Hunderecht in Thüringen: Listenhunde, Leinenpflicht, Hundeführerschein
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Kurze Antwort
In Thüringen gilt: keine Rasseliste, gefährlich ist ein Hund nach Einzelfallprüfung; Haftpflicht für jeden Hund. Die Hundesteuer legt dagegen deine Gemeinde fest.

Was Thüringen für Hundehalter vorschreibt, steht verstreut in Hundegesetz, Waldgesetz und Verordnungen. Diese Seite fasst es zusammen und belegt jede Aussage am Gesetzestext.
Listenhunde in Thüringen
Thüringen hat keine Rasseliste. Gefährlich ist ein Hund erst nach einer Prüfung im Einzelfall:
Gefährliche Hunde nach Einzelfallfeststellung (§ 3 Abs. 2 ThürTierGefG i. d. F. 2018)
Feststellung durch die zuständige Behörde nach Wesenstest (§ 9) wegen Verhalten (gesteigerte Kampfbereitschaft, Biss eines Menschen oder Tieres, wiederholtes aggressives Anspringen, Hetzen/Reißen von Tieren); danach Erlaubnispflicht (§ 4) mit Sachkundenachweis (§ 5), Zucht-, Handels- und Vermehrungsverbot (§ 11); Widerlegung per erneutem Wesenstest frühestens nach neun Monaten
Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens durch die zuständige Behörde nach Durchführung eines Wesenstests nach § 9 im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden
Leinenpflicht in Thüringen
Große und gefährliche Hunde
Gefährliche Hunde sind außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung des Halters an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen (§ 12 Abs. 4 ThürTierGefG) und müssen dort einen das Beißen verhindernden Maulkorb tragen (§ 12 Abs. 5 ThürTierGefG). Als gefährlich gelten seit 2018 nur Hunde, die nach einem Wesenstest im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden (§ 3 Abs. 2 ThürTierGefG); eine Rasseliste gibt es nicht mehr.
(4) Gefährliche Hunde sind außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung des Halters an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen.
Wald, Feld und Brut- und Setzzeit
Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 ThürWaldG sind Hunde, die nicht zur Jagd verwendet werden, im Wald an der Leine zu führen; eine zeitliche Begrenzung auf eine Brut- und Setzzeit nennt die Regel nicht. Zusätzlich dürfen Hunde nach dem Thüringer Jagdgesetz in einem Jagdbezirk nicht unbeaufsichtigt frei laufen (Bußgeld nach § 56 Abs. 1 Nr. 16 ThJG), auch auf Feldern und Wiesen.
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 des Thüringer Waldgesetzes (ThürWaldG) sind Hunde, die nicht zur Jagd verwendet werden, an der Leine zu führen.
Hundeführerschein in Thüringen
Einen Sachkundenachweis, oft Hundeführerschein genannt, verlangt Thüringen für: Halter gefährlicher Hunde (§ 5, bezogen auf den konkreten Hund); Behörde kann bei Anhaltspunkten für gefahrfördernde Haltung eine Sachkundeprüfung anordnen (§ 5 Abs. 4); für andere Halter freiwillig, Kommune kann dann Hundesteuer ermäßigen (§ 5 Abs. 5).
kann von der zuständigen Behörde eine Ermäßigung der Hundesteuer gewährt werden. Das Nähere regelt die jeweilige Steuersatzung.
Hundehaftpflicht in Thüringen
Thüringen schreibt die Hundehaftpflicht für jeden Hund vor. Mindestdeckung: 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden.
Der Halter eines Hundes oder eines gefährlichen Tieres im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung
Chip und Register in Thüringen
Chippflicht für: alle Hunde (§ 2 Abs. 4 Satz 1 ThürTierGefG); Chipdaten sind der Wohnsitzgemeinde anzuzeigen.
Ja, § 2 Abs. 4 Satz 1 ThürTierGefG sieht vor, dass nunmehr alle Hunde "gechippt" werden müssen.
Hundesteuer in Thüringen
Die Steuer legt jede Gemeinde selbst fest. In den 17 ausgewerteten Städten in Thüringen kostet der erste Hund zwischen 50 € und 102 € im Jahr.
Häufige Fragen zu Hunden in Thüringen
Gibt es in Thüringen eine Leinenpflicht?
Eine landesweite Regel haben wir für Thüringen noch nicht am Gesetzestext bestätigt. Leinenpflichten können sich zudem aus Verordnungen deiner Gemeinde ergeben; frag im Zweifel beim Ordnungsamt nach.
Welche Rassen stehen in Thüringen auf der Liste?
Thüringen hat keine Rasseliste. Ob ein Hund als gefährlich gilt, entscheidet die Behörde im Einzelfall, etwa nach einem Beißvorfall.
Ist der Hundeführerschein in Thüringen Pflicht?
Einen Sachkundenachweis verlangt Thüringen für: Halter gefährlicher Hunde (§ 5, bezogen auf den konkreten Hund); Behörde kann bei Anhaltspunkten für gefahrfördernde Haltung eine Sachkundeprüfung anordnen (§ 5 Abs. 4); für andere Halter freiwillig, Kommune kann dann Hundesteuer ermäßigen (§ 5 Abs. 5).
Ist die Hundehaftpflicht in Thüringen Pflicht?
Ja. Thüringen schreibt für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung vor (Halter jedes Hundes (§ 2 Abs. 5 ThürTierGefG); Nachweis durch Versicherungsbescheinigung nach § 113 Abs. 2 VVG). Mindestdeckung: 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden.
Darf mein Hund in Thüringen im Wald frei laufen?
Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 ThürWaldG sind Hunde, die nicht zur Jagd verwendet werden, im Wald an der Leine zu führen; eine zeitliche Begrenzung auf eine Brut- und Setzzeit nennt die Regel nicht. Zusätzlich dürfen Hunde nach dem Thüringer Jagdgesetz in einem Jagdbezirk nicht unbeaufsichtigt frei laufen (Bußgeld nach § 56 Abs. 1 Nr. 16 ThJG), auch auf Feldern und Wiesen.
Quellen
- Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) vom 22. Juni 2011, GVBl. 2011 S. 93; geändert durch das Erste Gesetz zur Änderung des ThürTierGefG vom 12. Februar 2018 (GVBl. 2018 Nr. 1 S. 1, ausgegeben 20.02.2018) – Abschaffung der Rasseliste. Spätere Änderungen nicht amtlich geprüft (landesrecht.thueringen.de beim Abruf nicht erreichbar)
- Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG), § 12 Abs. 4, vom 22. Juni 2011 (GVBl. S. 93), geändert durch das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren vom 12. Februar 2018 (GVBl. S. 1), das § 12 nicht ändert; spätere Änderungen nicht geprüft
- Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG), § 12 Abs. 5, vom 22. Juni 2011 (GVBl. S. 93), geändert durch Gesetz vom 12. Februar 2018 (GVBl. S. 1), das § 12 nicht ändert; spätere Änderungen nicht geprüft
- Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren, Artikel 1 Nr. 3 (§ 3 Abs. 2 ThürTierGefG neu), Gesetz vom 12. Februar 2018 (GVBl. Nr. 1 S. 1, ausgegeben 20. Februar 2018)
- Thüringer Landtag, Drucksache 7/7257: Antwort des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Leinenpflicht im Wald (zu § 6 Abs. 2 Satz 3 ThürWaldG), Antwort der Landesregierung vom 30. Januar 2023, Drucksache vom 01.02.2023; Fassung des ThürWaldG nicht angegeben
- Thüringer Landtag, Drucksache 7/7257 (Thüringer Jagdgesetz, § 56 Abs. 1 Nr. 16 ThJG), Antwort der Landesregierung vom 30. Januar 2023; Fassung des ThJG nicht angegeben
Abgerufen am 25.10.2026
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Unabhängiges redaktionelles Angebot, kein amtliches Portal und keine Rechtsberatung. Landesregeln aus Gesetzen und Verordnungen; Städte und Gemeinden können zusätzliche Regeln erlassen. Stand 25.10.2026.