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Hundesteuer Falkensee 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Falkensee 60 € Hundesteuer. Bei zwei Hunden kostet jeder 84 €, ab drei Hunden jeder 102 €. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 420 €.

Ob Ersthund, Zweithund oder Listenhund: Falkensee staffelt die Hundesteuer nach festen Regeln. Diese Seite bündelt, was die Satzung dazu sagt, mit Quelle und Abrufdatum.

So hoch ist die Hundesteuer in Falkensee

Jahresbeträge in Falkensee
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund60 €
Je Hund bei zwei Hunden84 €
Je Hund ab drei Hunden102 €
Listenhund (gefährlicher Hund)420 €
Steuermarkeja

Deine Hundesteuer in Falkensee

Hunde im Haushalt
1
davon Listenhunde
0

Hundesteuer pro Jahr in Falkensee

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 12.11.2025 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.11.2025), laut Satzungsseite der Stadt veröffentlicht im Amtsblatt 18/2025, in Kraft …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Falkensee pro Monat und über die Jahre

    Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Falkensee 5 € Steuer, am Tag sind es 0,16 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.

    Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 300 € zusammen, in zehn Jahren 600 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.

    Bei zwei Hunden steigt in Falkensee der Satz für jeden Hund, nicht nur für den zweiten. Zusammen sind das 168 € im Jahr, also 108 € mehr als mit einem Hund. Mit drei Hunden kommst du auf 306 €.

    Ein gefährlicher Hund kostet in Falkensee 7-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 35 € im Monat.

    Falkensee im Vergleich

    Mit rund 46.213 Einwohnern ist Falkensee keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.

    Der Median der 6 ausgewerteten Städte in Brandenburg beträgt 66 €. Der Satz in Falkensee liegt unter diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 30 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 104,50 €, 238 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Falkensee genauso viel wie Bernau bei Berlin und 10 € mehr als Oranienburg.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Brandenburg
    1. Potsdam108 €
    2. Frankfurt (Oder)72 €
    3. Brandenburg an der Havel72 €
    4. Falkensee60 €
    5. Bernau bei Berlin60 €
    6. Oranienburg50 €

    Mehrere Hunde in Falkensee

    Wer mehrere Hunde hält, sollte die Staffel genau lesen: Manche Satzungen nennen einen Satz «je Hund» für alle Hunde, wenn mehrere gehalten werden, andere nur einen Aufschlag für den zweiten und jeden weiteren.

    In Falkensee gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der Hunde: für einen Hund 60 Euro, bei zwei Hunden je Hund 84 Euro, ab drei Hunden je Hund 102 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt (§ 2 Abs. 2).

    Was für Listenhunde gilt

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Falkensee 420 € im Jahr.

    Keine Rasseliste: Gefährlich sind nach § 3 Abs. 1 und 2 Hunde, deren Gefährlichkeit die Ordnungsbehörde im Einzelfall festgestellt hat (durch Ausbildung gesteigerte Kampfbereitschaft oder Schärfe, Beißvorfälle ohne Provokation, unkontrolliertes Hetzen oder Reißen, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen). Steuer für einen gefährlichen Hund 420 Euro, ab zwei gefährlichen Hunden je Hund 624 Euro (§ 3 Abs. 3), ab dem Ersten des Folgemonats der Feststellung (§ 8 Abs. 5); nach bestandener Wesensprüfung und behördlicher Feststellung wieder Normalsatz (§ 3 Abs. 4). Keine Befreiung oder Ermäßigung (§ 5 Abs. 2, § 6 Abs. 3).

    Welche Hunde in Brandenburg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Brandenburg

    Landesrecht für Hunde in Falkensee

    Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Falkensee das Landesrecht in Brandenburg, vor allem „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden“.

    Eine landesweite Rasseliste gibt es in Brandenburg nicht, entscheidend ist das Verhalten des einzelnen Hundes. Den Steuersatz für gefährliche Hunde legt Falkensee in der Satzung fest.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Brandenburg nicht; geregelt ist: Halter gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Brandenburg

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, wenn sie anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 4)
    • Diensthunde von Zoll, Polizei und Bundespolizei, auf schriftlichen Antrag (§ 5 Abs. 1 Buchst. a)
    • Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- und Zivilschutzeinheiten mit abgelegter Prüfung, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Buchst. b)
    • Assistenzhunde im Sinne der Assistenzhundeverordnung, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Buchst. c)
    • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen (Merkzeichen B, aG oder H) unentbehrlich sind; amtsärztliches Zeugnis kann verlangt werden, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Buchst. d)
    • Jagdgebrauchshunde von Jagdausübungsberechtigten mit gültigem Jagdschein und Brauchbarkeitsprüfung nach JagdHBV, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Buchst. e)
    • Hunde aus der städtischen Tierauffangstation für sechs Monate, je Übernahme ein Hund, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Buchst. f)
    • Steuervergünstigungen je Hundehalter nur für einen Hund (§ 7 Abs. 2)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbe Steuer (Satz für einen Hund) für Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II oder nach dem dritten bzw. vierten Kapitel SGB XII sowie einkommensmäßig Gleichgestellte, nur für den Ersthund, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 und 2)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Falkensee; zuständige Stelle und E-Mail in der Satzung nicht genannt
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme, bei Welpen der eigenen Hündin innerhalb von zwei Wochen nach Vollendung des dritten Lebensmonats, bei Zuzug innerhalb von zwei Wochen, persönlich oder schriftlich (§ 10 Abs. 1 und 2); Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 10 Abs. 4)

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Falkensee ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Satzung der Stadt Falkensee über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 12.11.2025 (Amtsblatt 18/2025), verlinkt unter …
    Fassung
    Satzung vom 12.11.2025 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.11.2025), laut Satzungsseite der Stadt veröffentlicht im Amtsblatt 18/2025, in Kraft …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Die Steuer beträgt jährlich: a) für einen Hund 60,00 Euro b) für zwei Hunde je Hund 84,00 Euro c) ab drei Hunde je Hund 102,00 Euro

    Fragen und Antworten zu Falkensee

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Falkensee?

    Im Jahr 2026 verlangt Falkensee für den ersten Hund 60 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 84 €, ab drei Hunden jeder 102 €. Für einen Listenhund werden 420 € fällig. Grundlage ist die Satzung der Stadt Falkensee über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 12.11.2025 (Amtsblatt 18/2025), verlinkt unter …. Fassung: Satzung vom 12.11.2025 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.11.2025), laut Satzungsseite der Stadt veröffentlicht im Amtsblatt 18/2025, in Kraft ….

    Was kosten zwei Hunde in Falkensee an Steuer?

    Für den zweiten Hund gilt in Falkensee ein Satz von 84 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 168 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der Hunde: für einen Hund 60 Euro, bei zwei Hunden je Hund 84 Euro, ab drei Hunden je Hund 102 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt (§ 2 Abs. 2).

    Gibt es in Falkensee eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Falkensee kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Halbe Steuer (Satz für einen Hund) für Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II oder nach dem dritten bzw. vierten Kapitel SGB XII sowie einkommensmäßig Gleichgestellte, nur für den Ersthund, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 und 2). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Falkensee?

    Steuerfrei sind in Falkensee laut Satzung: Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, wenn sie anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 4), Diensthunde von Zoll, Polizei und Bundespolizei, auf schriftlichen Antrag (§ 5 Abs. 1 Buchst. a), Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- und Zivilschutzeinheiten mit abgelegter Prüfung, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Buchst. b), Assistenzhunde im Sinne der Assistenzhundeverordnung, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Buchst. c), Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen (Merkzeichen B, aG oder H) unentbehrlich sind; amtsärztliches Zeugnis kann verlangt werden, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Buchst. d), Jagdgebrauchshunde von Jagdausübungsberechtigten mit gültigem Jagdschein und Brauchbarkeitsprüfung nach JagdHBV, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Buchst. e), Hunde aus der städtischen Tierauffangstation für sechs Monate, je Übernahme ein Hund, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Buchst. f) und Steuervergünstigungen je Hundehalter nur für einen Hund (§ 7 Abs. 2). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer (Satz für einen Hund) für Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II oder nach dem dritten bzw. vierten Kapitel SGB XII sowie einkommensmäßig Gleichgestellte, nur für den Ersthund, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 und 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wie melde ich meinen Hund in Falkensee an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Falkensee; zuständige Stelle und E-Mail in der Satzung nicht genannt», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme, bei Welpen der eigenen Hündin innerhalb von zwei Wochen nach Vollendung des dritten Lebensmonats, bei Zuzug innerhalb von zwei Wochen, persönlich oder schriftlich (§ 10 Abs. 1 und 2); Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 10 Abs. 4). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

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    Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Falkensee redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.