Hundesteuer in Sachsen 2026
Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden
Kurze Antwort
Eine einheitliche Hundesteuer in Sachsen gibt es nicht, jede Gemeinde legt sie selbst fest. In den 2 ausgewerteten Städten liegt der Satz für den ersten Hund zwischen 108 € und 150 €, in der Mitte bei 129 €.

Die Hundesteuer in Sachsen legen die Gemeinden fest, die Regeln für gefährliche Hunde, Haftpflicht und Sachkunde das Land. Diese Seite verbindet beides.
Landesrecht für Hundehalter
Listenhunde
Rasseliste vorhanden
Hunde mit vermuteter Gefährlichkeit (§ 1 Abs. 2 GefHundG i. V. m. § 1 DVOGefHundG): American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und deren Kreuzungen untereinander
Vermutung gilt nicht für Welpen und Junghunde bis sechs Monate und ist per anerkanntem Wesensgutachten widerlegbar; sonst Erlaubnispflicht (§ 5: ab 18 Jahren, Sachkunde, Zuverlässigkeit, besondere Haftpflichtversicherung, ausbruchsichere Unterbringung); Leinen- und Maulkorbpflicht (§ 6); Warnschild; Zucht- und Handelsverbot (§§ 2, 3)
Im Einzelfall gefährliche Hunde (§ 1 Abs. 3 GefHundG)
Feststellung durch die Kreispolizeibehörde (z. B. nach Angriff ohne Provokation, Hetzen von Wild); Erlaubnispflicht, Leinen- und Maulkorbpflicht; Behörde kann Sachkundenachweis verlangen oder Haltung untersagen
Haftpflicht
Pflicht für: nur Halter gefährlicher Hunde (Erlaubnisvoraussetzung 'besondere Haftpflichtversicherung', § 5 Abs. 1 Nr. 3 GefHundG)
Sachkunde
nur Halter gefährlicher Hunde (§ 5 Abs. 1 Nr. 2, § 8 GefHundG; Prüfung nach DVOGefHundG); bei im Einzelfall gefährlichen Hunden auf Anordnung
Grundlage: Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, mit Verordnung zur Durchführung (DVOGefHundG) vom 1. November 2000, SächsGVBl. S. 358; zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358), Fassung gültig ab 01.01.2020 (laut REVOSax); DVOGefHundG Fassung vom 03.05.2003 · abgerufen am 22.10.2026
Alle ausgewerteten Städte in Sachsen
Für 22 weitere Städte in Sachsen werten wir die Satzung noch aus. Sie erscheinen hier, sobald die Sätze geprüft sind.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist die Hundesteuer in Sachsen?
Eine einheitliche Hundesteuer in Sachsen gibt es nicht, jede Gemeinde legt sie selbst fest. In den 2 ausgewerteten Städten liegt der Satz für den ersten Hund zwischen 108 € und 150 €, in der Mitte bei 129 €.
Welche Hunde sind in Sachsen Listenhunde?
Sachsen führt eine Rasseliste. Hunde mit vermuteter Gefährlichkeit (§ 1 Abs. 2 GefHundG i. V. m. § 1 DVOGefHundG): American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und deren Kreuzungen untereinander. Grundlage: Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, mit Verordnung zur Durchführung (DVOGefHundG) vom 1. November 2000.
Ist eine Hundehaftpflicht in Sachsen Pflicht?
Nicht für alle Hunde. Sachsen verlangt eine Haftpflichtversicherung für: nur Halter gefährlicher Hunde (Erlaubnisvoraussetzung 'besondere Haftpflichtversicherung', § 5 Abs. 1 Nr. 3 GefHundG).
Wie hoch ist die Kampfhundesteuer in Sachsen?
In den 1 ausgewerteten Städten in Sachsen kostet ein Listenhund zwischen 150 € und 150 € im Jahr. Einige Städte verlangen keinen erhöhten Satz.
Was ändert sich 2026 für Hundehalter in Sachsen?
Neu gefasst zum Jahr 2026 haben ihre Hundesteuer: Leipzig.
Nachbarländer
Unabhängiges redaktionelles Angebot, kein amtliches Portal. Landesregeln aus dem Gesetzestext, Steuersätze aus den Satzungen der Städte. Keine Rechtsberatung. Stand 22.10.2026.