Zum Inhalt springen

Hundesteuer Ingolstadt 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

In Ingolstadt kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 65 €. Der zweite Hund schlägt mit 84 € zu Buche. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 677 €.

Für jeden Hund, der in Ingolstadt gehalten wird, fällt Hundesteuer an. Die folgenden Abschnitte zeigen die Sätze aus der Satzung, ordnen sie im Vergleich zu Bayern ein und erklären Ermäßigungen und Fristen.

So hoch ist die Hundesteuer in Ingolstadt

Hundesteuer Ingolstadt 2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund65 €
Zweiter Hund84 €
Jeder weitere Hund84 €
Listenhund (gefährlicher Hund)677 €
Steuermarkeja

Hundesteuer für Ingolstadt berechnen

Hunde im Haushalt
1
davon Listenhunde
0

Hundesteuer pro Jahr in Ingolstadt

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 30.09.2021 (Amtsblatt Nr. 43 vom 27.10.2021), in Kraft ab 01.01.2022

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Ingolstadt im Jahr kostet

    Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Ingolstadt 5,42 € Steuer, am Tag sind es 0,18 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.

    Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 325 €, auf zehn Jahre 650 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.

    Zwei Hunde kosten in Ingolstadt zusammen 149 € jährlich (12,42 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 233 €.

    Für einen Listenhund verlangt Ingolstadt rund 10,4-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 56,42 €.

    Ingolstadt im Vergleich

    Bei rund 140.799 Einwohnern zählt Ingolstadt zu den Großstädten. Für Hundehalter gilt die Satzung der Stadt, nicht die eines Landkreises.

    Unter den 8 Städten in Bayern, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 100 €. Ingolstadt liegt damit unter diesem Wert. Zum Vergleich: In den 90 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 60 € und 186 €, in der Mitte 120 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Ingolstadt 35 € weniger als Würzburg und 67 € weniger als Fürth.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Bayern
    1. Fürth132 €
    2. Erlangen132 €
    3. Würzburg100 €
    4. Augsburg84 €
    5. Regensburg80 €
    6. Ingolstadt65 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.

    In Ingolstadt gilt laut Satzung: Nach § 4 Abs. 1 kostet der erste Hund 65,00 Euro und jeder weitere Hund 84,00 Euro im Jahr; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde.

    Listenhunde in Ingolstadt

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Ingolstadt 677 € im Jahr.

    Für einen Kampfhund gilt 677,00 Euro (§ 4 Abs. 1). Nach § 5 Abs. 1 wird die Kampfhund-Eigenschaft bei Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa-Inu samt Kreuzungen stets vermutet; nach § 5 Abs. 2 bei Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler, solange nicht die fehlende gesteigerte Aggressivität nachgewiesen ist; daneben im Einzelfall durch entsprechende Ausbildung (§ 5 Abs. 3). Keine Befreiungen, Ermäßigungen oder Züchtersteuer für Kampfhunde (§ 5 Abs. 4).

    Welche Hunde in Bayern als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Bayern

    Regeln des Landes

    Die Hundesteuer regelt Ingolstadt selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Bayern die Vorschrift „Landesstraf- und Verordnungsgesetz“.

    Bayern nennt 19 Rassen ausdrücklich, etwa Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier. Für die Hundesteuer in Ingolstadt kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Bayern nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: keine landesrechtliche Pflicht für alle Hunde, bei Kampfhunden kann die Gemeinde die Erlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Bayern

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Nr. 1)
    • Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben (§ 2 Nr. 2)
    • Hunde, die für blinde, gehörlose, schwerhörige oder hilflose Menschen (Merkzeichen Bl, Gl oder H) unentbehrlich und entsprechend ausgebildet sind (§ 2 Nr. 3)
    • Assistenzhunde, soweit die Notwendigkeit durch die Krankenkasse anerkannt ist (§ 2 Nr. 4)
    • vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde (§ 2 Nr. 5)
    • geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 2 Nr. 6)
    • Hunde allein zu Erwerbszwecken, z. B. in Tierhandlungen oder zur Bewachung von Erwerbsherden (§ 2 Nr. 7)
    • Hunde aus einem inländischen gemeinnützigen oder öffentlich geförderten Tierheim: befristet, bei Tierheim im Stadtgebiet Ingolstadt bis zwei Jahre, sonst bis ein Jahr nach Ende des Aufnahmejahres (§ 2 Nr. 8)
    • Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte und Angehörigen sowie von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen (§ 2 Nr. 9 und 10)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Ermäßigung um die Hälfte für Hunde, die in Einöden gehalten werden (Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen entfernt) (§ 7 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2)
    • Ermäßigung um die Hälfte für Jagd- und Forstschutzhunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern, bei Jagdhunden mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
    • Ermäßigung um die Hälfte für Therapiehunde mit zertifizierter Prüfung und nachgewiesenem Einsatz (§ 7 Abs. 1 Nr. 3)
    • Ermäßigung um die Hälfte für Schulhunde mit Ausbildungsnachweis und Bestätigung der Schule (§ 7 Abs. 1 Nr. 4)
    • Ermäßigung um die Hälfte für Inhaber eines IngolstadtPasses oder Empfänger von Leistungen nach SGB II, SGB XII, § 6a BKGG, § 90 Abs. 4 SGB VIII, §§ 25 ff. BVG oder WoGG (§ 7 Abs. 1 Nr. 5)
    • einmalige Ermäßigung in Höhe des Satzes für den ersten Hund bei freiwillig bestandenem Hundeführerschein, nicht für Kampfhunde, auf Antrag (§ 7a)
    • Züchtersteuer für nicht gewerbsmäßige Züchter mit mindestens zwei rassereinen Zuchthunden gleicher Rasse (darunter eine Hündin): je Zuchthund die Hälfte des Steuersatzes (§ 8)
    • Ermäßigungen nur auf Antrag, frühestens ab dem auf den Antrag folgenden Monat (§ 9 Abs. 1)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    Hund in Ingolstadt an- und abmelden

    • Zuständig: Stadt Ingolstadt, Kämmerei (Hundesteuer), E-Mail hundesteuer@ingolstadt.de
    • Frist: innerhalb eines Monats nach Anschaffung eines über vier Monate alten Hundes, bei jüngeren Hunden innerhalb eines Monats nach Vollendung des vierten Lebensmonats, unter Angabe von Herkunft, Alter und Rasse (§ 12 Abs. 1 und 2)

    Hund online bei der Stadt Ingolstadt anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Ingolstadt ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 30. September 2021 (Steuersatzung Hunde 470)
    Fassung
    Satzung vom 30.09.2021 (Amtsblatt Nr. 43 vom 27.10.2021), in Kraft ab 01.01.2022
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt für den ersten Hund 65,00 EURO, für jeden weiteren Hund 84,00 EURO, für einen Kampfhund 677,00 EURO. Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen.

    Fragen und Antworten zu Ingolstadt

    Was kostet die Hundesteuer in Ingolstadt 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Ingolstadt für den ersten Hund 65 €. Der zweite Hund kostet 84 €. Für einen Listenhund werden 677 € fällig. Grundlage ist die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 30. September 2021 (Steuersatzung Hunde 470). Fassung: Satzung vom 30.09.2021 (Amtsblatt Nr. 43 vom 27.10.2021), in Kraft ab 01.01.2022.

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Ingolstadt?

    Für den zweiten Hund gilt in Ingolstadt ein Satz von 84 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 149 €. Laut Satzung: Nach § 4 Abs. 1 kostet der erste Hund 65,00 Euro und jeder weitere Hund 84,00 Euro im Jahr; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde.

    Gibt es in Ingolstadt eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Ingolstadt kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ermäßigung um die Hälfte für Inhaber eines IngolstadtPasses oder Empfänger von Leistungen nach SGB II, SGB XII, § 6a BKGG, § 90 Abs. 4 SGB VIII, §§ 25 ff. BVG oder WoGG (§ 7 Abs. 1 Nr. 5). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Welche Hunde sind in Ingolstadt von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Ingolstadt laut Satzung: Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Nr. 1), Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben (§ 2 Nr. 2), Hunde, die für blinde, gehörlose, schwerhörige oder hilflose Menschen (Merkzeichen Bl, Gl oder H) unentbehrlich und entsprechend ausgebildet sind (§ 2 Nr. 3), Assistenzhunde, soweit die Notwendigkeit durch die Krankenkasse anerkannt ist (§ 2 Nr. 4), vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde (§ 2 Nr. 5), geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 2 Nr. 6), Hunde allein zu Erwerbszwecken, z. B. in Tierhandlungen oder zur Bewachung von Erwerbsherden (§ 2 Nr. 7), Hunde aus einem inländischen gemeinnützigen oder öffentlich geförderten Tierheim: befristet, bei Tierheim im Stadtgebiet Ingolstadt bis zwei Jahre, sonst bis ein Jahr nach Ende des Aufnahmejahres (§ 2 Nr. 8) und Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte und Angehörigen sowie von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen (§ 2 Nr. 9 und 10). Ermäßigt wird für: Ermäßigung um die Hälfte für Hunde, die in Einöden gehalten werden (Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen entfernt) (§ 7 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2), Ermäßigung um die Hälfte für Jagd- und Forstschutzhunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern, bei Jagdhunden mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (§ 7 Abs. 1 Nr. 2), Ermäßigung um die Hälfte für Therapiehunde mit zertifizierter Prüfung und nachgewiesenem Einsatz (§ 7 Abs. 1 Nr. 3), Ermäßigung um die Hälfte für Schulhunde mit Ausbildungsnachweis und Bestätigung der Schule (§ 7 Abs. 1 Nr. 4), Ermäßigung um die Hälfte für Inhaber eines IngolstadtPasses oder Empfänger von Leistungen nach SGB II, SGB XII, § 6a BKGG, § 90 Abs. 4 SGB VIII, §§ 25 ff. BVG oder WoGG (§ 7 Abs. 1 Nr. 5), einmalige Ermäßigung in Höhe des Satzes für den ersten Hund bei freiwillig bestandenem Hundeführerschein, nicht für Kampfhunde, auf Antrag (§ 7a), Züchtersteuer für nicht gewerbsmäßige Züchter mit mindestens zwei rassereinen Zuchthunden gleicher Rasse (darunter eine Hündin): je Zuchthund die Hälfte des Steuersatzes (§ 8) und Ermäßigungen nur auf Antrag, frühestens ab dem auf den Antrag folgenden Monat (§ 9 Abs. 1). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Ingolstadt anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Ingolstadt, Kämmerei (Hundesteuer), E-Mail hundesteuer@ingolstadt.de», und zwar innerhalb eines Monats nach Anschaffung eines über vier Monate alten Hundes, bei jüngeren Hunden innerhalb eines Monats nach Vollendung des vierten Lebensmonats, unter Angabe von Herkunft, Alter und Rasse (§ 12 Abs. 1 und 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Hundesteuer in anderen Städten in Bayern

    Alle Städte in Bayern

    Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Ingolstadt. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.