Hundesteuer in Brandenburg 2026
Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden
Kurze Antwort
Eine einheitliche Hundesteuer in Brandenburg gibt es nicht. Jede Gemeinde legt sie in ihrer Satzung fest; für dieses Land sind noch keine Satzungen ausgewertet.

Die Hundesteuer in Brandenburg legen die Gemeinden fest, die Regeln für gefährliche Hunde, Haftpflicht und Sachkunde das Land. Diese Seite verbindet beides.
Regeln aus dem Hundegesetz
Listenhunde
Keine Rasseliste, Einstufung im Einzelfall
Gefährliche Hunde nach Einzelfallfeststellung (HundehV 2024)
Rasseliste und 20/40-Regel abgeschafft; als gefährlich gelten u. a. Hunde, die ohne Provokation Menschen oder Tiere gebissen, Wild/Tiere gehetzt oder wiederholt Menschen gefährdet haben; Feststellung durch die örtliche Ordnungsbehörde; dann Erlaubnispflicht (§ 6: volljährig, Sachkunde, Zuverlässigkeit, berechtigtes Interesse, Haftpflicht, artgerechte Haltung), Wesensprüfung (§ 10), Maulkorbpflicht außerhalb des befriedeten Besitztums. Bisher allein rassebedingt gefährliche Hunde gelten seit 1.7.2024 als nicht mehr gefährlich (§ 17)
Haftpflicht
Pflicht für: Halter gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV)
Sachkunde
Halter gefährlicher Hunde und Personen, die sie führen (§ 7 HundehV: theoretische und praktische Prüfung mit dem eigenen Hund)
Chip und Register
alle Hunde, die älter als acht Wochen sind (§ 2 HundehV); zusätzlich Anzeigepflicht jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde mit Chipnummer
Grundlage: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehV) vom 24. Juni 2024, auf Grundlage von § 25a Ordnungsbehördengesetz (OBG), GVBl. II/24 Nr. 42 vom 25. Juni 2024; in Kraft seit 1. Juli 2024 (§ 16 Abs. 1 Nr. 5 und 6 ab 1. Februar 2025), befristet bis 1. Juli 2034; ersetzt die HundehV vom 16. Juni 2004; BRAVORS weist sie als 'Aktuelle Fassung' aus · abgerufen am 22.10.2026
Hundesteuer der Städte in Brandenburg
Für 27 weitere Städte in Brandenburg werten wir die Satzung noch aus. Sie erscheinen hier, sobald die Sätze geprüft sind.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Brandenburg
Wie hoch ist die Hundesteuer in Brandenburg?
Eine einheitliche Hundesteuer in Brandenburg gibt es nicht. Jede Gemeinde legt sie in ihrer Satzung fest; für dieses Land sind noch keine Satzungen ausgewertet.
Welche Hunde sind in Brandenburg Listenhunde?
Brandenburg hat keine Rasseliste. Ob ein Hund als gefährlich gilt, wird im Einzelfall entschieden, etwa nach einem Beißvorfall. Grundlage: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehV) vom 24. Juni 2024, auf Grundlage von § 25a Ordnungsbehördengesetz (OBG).
Ist eine Hundehaftpflicht in Brandenburg Pflicht?
Nicht für alle Hunde. Brandenburg verlangt eine Haftpflichtversicherung für: Halter gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
Wie hoch ist die Kampfhundesteuer in Brandenburg?
Die Steuer für Listenhunde legt jede Gemeinde in Brandenburg selbst fest. Sätze aus Satzungen dieses Landes folgen.
Was ändert sich 2026 für Hundehalter in Brandenburg?
In den Städten in Brandenburg, deren Satzung wir ausgewertet haben, gibt es für 2026 keine neue Fassung. Ändert eine Stadt ihre Sätze, aktualisieren wir die Seite mit dem neuen Stand.
Nachbarländer
Unabhängiges redaktionelles Angebot, kein amtliches Portal. Landesregeln aus dem Gesetzestext, Steuersätze aus den Satzungen der Städte. Keine Rechtsberatung. Stand 22.10.2026.