Hundesteuer Nürnberg 2026
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Kurze Antwort
Nürnberg setzt für einen Hund 132 € Hundesteuer pro Jahr fest. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 1.056 €.
Für jeden Hund, der in Nürnberg gehalten wird, fällt Hundesteuer an. Die folgenden Abschnitte zeigen die Sätze aus der Satzung, ordnen sie im Vergleich zu Bayern ein und erklären Ermäßigungen und Fristen.
So hoch ist die Hundesteuer in Nürnberg
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 132 € |
| Zweiter Hund | 132 € |
| Jeder weitere Hund | 132 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 1.056 € |
| Steuermarke | ja |
Beschlossene Änderung: Für 2027 hat der Stadtrat 144 € für den ersten und 168 € für jeden weiteren Hund beschlossen (Pressemitteilung der Stadt Nürnberg vom 17.06.2026). Die neuen Sätze für Kampfhunde sind noch nicht veröffentlicht.
Deine Hundesteuer in Nürnberg
Hundesteuer pro Jahr in Nürnberg
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 15.12.2014 (Amtsblatt S. 487), geändert durch Satzung vom 18.12.2015 (Amtsblatt S. 502)
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Nürnberg pro Monat und über die Jahre
Rechnest du die 132 € im Jahr herunter, landest du bei 11 € im Monat oder 0,36 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.
Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 660 € und in zehn Jahren 1.320 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.
Zwei Hunde kosten in Nürnberg zusammen 264 € jährlich (22 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 396 €.
Der Satz für Listenhunde ist in Nürnberg 8-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 88 € pro Monat.
Einordnung im Vergleich
Mit etwa 531.159 Einwohnern ist Nürnberg eine Metropole. Die Satzung regelt Hundesteuer, Ermäßigungen und Meldepflichten für die ganze Stadt einheitlich.
Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 90 € bis 174 € für den ersten Hund (Median 150 €, 17 Städte).
Die Staffel für mehrere Hunde
Die Staffel richtet sich nach der Zahl der Hunde im selben Haushalt. Maßgeblich ist, wie viele Hunde gleichzeitig gehalten werden, nicht welcher Hund zuerst da war.
In Nürnberg gilt laut Satzung: Einheitssatz 132 € für jeden Hund (2026), keine Staffelung. Ab 2027 laut Stadtratsbeschluss: 144 € erster Hund, 168 € jeder weitere Hund im selben Haushalt (Pressemitteilung Nr. 657 vom 17.06.2026).
Gefährliche Hunde und Steuer
Für einen gefährlichen Hund verlangt Nürnberg 1.056 € im Jahr.
Kampfhunde (§ 5): Eigenschaft stets vermutet bei Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu und Kreuzungen (Kategorie 1 der bayerischen Kampfhundeverordnung) → 1.056 €. Widerlegbar vermutet bei u. a. Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Rottweiler → 1.056 €, mit städtischem Negativzeugnis 264 € (§ 4 Abs. 2, § 5 Abs. 5).
Welche Hunde in Bayern als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Bayern
Landesrecht für Hunde in Nürnberg
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Bayern fest. Grundlage ist „Landesstraf- und Verordnungsgesetz“.
Auf der Liste in Bayern stehen 19 Rassen, zum Beispiel Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Nürnberg gefährliche Hunde bestimmt.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Bayern nicht; geregelt ist: keine landesrechtliche Pflicht für alle Hunde, bei Kampfhunden kann die Gemeinde die Erlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde freiwilliger Hilfsorganisationen und des THW
- für blinde, gehörlose, schwerhörige oder hilflose Menschen (Merkzeichen Bl, Gl, H) unentbehrliche, ausgebildete Hunde
- Herdenschutzhunde
- vorübergehend in Tierasylen untergebrachte Hunde
- geprüfte Rettungshunde
- Hunde in Tierhandlungen
- Tierheim Nürnberg: nach zwei Jahren Haltung auf Antrag nachträglich für die ersten zwölf Monate (§ 2 Abs. 2)
Ermäßigt laut Satzung:
- Hälfte für Hunde in Einöden und Weilern (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
- Hälfte für Jagd-/Forstschutzhunde mit Brauchbarkeitsprüfung (Nr. 2)
- Hälfte für zertifizierte Therapiehunde im Einsatz (Nr. 3)
- Hälfte für einen Hund je Haushalt bei Nürnberg-Pass (Nr. 4)
- einmalig 50 € bei freiwillig bestandenem Hundeführerschein, nicht für Kampfhunde (§ 7a)
- Züchtersteuer: halber Satz je Zuchthund, höchstens dreifacher Betrag insgesamt (§ 8)
Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.
Hund in Nürnberg an- und abmelden
- Zuständig: Stadt Nürnberg, Kassen- und Steueramt, Abteilung Hundesteuer (Theresienstr. 7, 90403 Nürnberg)
- Frist: laut Satzung innerhalb von 14 Tagen (§ 12 Abs. 1); Service-Seite nennt 'innerhalb eines Monats'
- Online: Online-Dienst der Stadt
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Satzung zur Erhebung der Hundesteuer (HundesteuerS
- Fassung
- Satzung vom 15.12.2014 (Amtsblatt S. 487), geändert durch Satzung vom 18.12.2015 (Amtsblatt S. 502)
- Abgerufen am
- 22.10.2026
§ 4 (1) Die Steuer beträgt für jeden Hund 132 Euro im Kalenderjahr. (2) [...] für Kampfhunde [...] 1.056 Euro
Die 5 häufigsten Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Nürnberg 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Nürnberg für den ersten Hund 132 €. Für einen Listenhund werden 1.056 € fällig. Grundlage ist die Satzung zur Erhebung der Hundesteuer (HundesteuerS. Fassung: Satzung vom 15.12.2014 (Amtsblatt S. 487), geändert durch Satzung vom 18.12.2015 (Amtsblatt S. 502). Für 2027 hat der Stadtrat 144 € für den ersten und 168 € für jeden weiteren Hund beschlossen (Pressemitteilung der Stadt Nürnberg vom 17.06.2026). Die neuen Sätze für Kampfhunde sind noch nicht veröffentlicht.
Was kostet ein zweiter Hund in Nürnberg?
In Nürnberg kostet der zweite Hund genauso viel wie der erste: 132 € im Jahr. Einen Aufschlag für mehrere Hunde gibt es nicht. Laut Satzung: Einheitssatz 132 € für jeden Hund (2026), keine Staffelung. Ab 2027 laut Stadtratsbeschluss: 144 € erster Hund, 168 € jeder weitere Hund im selben Haushalt (Pressemitteilung Nr. 657 vom 17.06.2026).
Sind Rentner in Nürnberg von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Nürnberg kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Wann entfällt die Hundesteuer in Nürnberg?
Steuerfrei sind in Nürnberg laut Satzung: Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, Hunde freiwilliger Hilfsorganisationen und des THW, für blinde, gehörlose, schwerhörige oder hilflose Menschen (Merkzeichen Bl, Gl, H) unentbehrliche, ausgebildete Hunde, Herdenschutzhunde, vorübergehend in Tierasylen untergebrachte Hunde, geprüfte Rettungshunde, Hunde in Tierhandlungen und Tierheim Nürnberg: nach zwei Jahren Haltung auf Antrag nachträglich für die ersten zwölf Monate (§ 2 Abs. 2). Ermäßigt wird für: Hälfte für Hunde in Einöden und Weilern (§ 7 Abs. 1 Nr. 1), Hälfte für Jagd-/Forstschutzhunde mit Brauchbarkeitsprüfung (Nr. 2), Hälfte für zertifizierte Therapiehunde im Einsatz (Nr. 3), Hälfte für einen Hund je Haushalt bei Nürnberg-Pass (Nr. 4), einmalig 50 € bei freiwillig bestandenem Hundeführerschein, nicht für Kampfhunde (§ 7a) und Züchtersteuer: halber Satz je Zuchthund, höchstens dreifacher Betrag insgesamt (§ 8). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Bis wann muss ich meinen Hund in Nürnberg anmelden?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Nürnberg, Kassen- und Steueramt, Abteilung Hundesteuer (Theresienstr. 7, 90403 Nürnberg)», und zwar laut Satzung innerhalb von 14 Tagen (§ 12 Abs. 1); Service-Seite nennt 'innerhalb eines Monats'. Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
Vergleichbare Städte in Bayern
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Nürnberg. Stand 22.10.2026.