Hundesteuer Königs Wusterhausen 2026
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Kurze Antwort
Für den ersten Hund verlangt Königs Wusterhausen 2026 eine Hundesteuer von 80 € pro Jahr.
Kommt ein Hund in einen Haushalt in Königs Wusterhausen, muss er bei der Stadt zur Hundesteuer angemeldet werden. Diese Übersicht nennt die Beträge laut Satzung, die Fristen und die zuständige Stelle.
Die Sätze in Königs Wusterhausen
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 80 € |
| Zweiter Hund | 80 € |
| Jeder weitere Hund | 80 € |
| Steuermarke | ja |
Deine Hundesteuer in Königs Wusterhausen
Hundesteuer pro Jahr in Königs Wusterhausen
Quelle: Satzung · Stand Hundesteuersatzung vom 04.12.2023 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Königs Wusterhausen Nr. 13, Jg. 34 vom …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Was ein Hund in Königs Wusterhausen im Jahr kostet
Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Königs Wusterhausen 6,67 € Steuer, am Tag sind es 0,22 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.
Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 400 € und in zehn Jahren 800 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.
Mit einem zweiten Hund zahlst du in Königs Wusterhausen zusammen 160 € im Jahr, also 80 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 240 €.
Königs Wusterhausen im Vergleich
Mit rund 39.590 Einwohnern ist Königs Wusterhausen keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.
Der Median der 8 ausgewerteten Städte in Brandenburg beträgt 66 €. Der Satz in Königs Wusterhausen liegt über diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 24 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 100 €, 312 Städte).
Für den ersten Hund zahlst du in Königs Wusterhausen 20 € mehr als Eberswalde und 20 € mehr als Bernau bei Berlin.
- Königs Wusterhausen80 €
- Frankfurt (Oder)72 €
- Eberswalde60 €
- Bernau bei Berlin60 €
- Falkensee60 €
- Oranienburg50 €
Mehrere Hunde in Königs Wusterhausen
Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.
In Königs Wusterhausen gilt laut Satzung: Es gibt keine Staffel: Für jeden Hund werden einheitlich 80,00 Euro im Jahr erhoben (§ 2 Abs. 1).
Listenhunde in Königs Wusterhausen
Königs Wusterhausen verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.
Die Satzung kennt keinen erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde oder Listenhunde; es gilt der einheitliche Satz nach § 2 Abs. 1.
Welche Hunde in Brandenburg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Brandenburg
Regeln des Landes
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Brandenburg fest. Grundlage ist „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden“.
Brandenburg führt keine Rasseliste; als gefährlich gilt ein Hund dort nach seinem Verhalten im Einzelfall. Ob Königs Wusterhausen trotzdem einen erhöhten Steuersatz kennt, steht oben in der Tabelle.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Brandenburg nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Ausnahmen laut Satzung
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Königs Wusterhausen aufhalten und den Hund anderswo versteuern (§ 3 Abs. 1)
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder (Bl), Tauber (Gl) oder sonst hilfloser Personen (B, aG, H) dienen (§ 3 Abs. 2)
- Hunde an Bord von ins Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen (§ 3 Abs. 3 Buchst. a)
- Brauchbare Jagdhunde für Forst-, Feld- und Jagdschutz von Berufsjägern, Jagdaufsehern, Forstbediensteten und anderen Jagdausübungsberechtigten (§ 3 Abs. 3 Buchst. b)
- Rettungshunde für den Schutz der Zivilbevölkerung (§ 3 Abs. 3 Buchst. c)
- Hirten-, Herdenschutz- und Hütehunde (§ 3 Abs. 3 Buchst. d)
- Diensthunde von Zoll, Polizei, Bundesgrenzschutz u. ä. (§ 3 Abs. 3 Buchst. e)
Ermäßigt laut Satzung:
- Halbe Steuer für Wachhunde von Gebäuden, die mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Abs. 1 Buchst. a)
- Halbe Steuer für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 Meter vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt liegen (§ 4 Abs. 1 Buchst. b)
- Halbe Steuer für Hunde, die Menschen mit Behinderungen unterstützen, unabhängig vom Grad der Behinderung (§ 4 Abs. 1 Buchst. c)
- Halbe Steuer für Therapie- und Schulbegleithunde (§ 4 Abs. 1 Buchst. d)
- Halbe Steuer für den ersten Hund bei Bezug sozialer Transferleistungen zum Lebensunterhalt (§ 4 Abs. 2)
- Halbe Steuer für Hunde mit körperlicher Beeinträchtigung, mit tierärztlichem Nachweis (§ 4 Abs. 3)
- Halbe Steuer für drei Jahre für Hunde aus Tierheim oder Tierschutz (§ 4 Abs. 4)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
Hund in Königs Wusterhausen an- und abmelden
- Zuständig: Stadt Königs Wusterhausen (Anmeldung bei der Stadt laut § 8 Abs. 1; keine Fachstelle oder E-Mail in der Satzung genannt)
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme unter Angabe der Rasse bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats; Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 8 Abs. 1 und 4)
Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Stadt Königs Wusterhausen (Ortsrecht 2-2, Stand 24.01.2024)
- Fassung
- Hundesteuersatzung vom 04.12.2023 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Königs Wusterhausen Nr. 13, Jg. 34 vom …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
§2 Steuermaßstab und Steuersatz (1) Die Steuer beträgt jährlich für das Halten eines Hundes 80,00 Euro je Hund.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Königs Wusterhausen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Königs Wusterhausen?
Im Jahr 2026 verlangt Königs Wusterhausen für den ersten Hund 80 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Königs Wusterhausen (Ortsrecht 2-2, Stand 24.01.2024). Fassung: Hundesteuersatzung vom 04.12.2023 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Königs Wusterhausen Nr. 13, Jg. 34 vom ….
Was kosten zwei Hunde in Königs Wusterhausen an Steuer?
In Königs Wusterhausen kostet der zweite Hund genauso viel wie der erste: 80 € im Jahr. Einen Aufschlag für mehrere Hunde gibt es nicht. Laut Satzung: Es gibt keine Staffel: Für jeden Hund werden einheitlich 80,00 Euro im Jahr erhoben (§ 2 Abs. 1).
Sind Rentner in Königs Wusterhausen von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Königs Wusterhausen kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Halbe Steuer für den ersten Hund bei Bezug sozialer Transferleistungen zum Lebensunterhalt (§ 4 Abs. 2). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Welche Hunde sind in Königs Wusterhausen von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Königs Wusterhausen laut Satzung: Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Königs Wusterhausen aufhalten und den Hund anderswo versteuern (§ 3 Abs. 1), Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder (Bl), Tauber (Gl) oder sonst hilfloser Personen (B, aG, H) dienen (§ 3 Abs. 2), Hunde an Bord von ins Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen (§ 3 Abs. 3 Buchst. a), Brauchbare Jagdhunde für Forst-, Feld- und Jagdschutz von Berufsjägern, Jagdaufsehern, Forstbediensteten und anderen Jagdausübungsberechtigten (§ 3 Abs. 3 Buchst. b), Rettungshunde für den Schutz der Zivilbevölkerung (§ 3 Abs. 3 Buchst. c), Hirten-, Herdenschutz- und Hütehunde (§ 3 Abs. 3 Buchst. d) und Diensthunde von Zoll, Polizei, Bundesgrenzschutz u. ä. (§ 3 Abs. 3 Buchst. e). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Wachhunde von Gebäuden, die mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Abs. 1 Buchst. a), Halbe Steuer für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 Meter vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt liegen (§ 4 Abs. 1 Buchst. b), Halbe Steuer für Hunde, die Menschen mit Behinderungen unterstützen, unabhängig vom Grad der Behinderung (§ 4 Abs. 1 Buchst. c), Halbe Steuer für Therapie- und Schulbegleithunde (§ 4 Abs. 1 Buchst. d), Halbe Steuer für den ersten Hund bei Bezug sozialer Transferleistungen zum Lebensunterhalt (§ 4 Abs. 2), Halbe Steuer für Hunde mit körperlicher Beeinträchtigung, mit tierärztlichem Nachweis (§ 4 Abs. 3) und Halbe Steuer für drei Jahre für Hunde aus Tierheim oder Tierschutz (§ 4 Abs. 4). Ob ein Antrag nötig ist, klärt das Steueramt.
Wie melde ich meinen Hund in Königs Wusterhausen an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Königs Wusterhausen (Anmeldung bei der Stadt laut § 8 Abs. 1; keine Fachstelle oder E-Mail in der Satzung genannt)», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme unter Angabe der Rasse bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats; Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 8 Abs. 1 und 4). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Hundesteuer in anderen Städten in Brandenburg
Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Königs Wusterhausen. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.