Hundesteuer Fürth 2026
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Kurze Antwort
In Fürth kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 132 €. Der zweite Hund schlägt mit 180 € zu Buche. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 792 €.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, und Fürth bestimmt ihre Höhe in einer eigenen Satzung. Hier stehen die aktuellen Beträge, was ein zweiter Hund kostet und wie die Anmeldung läuft.
Hundesteuer Fürth 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 132 € |
| Zweiter Hund | 180 € |
| Jeder weitere Hund | 180 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 792 € |
| Steuermarke | ja |
Rechner: Was zahlst du in Fürth?
Hundesteuer pro Jahr in Fürth
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 12. Oktober 1994 (Amtsblatt Nr. 35 vom 21. Oktober 1994), zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 24. Juli 2024 (Stadtzeitung Nr. 16 vom 11. …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Fürth pro Monat und über die Jahre
Rechnest du die 132 € im Jahr herunter, landest du bei 11 € im Monat oder 0,36 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.
Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 660 € und in zehn Jahren 1.320 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.
Mit einem zweiten Hund zahlst du in Fürth zusammen 312 € im Jahr, also 180 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 492 €.
Für einen Listenhund verlangt Fürth 6-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 66 €.
Fürth im Vergleich
Fürth hat etwa 131.344 Einwohner. Zuständig für die Hundesteuer ist die Stadt selbst, nicht ein Landkreis.
Im Vergleich mit 8 erfassten Städten in Bayern (Median 100 €) liegt Fürth über der Mitte. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 60 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 120 €, 90 Städte).
Für den ersten Hund zahlst du in Fürth 32 € mehr als Würzburg und 67 € mehr als Ingolstadt.
- Fürth132 €
- Erlangen132 €
- Würzburg100 €
- Augsburg84 €
- Regensburg80 €
- Ingolstadt65 €
Zweithund und weitere Hunde
Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.
In Fürth gilt laut Satzung: Nach § 4 Abs. 1 beträgt die Steuer für den ersten Hund 132 Euro und für jeden weiteren Hund 180 Euro im Kalenderjahr; bei zwei Hunden also 132 Euro plus 180 Euro (nicht je Hund 180 Euro).
Was für Listenhunde gilt
Für einen gefährlichen Hund verlangt Fürth 792 € im Jahr.
§ 5: Pitbull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa-Inu (und Kreuzungen) gelten stets als Kampfhunde (Abs. 2); bei 14 weiteren Rassen wie Bullterrier, Mastiff, Cane Corso oder Rottweiler wird die Eigenschaft vermutet, bis dem Ordnungsamt das Gegenteil nachgewiesen ist (Abs. 3), dann halbiert sich der erhöhte Satz (Abs. 5); zudem Einzelfall durch Ausbildung (Abs. 4). Kampfhundsatz nach § 4 Abs. 2: das Sechsfache, 792 Euro.
Welche Hunde in Bayern als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Bayern
Regeln des Landes
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Fürth das Landesrecht in Bayern, vor allem „Landesstraf- und Verordnungsgesetz“.
Bayern nennt 19 Rassen ausdrücklich, etwa Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier. Für die Hundesteuer in Fürth kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Bayern nicht; geregelt ist: keine landesrechtliche Pflicht für alle Hunde, bei Kampfhunden kann die Gemeinde die Erlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Nr. 1)
- Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW für deren Aufgaben (§ 2 Nr. 2)
- Hunde, die für Blinde, völlig Hilflose (Merkzeichen B, aG oder H), Taubblinde oder Gehörlose unentbehrlich sind, nur für einen Hund (§ 2 Nr. 3 und 9)
- Hunde zur Bewachung von Herden (§ 2 Nr. 4)
- Hunde vorübergehend in Tierasylen (§ 2 Nr. 5)
- Geprüfte Rettungshunde für Zivil-/Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 2 Nr. 6)
- Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Nr. 7)
- Wesensgeprüfte Hunde des pädagogischen und therapeutischen Dienstes, jährlicher Nachweis (§ 2 Nr. 10)
- Keine Befreiung für Kampfhunde nach § 5 Abs. 2 (§ 2 Nr. 8)
Ermäßigt laut Satzung:
- Halbe Steuer für Hunde in Einöden und Weilern (Wohngebäude mehr als 500 m vom nächsten entfernt) (§ 7 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2)
- Halbe Steuer für Hunde von Forstbediensteten oder Berufsjägern mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
- Züchtersteuer: je Zuchthund die Hälfte des Satzes nach § 4 Abs. 1, insgesamt höchstens 198 Euro (§ 8)
- Jeder Ermäßigungsgrund nur für einen Hund; Antrag schriftlich spätestens zwei Wochen vor Monatsbeginn (§ 9 Abs. 2 und 3)
Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.
Anmeldung und Abmeldung
- Zuständig: Stadt Fürth, Kämmerei
- Frist: innerhalb von vierzehn Tagen (Hund über vier Monate alt) (§ 11 Abs. 1)
Ziehst du weg, meldest du den Hund in Fürth ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.
Woher die Zahlen stammen
- Rechtsgrundlage
- Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Fürth (Ortsrecht 22-4)
- Fassung
- Satzung vom 12. Oktober 1994 (Amtsblatt Nr. 35 vom 21. Oktober 1994), zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 24. Juli 2024 (Stadtzeitung Nr. 16 vom 11. …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt für den ersten Hund 132 Euro und für jeden weiteren Hund 180 Euro im Kalenderjahr. (2) Für Kampfhunde i.S. des § 5 beträgt die Steuer das Sechsfache des einfachen Steuersatzes (erhöhter Steuersatz), das sind 792 Euro im Kalenderjahr.
Fragen und Antworten zu Fürth
Wie hoch ist die Hundesteuer in Fürth 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Fürth für den ersten Hund 132 €. Der zweite Hund kostet 180 €. Für einen Listenhund werden 792 € fällig. Grundlage ist die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Fürth (Ortsrecht 22-4). Fassung: Satzung vom 12. Oktober 1994 (Amtsblatt Nr. 35 vom 21. Oktober 1994), zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 24. Juli 2024 (Stadtzeitung Nr. 16 vom 11. ….
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Fürth?
Für den zweiten Hund gilt in Fürth ein Satz von 180 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 312 €. Laut Satzung: Nach § 4 Abs. 1 beträgt die Steuer für den ersten Hund 132 Euro und für jeden weiteren Hund 180 Euro im Kalenderjahr; bei zwei Hunden also 132 Euro plus 180 Euro (nicht je Hund 180 Euro).
Muss ich als Rentner in Fürth Hundesteuer zahlen?
Das Alter allein ist in Fürth kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Für welche Hunde muss man in Fürth keine Hundesteuer zahlen?
Steuerfrei sind in Fürth laut Satzung: Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Nr. 1), Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW für deren Aufgaben (§ 2 Nr. 2), Hunde, die für Blinde, völlig Hilflose (Merkzeichen B, aG oder H), Taubblinde oder Gehörlose unentbehrlich sind, nur für einen Hund (§ 2 Nr. 3 und 9), Hunde zur Bewachung von Herden (§ 2 Nr. 4), Hunde vorübergehend in Tierasylen (§ 2 Nr. 5), Geprüfte Rettungshunde für Zivil-/Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 2 Nr. 6), Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Nr. 7), Wesensgeprüfte Hunde des pädagogischen und therapeutischen Dienstes, jährlicher Nachweis (§ 2 Nr. 10) und Keine Befreiung für Kampfhunde nach § 5 Abs. 2 (§ 2 Nr. 8). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Hunde in Einöden und Weilern (Wohngebäude mehr als 500 m vom nächsten entfernt) (§ 7 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2), Halbe Steuer für Hunde von Forstbediensteten oder Berufsjägern mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (§ 7 Abs. 1 Nr. 2), Züchtersteuer: je Zuchthund die Hälfte des Satzes nach § 4 Abs. 1, insgesamt höchstens 198 Euro (§ 8) und Jeder Ermäßigungsgrund nur für einen Hund; Antrag schriftlich spätestens zwei Wochen vor Monatsbeginn (§ 9 Abs. 2 und 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wo melde ich meinen Hund in Fürth an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Fürth, Kämmerei», und zwar innerhalb von vierzehn Tagen (Hund über vier Monate alt) (§ 11 Abs. 1). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.
Vergleichbare Städte in Bayern
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Fürth. Stand 22.10.2026.