Hundesteuer Eberswalde 2026
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Kurze Antwort
Eberswalde setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 60 € pro Jahr fest. Für den zweiten Hund werden 75 € fällig, für jeden weiteren 100 €. Listenhunde kosten 400 € im Jahr.
Die Hundesteuer in Eberswalde ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird jährlich festgesetzt und hängt davon ab, wie viele Hunde im Haushalt leben. Die Einzelheiten aus der Satzung folgen.
So hoch ist die Hundesteuer in Eberswalde
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 60 € |
| Zweiter Hund | 75 € |
| Jeder weitere Hund | 100 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 400 € |
| Steuermarke | ja |
Hundesteuer für Eberswalde berechnen
Hundesteuer pro Jahr in Eberswalde
Quelle: Satzung · Stand Hundesteuersatzung vom 17.12.2010 (Amtsblatt Jg. 18 Nr. 12 vom 22.12.2010), geändert durch 1. Änderungssatzung (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Was ein Hund in Eberswalde im Jahr kostet
Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Eberswalde 5 € Steuer, am Tag sind es 0,16 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.
Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Eberswalde ergeben nach heutigem Satz 300 €, zehn Jahre 600 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.
Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 135 € im Jahr, mit drei Hunden 235 €. Der zweite Hund allein macht 75 € aus.
Für einen Listenhund verlangt Eberswalde rund 6,7-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 33,33 €.
Einordnung im Vergleich
Mit rund 41.867 Einwohnern ist Eberswalde keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.
Im Vergleich mit 8 erfassten Städten in Brandenburg (Median 66 €) liegt Eberswalde unter der Mitte. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 24 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 100 €, 312 Städte).
Für den ersten Hund zahlst du in Eberswalde 20 € weniger als Königs Wusterhausen und genauso viel wie Bernau bei Berlin.
- Königs Wusterhausen80 €
- Frankfurt (Oder)72 €
- Eberswalde60 €
- Bernau bei Berlin60 €
- Falkensee60 €
- Oranienburg50 €
Die Staffel für mehrere Hunde
Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.
In Eberswalde gilt laut Satzung: Nach § 4 Abs. 1 kostet der erste Hund 60 Euro, der zweite 75 Euro und der dritte sowie jeder weitere 100 Euro; gefährliche Hunde kosten 400 Euro, befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt (§ 4 Abs. 2).
Gefährliche Hunde und Steuer
Für einen gefährlichen Hund verlangt Eberswalde 400 € im Jahr.
Gefährlich sind nach § 3 Hunde mit rasse-, zucht- oder ausbildungsbedingt gesteigerter Kampfbereitschaft, bissige, wildernde oder Menschen gefahrdrohend anspringende Hunde; unwiderleglich gelten American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu samt Kreuzungen als gefährlich (§ 3 Abs. 2), bei 13 weiteren Rassen (u. a. Bullmastiff, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Rottweiler) wird es bis zum Negativzeugnis der Ordnungsbehörde vermutet (§ 3 Abs. 3); 400 Euro je Hund (§ 4 Abs. 1 Buchst. d), keine Befreiung oder Ermäßigung (§ 6 Abs. 3, § 7 Abs. 2).
Welche Hunde in Brandenburg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Brandenburg
Regeln des Landes
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Eberswalde das Landesrecht in Brandenburg, vor allem „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden“.
Eine landesweite Rasseliste gibt es in Brandenburg nicht, entscheidend ist das Verhalten des einzelnen Hundes. Den Steuersatz für gefährliche Hunde legt Eberswalde in der Satzung fest.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Brandenburg nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Ausnahmen laut Satzung
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1)
- Geprüfte Rettungshunde, die dauernd zur Unterstützung von Sicherheits- und Rettungskräften eingesetzt werden, mit Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Rettungshundestaffel, auf Antrag (§ 6 Abs. 2)
- Keine Befreiung für gefährliche Hunde (§ 6 Abs. 3)
Ermäßigt laut Satzung:
- Halber Steuersatz für einen Hund pro Wohngrundstück zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Buchst. a)
- Halber Steuersatz für Jagdhunde mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung nach brandenburgischem Jagdrecht, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Buchst. b)
- Halber Steuersatz für einen Hund von Personen, deren Einkommen 200 % der Sozialhilfe-Regelsätze in Brandenburg nicht übersteigt, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Buchst. c)
- Antrag spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, ab dem die Vergünstigung gelten soll (§ 8 Abs. 2); nicht für gefährliche Hunde (§ 7 Abs. 2)
Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.
Anmeldung und Abmeldung
- Zuständig: Stadt Eberswalde, Kämmerei – Sachgebiet Steuern (laut Satzung; E-Mail nicht amtlich ermittelt)
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist, bei Wohnungswechsel in den ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 11 Abs. 1); Abmeldung innerhalb von zwei Wochen (§ 11 Abs. 2)
Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.
Woher die Zahlen stammen
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Stadt Eberswalde
- Fassung
- Hundesteuersatzung vom 17.12.2010 (Amtsblatt Jg. 18 Nr. 12 vom 22.12.2010), geändert durch 1. Änderungssatzung (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer beträgt jährlich für Hunde, die im Stadtgebiet der Stadt Eberswalde gehalten werden a) für den ersten Hund 60,00 EURO b) für den zweiten Hund 75,00 EURO c) für den dritten und jeden weiteren Hund 100,00 EURO d) für gefährliche Hunde, je Hund 400,00 EURO
Die 5 häufigsten Fragen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Eberswalde?
Im Jahr 2026 verlangt Eberswalde für den ersten Hund 60 €. Der zweite Hund kostet 75 €, jeder weitere 100 €. Für einen Listenhund werden 400 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Eberswalde. Fassung: Hundesteuersatzung vom 17.12.2010 (Amtsblatt Jg. 18 Nr. 12 vom 22.12.2010), geändert durch 1. Änderungssatzung (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom ….
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Eberswalde?
Für den zweiten Hund gilt in Eberswalde ein Satz von 75 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 135 €. Laut Satzung: Nach § 4 Abs. 1 kostet der erste Hund 60 Euro, der zweite 75 Euro und der dritte sowie jeder weitere 100 Euro; gefährliche Hunde kosten 400 Euro, befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt (§ 4 Abs. 2).
Muss ich als Rentner in Eberswalde Hundesteuer zahlen?
Das Alter allein ist in Eberswalde kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Halber Steuersatz für einen Hund von Personen, deren Einkommen 200 % der Sozialhilfe-Regelsätze in Brandenburg nicht übersteigt, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Buchst. c). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Wann entfällt die Hundesteuer in Eberswalde?
Steuerfrei sind in Eberswalde laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1), Geprüfte Rettungshunde, die dauernd zur Unterstützung von Sicherheits- und Rettungskräften eingesetzt werden, mit Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Rettungshundestaffel, auf Antrag (§ 6 Abs. 2) und Keine Befreiung für gefährliche Hunde (§ 6 Abs. 3). Ermäßigt wird für: Halber Steuersatz für einen Hund pro Wohngrundstück zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Buchst. a), Halber Steuersatz für Jagdhunde mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung nach brandenburgischem Jagdrecht, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Buchst. b), Halber Steuersatz für einen Hund von Personen, deren Einkommen 200 % der Sozialhilfe-Regelsätze in Brandenburg nicht übersteigt, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Buchst. c) und Antrag spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, ab dem die Vergünstigung gelten soll (§ 8 Abs. 2); nicht für gefährliche Hunde (§ 7 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wie melde ich meinen Hund in Eberswalde an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Eberswalde, Kämmerei – Sachgebiet Steuern (laut Satzung; E-Mail nicht amtlich ermittelt)», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist, bei Wohnungswechsel in den ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 11 Abs. 1); Abmeldung innerhalb von zwei Wochen (§ 11 Abs. 2). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
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Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Eberswalde. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.