Zum Inhalt springen

Hunderecht in Brandenburg: Listenhunde, Leinenpflicht, Hundeführerschein

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

In Brandenburg gilt: Leinenpflicht an bestimmten Orten; keine Rasseliste, gefährlich ist ein Hund nach Einzelfallprüfung; Haftpflicht nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Die Hundesteuer legt dagegen deine Gemeinde fest.

Angeleinter Hund am Ufer eines Sees mit Kiefernwald
Illustration: KI-generiert

Was Brandenburg für Hundehalter vorschreibt, steht verstreut in Hundegesetz, Waldgesetz und Verordnungen. Diese Seite fasst es zusammen und belegt jede Aussage am Gesetzestext.

Listenhunde in Brandenburg

Brandenburg hat keine Rasseliste. Gefährlich ist ein Hund erst nach einer Prüfung im Einzelfall:

Gefährliche Hunde nach Einzelfallfeststellung (HundehV 2024)

Rasseliste und 20/40-Regel abgeschafft; als gefährlich gelten u. a. Hunde, die ohne Provokation Menschen oder Tiere gebissen, Wild/Tiere gehetzt oder wiederholt Menschen gefährdet haben; Feststellung durch die örtliche Ordnungsbehörde; dann Erlaubnispflicht (§ 6: volljährig, Sachkunde, Zuverlässigkeit, berechtigtes Interesse, Haftpflicht, artgerechte Haltung), Wesensprüfung (§ 10), Maulkorbpflicht außerhalb des befriedeten Besitztums. Bisher allein rassebedingt gefährliche Hunde gelten seit 1.7.2024 als nicht mehr gefährlich (§ 17)

ausschließlich aufgrund der Rassezugehörigkeit des Hundes als gefährlich galten, gelten mit Inkrafttreten dieser Verordnung als nicht mehr gefährlich

Listenhunde in allen Bundesländern vergleichen

Leinenpflicht in Brandenburg

In Brandenburg gibt es keine Leinenpflicht im gesamten öffentlichen Raum, aber eine für alle Hunde an bestimmten Orten: Dort sind Hunde mit einer reißfesten Leine so zu führen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden (§ 3 Abs. 1 HundehV). In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln braucht zusätzlich jeder Hund einen Maulkorb (§ 3 Abs. 3 HundehV). Auf Sport- und Campingplätzen und in Park-, Garten- und Grünanlagen entfällt die Leinenpflicht in gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten (§ 3 Abs. 2 HundehV).

  • öffentliche Versammlungen, Umzüge, Aufzüge, Volksfeste und sonstige Veranstaltungen mit Menschenansammlungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 HundehV)
  • Sport- und Campingplätze, außer gekennzeichnete Hundeauslaufgebiete (§ 3 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 HundehV)
  • umfriedete oder anderweitig begrenzte, der Allgemeinheit zugängliche Park-, Garten- und Grünanlagen, außer gekennzeichnete Hundeauslaufgebiete (§ 3 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 HundehV)
  • Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäude und öffentliche Verkehrsmittel (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 HundehV)
  • bei Mehrfamilienhäusern Zuwege, zugehörige Grundstücksflächen, Treppenhäuser und gemeinsam genutzte Räume, außer alle Hausrechtsinhaber stimmen zu (§ 3 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 HundehV)
  • Maulkorb für jeden Hund in Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 3 Abs. 3 HundehV)
  • Wald: Hunde nur angeleint (§ 15 Abs. 8 LWaldG)

4. in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln und 5. bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen und zum Haus gehörenden Grundstücksflächen, in Treppenhäusern oder sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen so an der Leine zu führen,

Große und gefährliche Hunde

Für gefährliche Hunde gelten außerhalb des ausbruchssicher eingefriedeten Besitztums Leinenpflicht und Maulkorbzwang; die Leine darf höchstens zwei Meter lang sein (§ 9 Abs. 2 HundehV). Die Leinenpflicht entfällt nur in eingezäunten Hundeauslaufgebieten mit Maulkorb. Eine Rasseliste gibt es seit der HundehV 2024 nicht mehr; gefährlich ist ein Hund nach Einzelfallfeststellung. Eine eigene Leinenregel für große Hunde enthält die HundehV nicht.

Für gefährliche Hunde besteht über § 3 Absatz 1 und 3 hinaus außerhalb des ausbruchssicher eingefriedeten Besitztums Leinenpflicht und Maulkorbzwang. Die Leine darf eine Länge von zwei Metern nicht überschreiten.

Wald, Feld und Brut- und Setzzeit

Im Wald dürfen Hunde ganzjährig nur angeleint mitgeführt werden; ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Außerhalb des Waldes kann die Gemeinde zum Schutz von Wild und anderen frei lebenden Tieren für bestimmte Gebiete eine Leinenpflicht festlegen (§ 22 Abs. 1 BbgJagdG). Eine datierte Brut- und Setzzeit wurde im Landesrecht nicht gefunden.

(8) Hunde dürfen nur angeleint mitgeführt werden. Dies gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen der Ausübung der Jagd sowie für Polizeihunde.

Regeln deiner Gemeinde

Ja: Kommunale Rechtsvorschriften mit einer darüber hinausgehenden Leinenpflicht oder einem weitergehenden Maulkorbzwang bleiben unberührt (§ 3 Abs. 4 HundehV). Grundlage sind ordnungsbehördliche Verordnungen der örtlichen und der Kreisordnungsbehörden (§ 26 Abs. 1 OBG); außerhalb des Waldes kann die Gemeinde zudem eine Leinenpflicht zum Schutz von Wildtieren bestimmen (§ 22 Abs. 1 BbgJagdG).

Kommunale Rechtsvorschriften hinsichtlich einer darüberhinausgehenden Leinenpflicht oder eines darüberhinausgehenden Maulkorbzwangs bleiben unberührt.

Hundeführerschein in Brandenburg

Einen Sachkundenachweis, oft Hundeführerschein genannt, verlangt Brandenburg für: Halter gefährlicher Hunde und Personen, die sie führen (§ 7 HundehV: theoretische und praktische Prüfung mit dem eigenen Hund).

Sie wird in der Regel durch den Nachweis der erfolgreichen Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung mit dem eigenen Hund nachgewiesen.

Hundehaftpflicht in Brandenburg

Brandenburg schreibt die Hundehaftpflicht nicht für jeden Hund vor. Pflicht ist sie für: Halter gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).

den Nachweis des Bestehens einer Haftpflichtversicherung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erbringt

Chip und Register in Brandenburg

Chippflicht für: alle Hunde, die älter als acht Wochen sind (§ 2 HundehV); zusätzlich Anzeigepflicht jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde mit Chipnummer.

Ein Hund, der älter als acht Wochen ist, ist auf Kosten der Halterin oder des Halters mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard dauerhaft zu kennzeichnen.

Hundesteuer in Brandenburg

Die Steuer legt jede Gemeinde selbst fest. In den 24 ausgewerteten Städten in Brandenburg kostet der erste Hund zwischen 20 € und 108 € im Jahr.

Hundesteuer in Brandenburg ansehen

Häufige Fragen zu Hunden in Brandenburg

Gilt in Brandenburg eine Leinenpflicht für Hunde?

In Brandenburg gibt es keine Leinenpflicht im gesamten öffentlichen Raum, aber eine für alle Hunde an bestimmten Orten: Dort sind Hunde mit einer reißfesten Leine so zu führen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden (§ 3 Abs. 1 HundehV). In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln braucht zusätzlich jeder Hund einen Maulkorb (§ 3 Abs. 3 HundehV). Auf Sport- und Campingplätzen und in Park-, Garten- und Grünanlagen entfällt die Leinenpflicht in gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten (§ 3 Abs. 2 HundehV). Ja: Kommunale Rechtsvorschriften mit einer darüber hinausgehenden Leinenpflicht oder einem weitergehenden Maulkorbzwang bleiben unberührt (§ 3 Abs. 4 HundehV). Grundlage sind ordnungsbehördliche Verordnungen der örtlichen und der Kreisordnungsbehörden (§ 26 Abs. 1 OBG); außerhalb des Waldes kann die Gemeinde zudem eine Leinenpflicht zum Schutz von Wildtieren bestimmen (§ 22 Abs. 1 BbgJagdG).

Welche Rassen stehen in Brandenburg auf der Liste?

Brandenburg hat keine Rasseliste. Ob ein Hund als gefährlich gilt, entscheidet die Behörde im Einzelfall, etwa nach einem Beißvorfall.

Ist der Hundeführerschein in Brandenburg Pflicht?

Einen Sachkundenachweis verlangt Brandenburg für: Halter gefährlicher Hunde und Personen, die sie führen (§ 7 HundehV: theoretische und praktische Prüfung mit dem eigenen Hund).

Ist die Hundehaftpflicht in Brandenburg Pflicht?

Nicht für jeden Hund. Vorgeschrieben ist sie in Brandenburg für: Halter gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB auch ohne Verschulden haftest.

Darf mein Hund in Brandenburg im Wald frei laufen?

Im Wald dürfen Hunde ganzjährig nur angeleint mitgeführt werden; ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Außerhalb des Waldes kann die Gemeinde zum Schutz von Wild und anderen frei lebenden Tieren für bestimmte Gebiete eine Leinenpflicht festlegen (§ 22 Abs. 1 BbgJagdG). Eine datierte Brut- und Setzzeit wurde im Landesrecht nicht gefunden.

Quellen

Abgerufen am 25.10.2026

Hunderecht in den Nachbarländern

Weiterlesen

Unabhängiges redaktionelles Angebot, kein amtliches Portal und keine Rechtsberatung. Landesregeln aus Gesetzen und Verordnungen; Städte und Gemeinden können zusätzliche Regeln erlassen. Stand 25.10.2026.