Hundesteuer München 2026
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Kurze Antwort
In München kostet der erste Hund 100 € im Jahr. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 800 €.
In München richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde und danach, ob ein Hund als gefährlich gilt. Was das in Euro bedeutet und welche Ausnahmen die Satzung kennt, steht auf dieser Seite.
So hoch ist die Hundesteuer in München
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 100 € |
| Zweiter Hund | 100 € |
| Jeder weitere Hund | 100 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 800 € |
| Steuermarke | ja |
Beschlossene Änderung: Ab 01.01.2027 gelten 144 € je Hund und 1.200 € für einen Kampfhund (Änderungssatzung vom 12.08.2026, MüABl. S. 619).
Hundesteuer für München berechnen
Hundesteuer pro Jahr in München
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 3. September 2021, geändert am 04.12.2024 (MüABl. S. 953)
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Die Kosten im Alltag
Rechnest du die 100 € im Jahr herunter, landest du bei 8,33 € im Monat oder 0,27 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.
Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 500 €, auf zehn Jahre 1.000 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.
Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 200 € im Jahr, mit drei Hunden 300 €. Der zweite Hund allein macht 100 € aus.
Ein gefährlicher Hund kostet in München 8-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 66,67 € im Monat.
Wie teuer ist München?
Mit etwa 1.505.036 Einwohnern ist München eine Metropole. Die Satzung regelt Hundesteuer, Ermäßigungen und Meldepflichten für die ganze Stadt einheitlich.
Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 90 € bis 174 € für den ersten Hund (Median 150 €, 17 Städte).
Die Staffel für mehrere Hunde
Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.
In München gilt laut Satzung: Einheitssatz 100 € für jeden Hund, keine Staffelung nach Anzahl (2026). Ab 01.01.2027: 144 € je Hund, Kampfhund 1.200 € (Änderungssatzung vom 12.08.2026, MüABl. S. 619).
Gefährliche Hunde und Steuer
Für einen gefährlichen Hund verlangt München 800 € im Jahr.
Kampfhunde = Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, Zucht und Ausbildung von gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit auszugehen ist; maßgeblich ist § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (§ 4 Abs. 2). Laut Service-Seite auch Hunde mit vermuteten Kampfhundeigenschaften ohne Negativzeugnis.
Welche Hunde in Bayern als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Bayern
Landesrecht für Hunde in München
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Bayern fest. Grundlage ist „Landesstraf- und Verordnungsgesetz“.
Das Land führt eine Rasseliste mit 19 Rassen, darunter Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier. Ob ein solcher Hund in München zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Bayern nicht; geregelt ist: keine landesrechtliche Pflicht für alle Hunde, bei Kampfhunden kann die Gemeinde die Erlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- steuerfrei (§ 6): Hunde, die überwiegend für gewerbliche/hauptberufliche Tätigkeit unerlässlich sind; Hunde ausschließlich für öffentliche oder gemeinnützige Aufgaben; Hunde von Stationierungsstreitkräften und Angehörigen; Hunde ausländischer Diplomaten/Konsularbeamter
- auf Antrag (§ 7): Hunde, die vorübergehend aus Tierschutzgründen in Tierheimen untergebracht sind; Assistenzhunde nach der Assistenzhundeverordnung
- Tierheim München (§ 8): nach dem 01.01.2024 übernommene Hunde nach einem Jahr Haltung auf Antrag zwei Jahre steuerfrei (nicht für Kampfhunde)
- Hundeführerschein (§ 9): freiwillig bestandene Prüfung macht das Folgejahr steuerfrei, einmal je Hund (nicht für Kampfhunde)
Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.
Hund in München an- und abmelden
- Zuständig: Landeshauptstadt München – Stadtkämmerei
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. Zuzug; bei eigenem Wurf innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund vier Monate alt geworden ist (§ 10)
- Online: Online-Dienst der Stadt
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt München (Hundesteuersatzung), Fassung 2026
- Fassung
- Satzung vom 3. September 2021, geändert am 04.12.2024 (MüABl. S. 953)
- Abgerufen am
- 22.10.2026
§ 4 (1) Die Steuer beträgt für jeden Hund 100,00 Euro, für jeden Kampfhund 800,00 Euro.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in München
Was kostet die Hundesteuer in München 2026?
Im Jahr 2026 verlangt München für den ersten Hund 100 €. Für einen Listenhund werden 800 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt München (Hundesteuersatzung), Fassung 2026. Fassung: Satzung vom 3. September 2021, geändert am 04.12.2024 (MüABl. S. 953). Ab 01.01.2027 gelten 144 € je Hund und 1.200 € für einen Kampfhund (Änderungssatzung vom 12.08.2026, MüABl. S. 619).
Was kostet ein zweiter Hund in München?
In München kostet der zweite Hund genauso viel wie der erste: 100 € im Jahr. Einen Aufschlag für mehrere Hunde gibt es nicht. Laut Satzung: Einheitssatz 100 € für jeden Hund, keine Staffelung nach Anzahl (2026). Ab 01.01.2027: 144 € je Hund, Kampfhund 1.200 € (Änderungssatzung vom 12.08.2026, MüABl. S. 619).
Sind Rentner in München von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in München kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Welche Hunde sind in München von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in München laut Satzung: steuerfrei (§ 6): Hunde, die überwiegend für gewerbliche/hauptberufliche Tätigkeit unerlässlich sind; Hunde ausschließlich für öffentliche oder gemeinnützige Aufgaben; Hunde von Stationierungsstreitkräften und Angehörigen; Hunde ausländischer Diplomaten/Konsularbeamter, auf Antrag (§ 7): Hunde, die vorübergehend aus Tierschutzgründen in Tierheimen untergebracht sind; Assistenzhunde nach der Assistenzhundeverordnung, Tierheim München (§ 8): nach dem 01.01.2024 übernommene Hunde nach einem Jahr Haltung auf Antrag zwei Jahre steuerfrei (nicht für Kampfhunde) und Hundeführerschein (§ 9): freiwillig bestandene Prüfung macht das Folgejahr steuerfrei, einmal je Hund (nicht für Kampfhunde). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wie melde ich meinen Hund in München an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Landeshauptstadt München – Stadtkämmerei», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. Zuzug; bei eigenem Wurf innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund vier Monate alt geworden ist (§ 10). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Hundesteuer in anderen Städten in Bayern
Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von München redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.