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Hunderecht in Sachsen: Listenhunde, Leinenpflicht, Hundeführerschein

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Kurze Antwort

In Sachsen gilt: eine Rasseliste mit 3 Rassen; Haftpflicht nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Die Hundesteuer legt dagegen deine Gemeinde fest.

Angeleinter Hund auf einem Felsplateau in der Sächsischen Schweiz
Illustration: KI-generiert

Leine, Liste, Sachkunde, Versicherung: Diese Pflichten regelt Sachsen im Landesrecht. Hier stehen sie mit Paragraph, Fassung und dem wörtlichen Gesetzestext.

Listenhunde in Sachsen

Sachsen führt eine Rasseliste. Für die genannten Rassen gelten besondere Pflichten:

Hunde mit vermuteter Gefährlichkeit (§ 1 Abs. 2 GefHundG i. V. m. § 1 DVOGefHundG)

American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und deren Kreuzungen untereinander

Vermutung gilt nicht für Welpen und Junghunde bis sechs Monate und ist per anerkanntem Wesensgutachten widerlegbar; sonst Erlaubnispflicht (§ 5: ab 18 Jahren, Sachkunde, Zuverlässigkeit, besondere Haftpflichtversicherung, ausbruchsichere Unterbringung); Leinen- und Maulkorbpflicht (§ 6); Warnschild; Zucht- und Handelsverbot (§§ 2, 3)

Im Einzelfall gefährliche Hunde (§ 1 Abs. 3 GefHundG)

Feststellung durch die Kreispolizeibehörde (z. B. nach Angriff ohne Provokation, Hetzen von Wild); Erlaubnispflicht, Leinen- und Maulkorbpflicht; Behörde kann Sachkundenachweis verlangen oder Haltung untersagen

Die Gefährlichkeit im Sinne von § 1 Abs. 2 GefHundG wird bei nachfolgenden Hundegruppen sowie deren Kreuzungen untereinander vermutet

Listenhunde in allen Bundesländern vergleichen

Leinenpflicht in Sachsen

Große und gefährliche Hunde

Für gefährliche Hunde im Sinne des § 1 GefHundG (vermutete oder im Einzelfall festgestellte Gefährlichkeit) gilt nach § 6 Abs. 1 GefHundG außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern eine Leinen- und Maulkorbpflicht.

Gefährliche Hunde sind außerhalb entsprechend sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und haben einen Maulkorb zu tragen.

Wald, Feld und Brut- und Setzzeit

Nach § 27 Abs. 2 SächsJagdG dürfen Hunde in Jagdbezirken nicht ohne Aufsicht frei laufen gelassen werden. Eine landesrechtlich festgelegte Brut- und Setzzeit mit Leinenpflicht wurde in SächsJagdG, SächsWaldG und SächsNatSchG nicht gefunden.

(2) Hunde dürfen in Jagdbezirken nicht ohne Aufsicht frei laufen gelassen werden. (3) 1 Wildernde Hunde dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der Jagdbehörde getötet werden.

Regeln deiner Gemeinde

Nach § 14 GefHundG können die allgemeinen Polizeibehörden zur Abwehr weiterer Gefahren durch Hunde Polizeiverordnungen nach dem Sächsischen Polizeibehördengesetz erlassen; dazu zählen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 SächsPBG auch die Gemeinden als Ortspolizeibehörden. Weitergehende Leinenpflichten können deshalb örtlich per Polizeiverordnung gelten.

Die allgemeinen Polizeibehörden können zur Abwehr weiterer Gefahren durch Hunde Polizeiverordnungen nach den §§ 32 und 36 des Sächsischen Polizeibehördengesetzes erlassen.

Hundeführerschein in Sachsen

Einen Sachkundenachweis, oft Hundeführerschein genannt, verlangt Sachsen für: nur Halter gefährlicher Hunde (§ 5 Abs. 1 Nr. 2, § 8 GefHundG; Prüfung nach DVOGefHundG); bei im Einzelfall gefährlichen Hunden auf Anordnung.

Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde (§ 5 Abs. 1 Nr. 2) umfasst theoretische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten

Hundehaftpflicht in Sachsen

Sachsen schreibt die Hundehaftpflicht nicht für jeden Hund vor. Pflicht ist sie für: nur Halter gefährlicher Hunde (Erlaubnisvoraussetzung 'besondere Haftpflichtversicherung', § 5 Abs. 1 Nr. 3 GefHundG).

das Bestehen einer besonderen Haftpflichtversicherung nachweist

Hundesteuer in Sachsen

Die Steuer legt jede Gemeinde selbst fest. In den 24 ausgewerteten Städten in Sachsen kostet der erste Hund zwischen 38,50 € und 150 € im Jahr.

Hundesteuer in Sachsen ansehen

Die 5 häufigsten Fragen zum Hunderecht in Sachsen

Gibt es in Sachsen eine Leinenpflicht?

Eine landesweite Regel haben wir für Sachsen noch nicht am Gesetzestext bestätigt. Leinenpflichten können sich zudem aus Verordnungen deiner Gemeinde ergeben; frag im Zweifel beim Ordnungsamt nach.

Welche Hunde sind in Sachsen Listenhunde?

Sachsen führt eine Rasseliste. Hunde mit vermuteter Gefährlichkeit (§ 1 Abs. 2 GefHundG i. V. m. § 1 DVOGefHundG): American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und deren Kreuzungen untereinander.

Brauche ich in Sachsen einen Hundeführerschein?

Einen Sachkundenachweis verlangt Sachsen für: nur Halter gefährlicher Hunde (§ 5 Abs. 1 Nr. 2, § 8 GefHundG; Prüfung nach DVOGefHundG); bei im Einzelfall gefährlichen Hunden auf Anordnung.

Brauche ich in Sachsen eine Hundehaftpflicht?

Nicht für jeden Hund. Vorgeschrieben ist sie in Sachsen für: nur Halter gefährlicher Hunde (Erlaubnisvoraussetzung 'besondere Haftpflichtversicherung', § 5 Abs. 1 Nr. 3 GefHundG). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB auch ohne Verschulden haftest.

Darf mein Hund in Sachsen im Wald frei laufen?

Nach § 27 Abs. 2 SächsJagdG dürfen Hunde in Jagdbezirken nicht ohne Aufsicht frei laufen gelassen werden. Eine landesrechtlich festgelegte Brut- und Setzzeit mit Leinenpflicht wurde in SächsJagdG, SächsWaldG und SächsNatSchG nicht gefunden.

Quellen

Abgerufen am 25.10.2026

Hunderecht in den Nachbarländern

Weiterlesen

Unabhängiges redaktionelles Angebot, kein amtliches Portal und keine Rechtsberatung. Landesregeln aus Gesetzen und Verordnungen; Städte und Gemeinden können zusätzliche Regeln erlassen. Stand 25.10.2026.