Zum Inhalt springen

Hundesteuer Plauen 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Für den ersten Hund verlangt Plauen 2026 eine Hundesteuer von 80 € pro Jahr. Der zweite Hund kostet 119 €, jeder weitere 158 €.

Wer in Plauen einen Hund hält, zahlt dafür Hundesteuer an die Stadt. Wie hoch sie ist, legt Plauen selbst in der Hundesteuersatzung fest. Diese Seite fasst die Sätze, die Staffel für mehrere Hunde und die Regeln für Listenhunde zusammen.

Die Sätze in Plauen

Hundesteuer Plauen 2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund80 €
Zweiter Hund119 €
Jeder weitere Hund158 €
Steuermarkeja

Hundesteuer für Plauen berechnen

Hunde im Haushalt
1
davon Listenhunde
0

Hundesteuer pro Jahr in Plauen

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 04.03.2015 (Stadtratsbeschluss Nr. 8/15-5 vom 03.03.2015, Mitteilungsblatt Nr. 3 vom 06.03.2015, S. 11 f.), in Kraft seit 07.03.2015

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Plauen pro Monat und über die Jahre

    Rechnest du die 80 € im Jahr herunter, landest du bei 6,67 € im Monat oder 0,22 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Plauen ergeben nach heutigem Satz 400 €, zehn Jahre 800 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 199 € im Jahr, mit drei Hunden 357 €. Der zweite Hund allein macht 119 € aus.

    Plauen im Vergleich

    Plauen zählt etwa 64.893 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.

    Unter den 6 Städten in Sachsen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 105 €. Plauen liegt damit unter diesem Wert. Zum Vergleich: In den 238 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 104,50 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Plauen 22 € weniger als Görlitz und 28 € weniger als Zwickau.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Sachsen
    1. Leipzig150 €
    2. Zwickau108 €
    3. Dresden108 €
    4. Görlitz102 €
    5. Chemnitz100 €
    6. Plauen80 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.

    In Plauen gilt laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 beträgt die Steuer jährlich 80 Euro für den ersten Hund, 119 Euro für den zweiten Hund und 158 Euro für den dritten und jeden weiteren Hund; steuerfreie, befreite, zum Zwinger gehörende oder gewerblich gehaltene Hunde werden nicht mitgezählt (§ 3 Abs. 2).

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Plauen verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.

    Welche Hunde in Sachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Sachsen

    Regeln des Landes

    Die Hundesteuer regelt Plauen selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Sachsen die Vorschrift „Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 3 Rassen, darunter American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Ob ein solcher Hund in Plauen zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Sachsen nicht; geregelt ist: nur Halter gefährlicher Hunde (Erlaubnisvoraussetzung 'besondere Haftpflichtversicherung', § 5 Abs. 1 Nr. 3 GefHundG). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Sachsen

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Blindenführhunde und Hunde, die ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfebedürftiger Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts dienen (§ 4 Abs. 2 Nr. 1)
    • Diensthunde von Landes- und Bundesbehörden, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, überwiegend öffentlich finanziert (§ 4 Abs. 2 Nr. 2)
    • Herdengebrauchshunde (Hütehunde) in erforderlicher Anzahl (§ 4 Abs. 2 Nr. 3)
    • abgerichtete Hunde von Artisten oder Schaustellern für die Berufsarbeit (§ 4 Abs. 2 Nr. 4)
    • Hunde aus Tierheimen der Stadt Plauen bis zum 31.12. des auf den Erwerb folgenden Jahres (§ 4 Abs. 2 Nr. 5)
    • steuerfrei: Hunde von Personen, die sich höchstens zwei Monate in Plauen aufhalten und den Hund anderswo versteuern, sowie Hunde in Tierheimen von Tierschutzvereinen (§ 4 Abs. 1)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbierung des Steuersatzes für einen Hund von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und einkommensmäßig Gleichgestellten, auf Antrag (§ 4 Abs. 5)
    • Zwingersteuer 119 Euro je Zwinger auf Antrag für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse im zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin, bei Eintrag in ein anerkanntes Zucht- und Stammbuch; selbstgezogene Hunde im Zwinger bis 6 Monate steuerfrei (§ 4 Abs. 3, § 3 Abs. 1 d)
    • gewerbsmäßige Hundehändler versteuern auf Antrag nur zwei Hunde zum Satz des § 3 Abs. 1 b; Hunde unter 6 Monaten im Besitz steuerfrei (§ 4 Abs. 4)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Plauen, Fachgebiet Abgaben und Steuern, Unterer Graben 1, 08523 Plauen, Tel. 03741 291 1240, Steuern@Plauen.de (laut amtlicher Service-Seite; Anmeldeformular über das sächsische Formularportal: https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=Hundeanmeldung_2017&formtecid=11&areashortname=14166000)
    • Frist: innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezogener Hund 3 Monate alt geworden ist; bei Zuzug in den ersten 14 Kalendertagen des Folgemonats (§ 8 Abs. 1)

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Plauen ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Plauen vom 04.03.2015
    Fassung
    Satzung vom 04.03.2015 (Stadtratsbeschluss Nr. 8/15-5 vom 03.03.2015, Mitteilungsblatt Nr. 3 vom 06.03.2015, S. 11 f.), in Kraft seit 07.03.2015
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer für die Hundehaltung beträgt jährlich a) für den ersten Hund 80,00 EUR b) für den zweiten Hund 119,00 EUR c) für den dritten und jeden weiteren Hund 158,00 EUR d) für jeden Zwinger (Zwingersteuer) 119,00 EUR

    Fragen und Antworten zu Plauen

    Was kostet die Hundesteuer in Plauen 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Plauen für den ersten Hund 80 €. Der zweite Hund kostet 119 €, jeder weitere 158 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Plauen vom 04.03.2015. Fassung: Satzung vom 04.03.2015 (Stadtratsbeschluss Nr. 8/15-5 vom 03.03.2015, Mitteilungsblatt Nr. 3 vom 06.03.2015, S. 11 f.), in Kraft seit 07.03.2015.

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Plauen?

    Für den zweiten Hund gilt in Plauen ein Satz von 119 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 199 €. Laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 beträgt die Steuer jährlich 80 Euro für den ersten Hund, 119 Euro für den zweiten Hund und 158 Euro für den dritten und jeden weiteren Hund; steuerfreie, befreite, zum Zwinger gehörende oder gewerblich gehaltene Hunde werden nicht mitgezählt (§ 3 Abs. 2).

    Sind Rentner in Plauen von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Plauen kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Halbierung des Steuersatzes für einen Hund von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und einkommensmäßig Gleichgestellten, auf Antrag (§ 4 Abs. 5). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Plauen?

    Steuerfrei sind in Plauen laut Satzung: Blindenführhunde und Hunde, die ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfebedürftiger Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts dienen (§ 4 Abs. 2 Nr. 1), Diensthunde von Landes- und Bundesbehörden, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, überwiegend öffentlich finanziert (§ 4 Abs. 2 Nr. 2), Herdengebrauchshunde (Hütehunde) in erforderlicher Anzahl (§ 4 Abs. 2 Nr. 3), abgerichtete Hunde von Artisten oder Schaustellern für die Berufsarbeit (§ 4 Abs. 2 Nr. 4), Hunde aus Tierheimen der Stadt Plauen bis zum 31.12. des auf den Erwerb folgenden Jahres (§ 4 Abs. 2 Nr. 5) und steuerfrei: Hunde von Personen, die sich höchstens zwei Monate in Plauen aufhalten und den Hund anderswo versteuern, sowie Hunde in Tierheimen von Tierschutzvereinen (§ 4 Abs. 1). Ermäßigt wird für: Halbierung des Steuersatzes für einen Hund von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und einkommensmäßig Gleichgestellten, auf Antrag (§ 4 Abs. 5), Zwingersteuer 119 Euro je Zwinger auf Antrag für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse im zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin, bei Eintrag in ein anerkanntes Zucht- und Stammbuch; selbstgezogene Hunde im Zwinger bis 6 Monate steuerfrei (§ 4 Abs. 3, § 3 Abs. 1 d) und gewerbsmäßige Hundehändler versteuern auf Antrag nur zwei Hunde zum Satz des § 3 Abs. 1 b; Hunde unter 6 Monaten im Besitz steuerfrei (§ 4 Abs. 4). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wie melde ich meinen Hund in Plauen an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Plauen, Fachgebiet Abgaben und Steuern, Unterer Graben 1, 08523 Plauen, Tel. 03741 291 1240, Steuern@Plauen.de (laut amtlicher Service-Seite; Anmeldeformular über das sächsische Formularportal: https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=Hundeanmeldung_2017&formtecid=11&areashortname=14166000)», und zwar innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezogener Hund 3 Monate alt geworden ist; bei Zuzug in den ersten 14 Kalendertagen des Folgemonats (§ 8 Abs. 1). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Hundesteuer in anderen Städten in Sachsen

    Alle Städte in Sachsen

    Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Plauen redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.