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Hundesteuer Augsburg 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Augsburg setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 84 € pro Jahr fest. Der zweite und jeder weitere Hund kosten je 120 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 840 €.

Für jeden Hund, der in Augsburg gehalten wird, fällt Hundesteuer an. Die folgenden Abschnitte zeigen die Sätze aus der Satzung, ordnen sie im Vergleich zu Bayern ein und erklären Ermäßigungen und Fristen.

Hundesteuer Augsburg 2026 im Überblick

Sätze laut Satzung, Stand 22.10.2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund84 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund120 €
Listenhund (gefährlicher Hund)840 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Augsburg?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Augsburg

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 12.09.2006 (ABl. vom 22.09.2006, S. 165), zuletzt geändert durch Satzung vom 02.06.2022 (ABl. vom 17.06.2022, S. 192, betrifft § 2 Nr. 4), gültig …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Augsburg pro Monat und über die Jahre

    Rechnest du die 84 € im Jahr herunter, landest du bei 7 € im Monat oder 0,23 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.

    Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 420 € zusammen, in zehn Jahren 840 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.

    Mit einem zweiten Hund zahlst du in Augsburg zusammen 204 € im Jahr, also 120 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 324 €.

    Ein gefährlicher Hund kostet in Augsburg 10-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 70 € im Monat.

    Wie teuer ist Augsburg?

    Augsburg hat etwa 301.786 Einwohner. Zuständig für die Hundesteuer ist die Stadt selbst, nicht ein Landkreis.

    Der Median der 8 ausgewerteten Städte in Bayern beträgt 100 €. Der Satz in Augsburg liegt unter diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 60 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 120 €, 90 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Augsburg 48 € weniger als Nürnberg und 4 € mehr als Regensburg.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Bayern
    1. Nürnberg132 €
    2. Fürth132 €
    3. Würzburg100 €
    4. Augsburg84 €
    5. Regensburg80 €
    6. Ingolstadt65 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Viele Städte verlangen für den zweiten und jeden weiteren Hund mehr als für den ersten. Damit wollen sie die Zahl der Hunde begrenzen. Dieses Lenkungsziel ist bei der Hundesteuer rechtlich anerkannt.

    In Augsburg gilt laut Satzung: Nach § 7 Abs. 1 kostet der erste Hund 84 € und jede weitere Hundehaltung 120 € im Kalenderjahr (zweiter und jeder weitere Hund gleich).

    Was für Listenhunde gilt

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Augsburg 840 € im Jahr.

    § 7 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 8: 840 € je Kampfhund; Kampfhunde bestimmt die Satzung nach der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit zu Art. 37 Abs. 1 LStVG in der jeweils gültigen Fassung; Befreiungen und Ermäßigungen gelten für sie nicht (§ 8 Abs. 2).

    Welche Hunde in Bayern als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Bayern

    Was in Bayern für Hundehalter gilt

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Bayern fest. Grundlage ist „Landesstraf- und Verordnungsgesetz“.

    Auf der Liste in Bayern stehen 19 Rassen, zum Beispiel Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Augsburg gefährliche Hunde bestimmt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Bayern nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: keine landesrechtliche Pflicht für alle Hunde, bei Kampfhunden kann die Gemeinde die Erlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Bayern

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde von Haltern mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF (§ 2 Nr. 1)
    • Hunde aus einem steuerbegünstigten, öffentlich geförderten inländischen Tierheim oder Tierasyl für 12 Monate (§ 2 Nr. 2)
    • Geprüfte Rettungshunde, die für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst bereitstehen (§ 2 Nr. 3)
    • Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG (§ 2 Nr. 4)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halber Satz für Hunde in Einöden (Wohngebäude mehr als 500 m von anderen entfernt) und Weilern (höchstens 300 Einwohner) (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2)
    • Halber Satz, wenn alle Hundehalter im Haushalt Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen oder wirtschaftlich gleichgestellt sind (§ 3 Abs. 1 Nr. 2)
    • Halber Satz für brauchbare Jagdhunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern (§ 3 Abs. 1 Nr. 3)
    • Halber Satz für Therapiehunde mit zertifizierter Therapiehundeprüfung im sozialen/therapeutischen Einsatz (§ 3 Abs. 1 Nr. 4)
    • Züchtersteuer in halber Höhe des Satzes nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 (§ 4)
    • Vergünstigungen nur auf Antrag, frühestens ab dem Monat nach Antragstellung (§ 5 Abs. 1)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    So meldest du deinen Hund

    • Zuständig: Amt für Finanzen und Stiftungen der Stadt Augsburg (§ 13 Abs. 2; E-Mail in der Satzung nicht genannt)
    • Frist: innerhalb eines Monats nach Aufnahme des Hundes (§ 13 Abs. 1 und 2); Wohnungsänderungen binnen 14 Tagen (§ 13 Abs. 2 Satz 3)

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Augsburg, Stadtrecht 2220
    Fassung
    Satzung vom 12.09.2006 (ABl. vom 22.09.2006, S. 165), zuletzt geändert durch Satzung vom 02.06.2022 (ABl. vom 17.06.2022, S. 192, betrifft § 2 Nr. 4), gültig …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer beträgt im Kalenderjahr 1. für die Haltung des ersten Hundes 84 € 2. für jede weitere Hundehaltung 120 € 3. für die Haltung eines Kampfhundes 840 €

    Die 5 häufigsten Fragen

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Augsburg 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Augsburg für den ersten Hund 84 €. Der zweite Hund kostet 120 €. Für einen Listenhund werden 840 € fällig. Grundlage ist die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Augsburg, Stadtrecht 2220. Fassung: Satzung vom 12.09.2006 (ABl. vom 22.09.2006, S. 165), zuletzt geändert durch Satzung vom 02.06.2022 (ABl. vom 17.06.2022, S. 192, betrifft § 2 Nr. 4), gültig ….

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Augsburg?

    Für den zweiten Hund gilt in Augsburg ein Satz von 120 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 204 €. Laut Satzung: Nach § 7 Abs. 1 kostet der erste Hund 84 € und jede weitere Hundehaltung 120 € im Kalenderjahr (zweiter und jeder weitere Hund gleich).

    Sind Rentner in Augsburg von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Augsburg kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Halber Satz, wenn alle Hundehalter im Haushalt Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen oder wirtschaftlich gleichgestellt sind (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) und Halber Satz für Therapiehunde mit zertifizierter Therapiehundeprüfung im sozialen/therapeutischen Einsatz (§ 3 Abs. 1 Nr. 4). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Welche Hunde sind in Augsburg von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Augsburg laut Satzung: Hunde von Haltern mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF (§ 2 Nr. 1), Hunde aus einem steuerbegünstigten, öffentlich geförderten inländischen Tierheim oder Tierasyl für 12 Monate (§ 2 Nr. 2), Geprüfte Rettungshunde, die für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst bereitstehen (§ 2 Nr. 3) und Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG (§ 2 Nr. 4). Ermäßigt wird für: Halber Satz für Hunde in Einöden (Wohngebäude mehr als 500 m von anderen entfernt) und Weilern (höchstens 300 Einwohner) (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2), Halber Satz, wenn alle Hundehalter im Haushalt Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen oder wirtschaftlich gleichgestellt sind (§ 3 Abs. 1 Nr. 2), Halber Satz für brauchbare Jagdhunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern (§ 3 Abs. 1 Nr. 3), Halber Satz für Therapiehunde mit zertifizierter Therapiehundeprüfung im sozialen/therapeutischen Einsatz (§ 3 Abs. 1 Nr. 4), Züchtersteuer in halber Höhe des Satzes nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 (§ 4) und Vergünstigungen nur auf Antrag, frühestens ab dem Monat nach Antragstellung (§ 5 Abs. 1). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wie melde ich meinen Hund in Augsburg an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Amt für Finanzen und Stiftungen der Stadt Augsburg (§ 13 Abs. 2; E-Mail in der Satzung nicht genannt)», und zwar innerhalb eines Monats nach Aufnahme des Hundes (§ 13 Abs. 1 und 2); Wohnungsänderungen binnen 14 Tagen (§ 13 Abs. 2 Satz 3). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Vergleichbare Städte in Bayern

    Alle Städte in Bayern

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Augsburg.