Hunderecht in Sachsen-Anhalt: Listenhunde, Leinenpflicht, Hundeführerschein
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Kurze Antwort
In Sachsen-Anhalt gilt: eine Rasseliste mit 4 Rassen; Haftpflicht für jeden Hund. Die Hundesteuer legt dagegen deine Gemeinde fest.

Für Hunde gelten in Sachsen-Anhalt Landesregeln, die über die Hundesteuer hinausgehen. Wir haben sie aus den amtlichen Texten herausgesucht, jeweils mit Quelle.
Listenhunde in Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt führt eine Rasseliste. Für die genannten Rassen gelten besondere Pflichten:
Gefährliche Hunde kraft Vermutung (§ 3 Abs. 2 HundeG LSA, Verweis auf Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz)
Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden
Erlaubnispflicht: Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde (§ 9), Wesenstest (§ 10), Kennzeichnung, Haftpflichtnachweis; Eintrag ins Zentrale Hunderegister; Maulkorb-/Leinenzwang im Einzelfall als Auflage
Im Einzelfall gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 3 HundeG LSA)
z. B. bissige Hunde, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen, Hetzen/Reißen von Tieren; gleiche Erlaubnisvoraussetzungen
als gefährlich eingestuften Hunde (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier, deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (LVwA-PM 44/2025)
Leinenpflicht in Sachsen-Anhalt
Große und gefährliche Hunde
Im Einzelfall gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 3 des Hundegesetzes (z. B. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben) sind nach § 11 Abs. 2 außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an der Leine zu führen und müssen einen Maulkorb tragen.
(2) Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 3 sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an der Leine zu führen und haben einen Maulkorb zu tragen.
Regeln deiner Gemeinde
Nach § 14 Abs. 2 des Hundegesetzes bleibt die Befugnis der nach § 94 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) zuständigen Behörden unberührt, Verordnungen zur Abwehr abstrakter, von Hunden ausgehender Gefahren zu erlassen. Örtliche Leinenpflichten können sich daher aus Gefahrenabwehrverordnungen ergeben.
Sachsen-Anhalt zuständigen Behörden, Verordnungen zur Abwehr abstrakter, von Hunden ausgehender Gefahren zu erlassen, bleibt unberührt.
Hundeführerschein in Sachsen-Anhalt
Einen Sachkundenachweis, oft Hundeführerschein genannt, verlangt Sachsen-Anhalt für: Halter gefährlicher Hunde (Erlaubnisvoraussetzung, § 9 HundeG LSA: theoretische und praktische Prüfung).
Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde erfolgt durch das Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung.
Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt schreibt die Hundehaftpflicht für jeden Hund vor. Mindestdeckung: 1 Million Euro für Personen- und Sachschäden, 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden.
eine Haftpflichtversicherung über mindestens eine Million Euro für Personen- und Sachschäden sowie 50000 Euro für sonstige Vermögensschäden abzuschließen
Chip und Register in Sachsen-Anhalt
Chippflicht für: alle Hunde, spätestens sechs Monate nach der Geburt (§ 2 Abs. 2); laut Landesverwaltungsamt betrifft das alle nach dem 28.02.2009 geborenen und alle gefährlichen Hunde. Register: Zentrales Hunderegister beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (seit 2009; erfasst nach dem 01.03.2009 geborene und alle gefährlichen Hunde, Daten aus den kommunalen Steuerämtern).
das Zentrale Hunderegister, das seit 2009 beim Landesverwaltungsamt geführt wird
Hundesteuer in Sachsen-Anhalt
Die Steuer legt jede Gemeinde selbst fest. In den 18 ausgewerteten Städten in Sachsen-Anhalt kostet der erste Hund zwischen 48 € und 120 € im Jahr.
Häufige Fragen zu Hunden in Sachsen-Anhalt
Gibt es in Sachsen-Anhalt eine Leinenpflicht?
Eine landesweite Regel haben wir für Sachsen-Anhalt noch nicht am Gesetzestext bestätigt. Leinenpflichten können sich zudem aus Verordnungen deiner Gemeinde ergeben; frag im Zweifel beim Ordnungsamt nach.
Welche Hunde sind in Sachsen-Anhalt Listenhunde?
Sachsen-Anhalt führt eine Rasseliste. Gefährliche Hunde kraft Vermutung (§ 3 Abs. 2 HundeG LSA, Verweis auf Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz): Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.
Brauche ich in Sachsen-Anhalt einen Hundeführerschein?
Einen Sachkundenachweis verlangt Sachsen-Anhalt für: Halter gefährlicher Hunde (Erlaubnisvoraussetzung, § 9 HundeG LSA: theoretische und praktische Prüfung).
Brauche ich in Sachsen-Anhalt eine Hundehaftpflicht?
Ja. Sachsen-Anhalt schreibt für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung vor (jeden Hund, spätestens drei Monate nach der Geburt (§ 2 Abs. 3 HundeG LSA); ausgenommen Körperschaften des öffentlichen Rechts). Mindestdeckung: 1 Million Euro für Personen- und Sachschäden, 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden.
Welche Hunde müssen in Sachsen-Anhalt an die Leine oder einen Maulkorb tragen?
Im Einzelfall gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 3 des Hundegesetzes (z. B. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben) sind nach § 11 Abs. 2 außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an der Leine zu führen und müssen einen Maulkorb tragen.
Quellen
- Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz – HundeG LSA) vom 23. Januar 2009, GVBl. LSA 2009 S. 22, gültig ab 01.03.2009; verwendet: Gesamtausgabe 'zum 12.06.2015 aktuellste verfügbare Fassung' (juris-Abdruck auf landtag.sachsen-anhalt.de). Geltung bestätigt durch Pressemitteilung des Landesverwaltungsamts 44/2025 vom 29.04.2025
- Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (juris-Abkürzung GefHuG ST, Hundegesetz Sachsen-Anhalt), § 11, vom 23. Januar 2009 (GVBl. LSA 2009, S. 22); Dokument mit Stand 12.06.2015, letzte berücksichtigte Änderung durch Artikel 12 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288, 341); spätere Änderungen nicht geprüft
- Polizeimeldung 004/2021 des Wasserschutzpolizeireviers Sachsen-Anhalt: Leinenpflicht für Hunde im Freien (zu § 28 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt), Polizeimeldung vom 04.03.2021; Fassung des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt nicht angegeben, Normtext nicht geprüft
- Polizeimeldung 004/2021 des Wasserschutzpolizeireviers Sachsen-Anhalt (Ende der Leinenpflicht), Polizeimeldung vom 04.03.2021
- Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (juris-Abkürzung GefHuG ST, Hundegesetz Sachsen-Anhalt), § 14, vom 23. Januar 2009 (GVBl. LSA 2009, S. 22); Dokument mit Stand 12.06.2015, letzte berücksichtigte Änderung durch Artikel 12 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288, 341); spätere Änderungen nicht geprüft
Abgerufen am 25.10.2026
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Unabhängiges redaktionelles Angebot, kein amtliches Portal und keine Rechtsberatung. Landesregeln aus Gesetzen und Verordnungen; Städte und Gemeinden können zusätzliche Regeln erlassen. Stand 25.10.2026.