Hundesteuer Oranienburg 2026
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Kurze Antwort
Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Oranienburg 50 € Hundesteuer. Für den zweiten Hund werden 80 € fällig, für jeden weiteren 90 €. Listenhunde kosten 510 € im Jahr.
Diese Seite beantwortet die Fragen, die Hundehalter in Oranienburg am häufigsten zur Hundesteuer stellen: wie viel, für welchen Hund, mit welcher Ermäßigung und bis wann anmelden.
Die Sätze in Oranienburg
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 50 € |
| Zweiter Hund | 80 € |
| Jeder weitere Hund | 90 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 510 € |
| Steuermarke | ja |
Beschlossene Änderung: Ab 01.01.2027 gilt eine neue Hundesteuersatzung (Satzung vom 10.03.2026, bekannt gemacht am 20.03.2026): 84 € für den ersten Hund, 90 € für den zweiten und 120 € für jeden weiteren Hund; gefährliche Hunde 600 € bzw. 750 €.
Deine Hundesteuer in Oranienburg
Hundesteuer pro Jahr in Oranienburg
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 19.06.2012 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.06.2012), gültig ab 01.01.2013, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Oranienburg pro Monat und über die Jahre
Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 4,17 € pro Monat für einen Hund in Oranienburg. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 50 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.
Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 250 € und in zehn Jahren 500 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.
Zwei Hunde kosten in Oranienburg zusammen 130 € jährlich (10,83 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 220 €.
Der Satz für Listenhunde ist in Oranienburg rund 10,2-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 42,50 € pro Monat.
Wie teuer ist Oranienburg?
Oranienburg ist mit rund 49.824 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.
Im Vergleich mit 6 erfassten Städten in Brandenburg (Median 66 €) liegt Oranienburg unter der Mitte. Zum Vergleich: In den 238 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 104,50 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Oranienburg 10 € weniger als Falkensee und 10 € weniger als Bernau bei Berlin.
- Potsdam108 €
- Frankfurt (Oder)72 €
- Brandenburg an der Havel72 €
- Falkensee60 €
- Bernau bei Berlin60 €
- Oranienburg50 €
Die Staffel für mehrere Hunde
Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.
In Oranienburg gilt laut Satzung: Nach § 3 Abs. 2 steigt der Satz je Hund: erster Hund 50,00 €, zweiter Hund 80,00 €, dritter und jeder weitere Hund 90,00 €; neben gefährlichen Hunden gehaltene Hunde werden in der Rangfolge nach den gefährlichen Hunden eingeordnet (§ 3 Abs. 5).
Listenhunde in Oranienburg
Für einen gefährlichen Hund verlangt Oranienburg 510 € im Jahr.
Seit der 1. Änderungssatzung vom 10.12.2024 gelten als gefährlich nur noch Hunde, die durch Ausbildung oder Abrichten gesteigerte Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe besitzen, Hunde, die Mensch oder Tier ohne Provokation gebissen haben, Hunde, die unkontrolliert Wild oder andere Tiere hetzen oder reißen, und Hunde, die wiederholt Menschen gefährdet oder angesprungen haben (§ 3 Abs. 4 Buchst. a bis d); die frühere Rasseliste (Buchst. e und f) ist ersatzlos entfallen. Der erhöhte Satz von 510,00 € für einen gefährlichen Hund und 612,00 € je weiteren gefährlichen Hund (§ 3 Abs. 3) gilt ab dem 1. des Monats nach dem Feststellungsbescheid der örtlichen Ordnungsbehörde über die Gefährlichkeit (§ 3 Abs. 6).
Welche Hunde in Brandenburg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Brandenburg
Regeln des Landes
Die Hundesteuer regelt Oranienburg selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Brandenburg die Vorschrift „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden“.
Eine landesweite Rasseliste gibt es in Brandenburg nicht, entscheidend ist das Verhalten des einzelnen Hundes. Den Steuersatz für gefährliche Hunde legt Oranienburg in der Satzung fest.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Brandenburg nicht; geregelt ist: Halter gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Ausnahmen laut Satzung
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Oranienburg aufhalten, wenn sie anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind; nicht für gefährliche Hunde (§ 4)
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) dienen, auf Antrag; nicht für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 1)
Ermäßigt laut Satzung:
- Ermäßigung auf die Hälfte des Satzes für den ersten Hund für Hunde von Empfängern von Leistungen nach SGB II oder SGB XII oder einkommensmäßig Gleichgestellten, auf Antrag, nur für einen Hund (§ 6 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. a)
- Ermäßigung auf die Hälfte des Satzes für den ersten Hund für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag, nur für einen Hund (§ 6 Abs. 2 Buchst. b)
- Ermäßigung auf die Hälfte des Satzes für den ersten Hund für Hunde zur Bewachung landschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Stadtgebiet entfernt liegen, auf Antrag, nur für einen Hund (§ 6 Abs. 2 Buchst. c)
Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.
Anmeldung und Abmeldung
- Zuständig: Stadt Oranienburg, Amt für Finanzen, Sachgebiet Steueramt, Schloßplatz 1, 16515 Oranienburg; E-Mail steueramt@oranienburg.de
- Frist: innerhalb eines Monats nach der Aufnahme; bei selbst gezogenen Welpen innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb eines Monats nach Zuzug (§ 10 Abs. 1)
Hund online bei der Stadt Oranienburg anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Ziehst du weg, meldest du den Hund in Oranienburg ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Oranienburg (Hundesteuersatzung) vom 19.06.2012
- Fassung
- Satzung vom 19.06.2012 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.06.2012), gültig ab 01.01.2013, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
a) den ersten Hund 50,00 €, b) den zweiten Hund 80,00 €, c) den dritten und jeden weiteren Hund 90,00 € je Hund. (3) Die Steuer für gefährliche Hunde beträgt jährlich: a) für einen gefährlichen Hund 510,00 €, b) für jeden weiteren gefährlichen Hund je Hund 612,00 €.
Fragen und Antworten zu Oranienburg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Oranienburg?
Im Jahr 2026 verlangt Oranienburg für den ersten Hund 50 €. Der zweite Hund kostet 80 €, jeder weitere 90 €. Für einen Listenhund werden 510 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Oranienburg (Hundesteuersatzung) vom 19.06.2012. Fassung: Satzung vom 19.06.2012 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.06.2012), gültig ab 01.01.2013, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom …. Ab 01.01.2027 gilt eine neue Hundesteuersatzung (Satzung vom 10.03.2026, bekannt gemacht am 20.03.2026): 84 € für den ersten Hund, 90 € für den zweiten und 120 € für jeden weiteren Hund; gefährliche Hunde 600 € bzw. 750 €.
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Oranienburg?
Für den zweiten Hund gilt in Oranienburg ein Satz von 80 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 130 €. Laut Satzung: Nach § 3 Abs. 2 steigt der Satz je Hund: erster Hund 50,00 €, zweiter Hund 80,00 €, dritter und jeder weitere Hund 90,00 €; neben gefährlichen Hunden gehaltene Hunde werden in der Rangfolge nach den gefährlichen Hunden eingeordnet (§ 3 Abs. 5).
Sind Rentner in Oranienburg von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Oranienburg kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ermäßigung auf die Hälfte des Satzes für den ersten Hund für Hunde von Empfängern von Leistungen nach SGB II oder SGB XII oder einkommensmäßig Gleichgestellten, auf Antrag, nur für einen Hund (§ 6 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. a). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Wann entfällt die Hundesteuer in Oranienburg?
Steuerfrei sind in Oranienburg laut Satzung: Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Oranienburg aufhalten, wenn sie anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind; nicht für gefährliche Hunde (§ 4) und Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) dienen, auf Antrag; nicht für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 1). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf die Hälfte des Satzes für den ersten Hund für Hunde von Empfängern von Leistungen nach SGB II oder SGB XII oder einkommensmäßig Gleichgestellten, auf Antrag, nur für einen Hund (§ 6 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. a), Ermäßigung auf die Hälfte des Satzes für den ersten Hund für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag, nur für einen Hund (§ 6 Abs. 2 Buchst. b) und Ermäßigung auf die Hälfte des Satzes für den ersten Hund für Hunde zur Bewachung landschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Stadtgebiet entfernt liegen, auf Antrag, nur für einen Hund (§ 6 Abs. 2 Buchst. c). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wie melde ich meinen Hund in Oranienburg an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Oranienburg, Amt für Finanzen, Sachgebiet Steueramt, Schloßplatz 1, 16515 Oranienburg; E-Mail steueramt@oranienburg.de», und zwar innerhalb eines Monats nach der Aufnahme; bei selbst gezogenen Welpen innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb eines Monats nach Zuzug (§ 10 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.
Weitere Städte in Brandenburg
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Oranienburg. Stand 22.10.2026.