahr, mit drei Hunden 150 €. Der zweite Hund allein macht 50 € aus.

    Für einen Listenhund verlangt Straubing 8-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 33,33 €.

    Einordnung im Vergleich

    Straubing zählt etwa 49.061 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.

    Im Vergleich mit 23 erfassten Städten in Bayern (Median 72 €) liegt Straubing unter der Mitte. Über alle 238 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 104,50 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Straubing 10 € weniger als Freising und 10 € weniger als Dachau.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Bayern
    1. Hof75 €
    2. Freising60 €
    3. Dachau60 €
    4. Kaufbeuren60 €
    5. Straubing50 €
    6. Passau30 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.

    In Straubing gilt laut Satzung: Keine Staffel: Nach § 5 Nr. 1 beträgt die Steuer für jeden Hund einheitlich 50 Euro im Jahr, unabhängig von der Zahl der gehaltenen Hunde.

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Straubing 400 € im Jahr.

    Kampfhunde sind Hunde im Sinne von Art. 37 LStVG in Verbindung mit der bayerischen Kampfhundeverordnung (§ 5 Nr. 2.1); Steuer 400 Euro je Kampfhund (§ 5 Nr. 2); keine Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen für Kampfhunde (§ 5 Nr. 2.2).

    Welche Hunde in Bayern als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Bayern

    Was in Bayern für Hundehalter gilt

    Die Hundesteuer regelt Straubing selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Bayern die Vorschrift „Landesstraf- und Verordnungsgesetz“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 19 Rassen, darunter Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier. Ob ein solcher Hund in Straubing zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Bayern nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: keine landesrechtliche Pflicht für alle Hunde, bei Kampfhunden kann die Gemeinde die Erlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Bayern

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Nr. 1)
    • Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesluftschutzverband, die ausschließlich deren Aufgaben dienen (§ 2 Nr. 2)
    • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (§ 2 Nr. 3)
    • Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind (§ 2 Nr. 4)
    • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind (§ 2 Nr. 5)
    • geprüfte Rettungshunde, die für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen (§ 2 Nr. 6)
    • Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Nr. 7)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Ermäßigung um die Hälfte für Hunde in Einöden und Weilern (Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt; Weiler mit höchstens 300 Einwohnern) (§ 6 Nr. 1.1 und 2)
    • Ermäßigung um die Hälfte für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern, die ausschließlich oder überwiegend zur Jagd oder zum Jagd- oder Forstschutz gehalten werden; Jagdhunde nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (§ 6 Nr. 1.2)
    • Züchtersteuer: für Züchter mit mindestens zwei rassereinen zuchtfähigen Hunden gleicher Rasse (darunter eine Hündin) die Hälfte des Steuersatzes je Zuchthund (§ 7)
    • Jeder Ermäßigungsgrund nach § 6 nur für einen Hund des Steuerpflichtigen (§ 8 Nr. 2)

    Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Straubing, Abteilung Steuerwesen (Alte Hauptpost, Bahnhofplatz 1), E-Mail steuerwesen@straubing.de (laut Amtsblatt Nr. 13/2026)
    • Frist: unverzüglich, sobald ein über vier Monate alter Hund gehalten wird (§ 11 Nr. 1); Abmeldung ebenfalls unverzüglich (§ 11 Nr. 2)

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Straubing ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Straubing vom 09.11.2009 (ABl. 45/2009) i.d.F. der …
    Fassung
    Satzung vom 09.11.2009 (Amtsblatt 45/2009, rückwirkend in Kraft ab 01.01.2006), zuletzt geändert durch die Änderungssatzung vom 17.12.2010 (Amtsblatt 50/2010)
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Steuermaßstab und Steuersatz Die Steuer beträgt jährlich 1. für einen Hund 50 Euro 2. für einen sog. Kampfhund 400 Euro.

    Fragen und Antworten zu Straubing

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Straubing?

    Im Jahr 2026 verlangt Straubing für den ersten Hund 50 €. Für einen Listenhund werden 400 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Straubing vom 09.11.2009 (ABl. 45/2009) i.d.F. der …. Fassung: Satzung vom 09.11.2009 (Amtsblatt 45/2009, rückwirkend in Kraft ab 01.01.2006), zuletzt geändert durch die Änderungssatzung vom 17.12.2010 (Amtsblatt 50/2010).

    Was kostet ein zweiter Hund in Straubing?

    In Straubing kostet der zweite Hund genauso viel wie der erste: 50 € im Jahr. Einen Aufschlag für mehrere Hunde gibt es nicht. Laut Satzung: Keine Staffel: Nach § 5 Nr. 1 beträgt die Steuer für jeden Hund einheitlich 50 Euro im Jahr, unabhängig von der Zahl der gehaltenen Hunde.

    Sind Rentner in Straubing von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Straubing kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Für welche Hunde muss man in Straubing keine Hundesteuer zahlen?

    Steuerfrei sind in Straubing laut Satzung: Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Nr. 1), Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesluftschutzverband, die ausschließlich deren Aufgaben dienen (§ 2 Nr. 2), Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (§ 2 Nr. 3), Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind (§ 2 Nr. 4), Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind (§ 2 Nr. 5), geprüfte Rettungshunde, die für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen (§ 2 Nr. 6) und Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Nr. 7). Ermäßigt wird für: Ermäßigung um die Hälfte für Hunde in Einöden und Weilern (Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt; Weiler mit höchstens 300 Einwohnern) (§ 6 Nr. 1.1 und 2), Ermäßigung um die Hälfte für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern, die ausschließlich oder überwiegend zur Jagd oder zum Jagd- oder Forstschutz gehalten werden; Jagdhunde nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (§ 6 Nr. 1.2), Züchtersteuer: für Züchter mit mindestens zwei rassereinen zuchtfähigen Hunden gleicher Rasse (darunter eine Hündin) die Hälfte des Steuersatzes je Zuchthund (§ 7) und Jeder Ermäßigungsgrund nach § 6 nur für einen Hund des Steuerpflichtigen (§ 8 Nr. 2). Ob ein Antrag nötig ist, klärt das Steueramt.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Straubing anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Straubing, Abteilung Steuerwesen (Alte Hauptpost, Bahnhofplatz 1), E-Mail steuerwesen@straubing.de (laut Amtsblatt Nr. 13/2026)», und zwar unverzüglich, sobald ein über vier Monate alter Hund gehalten wird (§ 11 Nr. 1); Abmeldung ebenfalls unverzüglich (§ 11 Nr. 2). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Vergleichbare Städte in Bayern

    Alle Städte in Bayern

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Straubing.