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Hundesteuer Regensburg 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Regensburg 80 € Hundesteuer. Der zweite und jeder weitere Hund kosten je 120 €. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 480 €.

Ob Ersthund, Zweithund oder Listenhund: Regensburg staffelt die Hundesteuer nach festen Regeln. Diese Seite bündelt, was die Satzung dazu sagt, mit Quelle und Abrufdatum.

So hoch ist die Hundesteuer in Regensburg

Jahresbeträge in Regensburg
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund80 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund120 €
Listenhund (gefährlicher Hund)480 €
Steuermarkeja

Deine Hundesteuer in Regensburg

Hunde im Haushalt
1
davon Listenhunde
0

Hundesteuer pro Jahr in Regensburg

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 05. August 2010 (Amtsblatt Nr. 33 vom 16. August 2010), keine Änderungssatzung ausgewiesen, gültig ab 01.01.2011 (§ 12)

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Regensburg im Jahr kostet

    Rechnest du die 80 € im Jahr herunter, landest du bei 6,67 € im Monat oder 0,22 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Regensburg ergeben nach heutigem Satz 400 €, zehn Jahre 800 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 200 € im Jahr, mit drei Hunden 320 €. Der zweite Hund allein macht 120 € aus.

    Für einen Listenhund verlangt Regensburg 6-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 40 €.

    Wie teuer ist Regensburg?

    Regensburg hat etwa 151.517 Einwohner. Zuständig für die Hundesteuer ist die Stadt selbst, nicht ein Landkreis.

    Im Vergleich mit 8 erfassten Städten in Bayern (Median 100 €) liegt Regensburg unter der Mitte. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 60 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 120 €, 90 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Regensburg 15 € mehr als Ingolstadt und 20 € weniger als Würzburg.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Bayern
    1. Fürth132 €
    2. Erlangen132 €
    3. Würzburg100 €
    4. Augsburg84 €
    5. Regensburg80 €
    6. Ingolstadt65 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Die Staffel richtet sich nach der Zahl der Hunde im selben Haushalt. Maßgeblich ist, wie viele Hunde gleichzeitig gehalten werden, nicht welcher Hund zuerst da war.

    In Regensburg gilt laut Satzung: Erster Hund 80 Euro, zweiter und jeder weitere Hund je 120 Euro jährlich; Kampfhunde und ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde (§ 5 Abs. 1).

    Was für Listenhunde gilt

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Regensburg 480 € im Jahr.

    Erster Kampfhund 480 Euro, zweiter und jeder weitere Kampfhund 640 Euro (§ 5 Abs. 1); Kampfhunde sind alle in § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen samt Kreuzungen, sofern kein Negativzeugnis nach § 1 Abs. 2 der Verordnung vorliegt (§ 5 Abs. 2).

    Welche Hunde in Bayern als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Bayern

    Was in Bayern für Hundehalter gilt

    Die Hundesteuer regelt Regensburg selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Bayern die Vorschrift „Landesstraf- und Verordnungsgesetz“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 19 Rassen, darunter Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier. Ob ein solcher Hund in Regensburg zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Bayern nicht; geregelt ist: keine landesrechtliche Pflicht für alle Hunde, bei Kampfhunden kann die Gemeinde die Erlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Bayern

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Steuerfrei: Hunde zu Erwerbszwecken (§ 2 Nr. 1)
    • Steuerfrei: Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Nr. 2)
    • Steuerfrei: Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe und THW für deren Aufgaben (§ 2 Nr. 3)
    • Steuerfrei: Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (§ 2 Nr. 4)
    • Steuerfrei: Hunde zur Bewachung von Herden (§ 2 Nr. 5)
    • Steuerfrei: Hunde, die vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind (§ 2 Nr. 6)
    • Steuerfrei: geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 2 Nr. 7)
    • Steuerfrei: Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Nr. 8)
    • Steuerfrei: Hunde von Angehörigen verbündeter Stationierungsstreitkräfte (§ 2 Nr. 9)
    • Steuerfrei: Hunde von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen (§ 2 Nr. 10)
    • Befristet steuerfrei für die ersten zwei steuerpflichtigen Kalenderjahre: Hunde aus einem als steuerbegünstigt anerkannten Tierasyl im Stadtgebiet (§ 2a)
    • Keine Befreiung für Kampfhunde (§ 8 Abs. 3)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbe Steuer für Hunde in Einöden und Weilern (Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen entfernt) (§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2)
    • Halbe Steuer für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagd bzw. zum Jagd- oder Forstschutz; Jagdhunde nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
    • Züchtersteuer: halber Steuersatz je Zuchthund für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse inkl. einer Hündin (§ 7)
    • Jeder Ermäßigungsgrund nur für einen Hund; keine Ermäßigung für Kampfhunde (§ 8 Abs. 2 und 3)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    Hund in Regensburg an- und abmelden

    • Zuständig: Stadt Regensburg, Stadtkämmerei, Abteilung Grundbesitzabgaben und Aufwandsteuern, Kastenmaierstraße 1, 93055 Regensburg, hundesteuer@regensburg.de
    • Frist: unverzüglich, sobald der Hund über vier Monate alt ist, unter Angabe von Herkunft, Alter und Rasse melden; Abmeldung unverzüglich (§ 11 Abs. 1 und 2)

    Hund online bei der Stadt Regensburg anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Regensburg ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Regensburg vom 05. August 2010 (Stadtrecht 2.2.1)
    Fassung
    Satzung vom 05. August 2010 (Amtsblatt Nr. 33 vom 16. August 2010), keine Änderungssatzung ausgewiesen, gültig ab 01.01.2011 (§ 12)
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt für den ersten Hund 80 Euro für den zweiten Hund 120 Euro für jeden weiteren Hund 120 Euro für den ersten Kampfhund 480 Euro für den zweiten Kampfhund 640 Euro für jeden weiteren Kampfhund 640 Euro

    Fragen und Antworten zu Regensburg

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Regensburg?

    Im Jahr 2026 verlangt Regensburg für den ersten Hund 80 €. Der zweite Hund kostet 120 €. Für einen Listenhund werden 480 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Regensburg vom 05. August 2010 (Stadtrecht 2.2.1). Fassung: Satzung vom 05. August 2010 (Amtsblatt Nr. 33 vom 16. August 2010), keine Änderungssatzung ausgewiesen, gültig ab 01.01.2011 (§ 12).

    Was kosten zwei Hunde in Regensburg an Steuer?

    Für den zweiten Hund gilt in Regensburg ein Satz von 120 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 200 €. Laut Satzung: Erster Hund 80 Euro, zweiter und jeder weitere Hund je 120 Euro jährlich; Kampfhunde und ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde (§ 5 Abs. 1).

    Muss ich als Rentner in Regensburg Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Regensburg kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Regensburg?

    Steuerfrei sind in Regensburg laut Satzung: Steuerfrei: Hunde zu Erwerbszwecken (§ 2 Nr. 1), Steuerfrei: Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Nr. 2), Steuerfrei: Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe und THW für deren Aufgaben (§ 2 Nr. 3), Steuerfrei: Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (§ 2 Nr. 4), Steuerfrei: Hunde zur Bewachung von Herden (§ 2 Nr. 5), Steuerfrei: Hunde, die vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind (§ 2 Nr. 6), Steuerfrei: geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 2 Nr. 7), Steuerfrei: Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Nr. 8), Steuerfrei: Hunde von Angehörigen verbündeter Stationierungsstreitkräfte (§ 2 Nr. 9), Steuerfrei: Hunde von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen (§ 2 Nr. 10), Befristet steuerfrei für die ersten zwei steuerpflichtigen Kalenderjahre: Hunde aus einem als steuerbegünstigt anerkannten Tierasyl im Stadtgebiet (§ 2a) und Keine Befreiung für Kampfhunde (§ 8 Abs. 3). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Hunde in Einöden und Weilern (Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen entfernt) (§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2), Halbe Steuer für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagd bzw. zum Jagd- oder Forstschutz; Jagdhunde nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2), Züchtersteuer: halber Steuersatz je Zuchthund für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse inkl. einer Hündin (§ 7) und Jeder Ermäßigungsgrund nur für einen Hund; keine Ermäßigung für Kampfhunde (§ 8 Abs. 2 und 3). Ob ein Antrag nötig ist, klärt das Steueramt.

    Wie melde ich meinen Hund in Regensburg an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Regensburg, Stadtkämmerei, Abteilung Grundbesitzabgaben und Aufwandsteuern, Kastenmaierstraße 1, 93055 Regensburg, hundesteuer@regensburg.de», und zwar unverzüglich, sobald der Hund über vier Monate alt ist, unter Angabe von Herkunft, Alter und Rasse melden; Abmeldung unverzüglich (§ 11 Abs. 1 und 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

    Weitere Städte in Bayern

    Alle Städte in Bayern

    Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Regensburg. Stand 22.10.2026.