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Hundesteuer Bernau bei Berlin 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Bernau bei Berlin setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 60 € pro Jahr fest. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 80 €, ab drei Hunden jeder 100 €. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 250 €.

Ob Ersthund, Zweithund oder Listenhund: Bernau bei Berlin staffelt die Hundesteuer nach festen Regeln. Diese Seite bündelt, was die Satzung dazu sagt, mit Quelle und Abrufdatum.

Hundesteuer Bernau bei Berlin 2026 im Überblick

Jahresbeträge in Bernau bei Berlin
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund60 €
Je Hund bei zwei Hunden80 €
Je Hund ab drei Hunden100 €
Listenhund (gefährlicher Hund)250 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Bernau bei Berlin?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Bernau bei Berlin

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 28.06.2007 (rückwirkend in Kraft ab 01.01.2002), zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 28.04.2016

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Bernau bei Berlin im Jahr kostet

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 5 € pro Monat für einen Hund in Bernau bei Berlin. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 60 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 300 € und in zehn Jahren 600 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.

    Bei zwei Hunden steigt in Bernau bei Berlin der Satz für jeden Hund, nicht nur für den zweiten. Zusammen sind das 160 € im Jahr, also 100 € mehr als mit einem Hund. Mit drei Hunden kommst du auf 300 €.

    Für einen Listenhund verlangt Bernau bei Berlin rund 4,2-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 20,83 €.

    Wie teuer ist Bernau bei Berlin?

    Bernau bei Berlin ist mit rund 44.706 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.

    Der Median der 8 ausgewerteten Städte in Brandenburg beträgt 66 €. Der Satz in Bernau bei Berlin liegt unter diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 30 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 102 €, 273 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Bernau bei Berlin genauso viel wie Falkensee und genauso viel wie Eberswalde.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Brandenburg
    1. Königs Wusterhausen80 €
    2. Frankfurt (Oder)72 €
    3. Bernau bei Berlin60 €
    4. Falkensee60 €
    5. Eberswalde60 €
    6. Oranienburg50 €

    Mehrere Hunde in Bernau bei Berlin

    Hält ein Haushalt mehr als einen Hund, steigt die Steuer pro Hund in vielen Städten deutlich. Das macht den zweiten Hund oft teurer als den ersten.

    In Bernau bei Berlin gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet ein einzelner Hund 60 Euro im Jahr; bei zwei Hunden je Hund 80 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 100 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt (§ 2 Abs. 2).

    Listenhunde in Bernau bei Berlin

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Bernau bei Berlin 250 € im Jahr.

    Gefährliche Hunde im Sinne der Hundehalterverordnung Brandenburg (HundehV) kosten je Hund 250 Euro (§ 2 Abs. 1 Buchst. d). Laut Amtsblatt der Stadt (Ausgabe 05/2025) gilt seit der neuen Hundehalterverordnung keine Rasseliste mehr; als gefährlich gelten nur noch Hunde, deren Gefährlichkeit wegen ihres Verhaltens (z. B. nach einem Biss) festgestellt wurde.

    Welche Hunde in Brandenburg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Brandenburg

    Was in Brandenburg für Hundehalter gilt

    Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Bernau bei Berlin das Landesrecht in Brandenburg, vor allem „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden“.

    Eine landesweite Rasseliste gibt es in Brandenburg nicht, entscheidend ist das Verhalten des einzelnen Hundes. Den Steuersatz für gefährliche Hunde legt Bernau bei Berlin in der Satzung fest.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Brandenburg nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Brandenburg

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde von Personen, die sich höchstens zwei Monate in Bernau aufhalten, wenn die Hunde anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 3 Abs. 1)
    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 2)
    • Gebrauchshunde, die ausschließlich zur Bewachung von Herden verwendet werden, auf Antrag (§ 3 Abs. 3)
    • Hunde, die zu Melde-, Sanitäts-, Rettungs- oder Schutzzwecken verwendet werden und die Prüfung vor Leistungsprüfern einer anerkannten Hilfs- und Rettungsorganisation bestanden haben, für die Zeit der Verwendung, auf Antrag (§ 3 Abs. 4)
    • Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung (nach VDH-Richtlinien oder vergleichbar) für ein Jahr ab dem auf Antrag und Zeugnisvorlage folgenden Monat (§ 3 Abs. 5)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • 50 % auf Antrag für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Buchst. a)
    • 50 % auf Antrag für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen (§ 4 Buchst. b)
    • 50 % auf Antrag für Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung nach der brandenburgischen Landesverordnung (§ 4 Buchst. c)
    • Antrag spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, in dem die Ermäßigung wirken soll, schriftlich (§ 5 Abs. 1)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Bernau bei Berlin (Steuerabteilung), Bürgermeisterstraße 25, 16321 Bernau bei Berlin; allgemeine E-Mail der Stadtverwaltung stadtverwaltung@bernau-bei-berlin.de, Telefon 03338 365-0
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes, schriftlich; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 8 Abs. 1); Abmeldung innerhalb von zwei Wochen (§ 8 Abs. 2)

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Bernau bei Berlin ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Bernau bei Berlin (Hundesteuersatzung) vom 28. Juni 2007 in der Fassung der 1. …
    Fassung
    Satzung vom 28.06.2007 (rückwirkend in Kraft ab 01.01.2002), zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 28.04.2016
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen a) ein Hund gehalten wird: 60,00 Euro b) zwei Hunde gehalten werden: je Hund 80,00 Euro c) drei oder mehrere Hunde gehalten werden: je Hund 100,00 Euro d) gefährliche Hunde im Sinne der Hundehalterverordnung Brandenburg (HundehV) gehalten werden: je Hund 250,00 Euro

    Fragen und Antworten zu Bernau bei Berlin

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Bernau bei Berlin 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Bernau bei Berlin für den ersten Hund 60 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 80 €, ab drei Hunden jeder 100 €. Für einen Listenhund werden 250 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Bernau bei Berlin (Hundesteuersatzung) vom 28. Juni 2007 in der Fassung der 1. …. Fassung: Satzung vom 28.06.2007 (rückwirkend in Kraft ab 01.01.2002), zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 28.04.2016.

    Was kosten zwei Hunde in Bernau bei Berlin an Steuer?

    Für den zweiten Hund gilt in Bernau bei Berlin ein Satz von 80 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 160 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet ein einzelner Hund 60 Euro im Jahr; bei zwei Hunden je Hund 80 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 100 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt (§ 2 Abs. 2).

    Muss ich als Rentner in Bernau bei Berlin Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Bernau bei Berlin kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Welche Hunde sind in Bernau bei Berlin von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Bernau bei Berlin laut Satzung: Hunde von Personen, die sich höchstens zwei Monate in Bernau aufhalten, wenn die Hunde anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 3 Abs. 1), Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 2), Gebrauchshunde, die ausschließlich zur Bewachung von Herden verwendet werden, auf Antrag (§ 3 Abs. 3), Hunde, die zu Melde-, Sanitäts-, Rettungs- oder Schutzzwecken verwendet werden und die Prüfung vor Leistungsprüfern einer anerkannten Hilfs- und Rettungsorganisation bestanden haben, für die Zeit der Verwendung, auf Antrag (§ 3 Abs. 4) und Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung (nach VDH-Richtlinien oder vergleichbar) für ein Jahr ab dem auf Antrag und Zeugnisvorlage folgenden Monat (§ 3 Abs. 5). Ermäßigt wird für: 50 % auf Antrag für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Buchst. a), 50 % auf Antrag für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen (§ 4 Buchst. b), 50 % auf Antrag für Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung nach der brandenburgischen Landesverordnung (§ 4 Buchst. c) und Antrag spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, in dem die Ermäßigung wirken soll, schriftlich (§ 5 Abs. 1). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wie melde ich meinen Hund in Bernau bei Berlin an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Bernau bei Berlin (Steuerabteilung), Bürgermeisterstraße 25, 16321 Bernau bei Berlin; allgemeine E-Mail der Stadtverwaltung stadtverwaltung@bernau-bei-berlin.de, Telefon 03338 365-0», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes, schriftlich; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 8 Abs. 1); Abmeldung innerhalb von zwei Wochen (§ 8 Abs. 2). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Vergleichbare Städte in Brandenburg

    Alle Städte in Brandenburg

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Bernau bei Berlin.