Hundesteuer Brandenburg an der Havel 2026
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Kurze Antwort
In Brandenburg an der Havel kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 72 €. Bei zwei Hunden kostet jeder 84 €, ab drei Hunden jeder 108 €.
Diese Seite beantwortet die Fragen, die Hundehalter in Brandenburg an der Havel am häufigsten zur Hundesteuer stellen: wie viel, für welchen Hund, mit welcher Ermäßigung und bis wann anmelden.
So hoch ist die Hundesteuer in Brandenburg an der Havel
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 72 € |
| Je Hund bei zwei Hunden | 84 € |
| Je Hund ab drei Hunden | 108 € |
| Steuermarke | ja |
Rechner: Was zahlst du in Brandenburg an der Havel?
Hundesteuer pro Jahr in Brandenburg an der Havel
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 13.03.2014 (Amtsblatt Nr. 6 vom 19.03.2014), in Kraft 01.04.2014, geändert durch Satzung vom 07.06.2017 (Amtsblatt Nr. 14 vom 21.06.2017)
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Die Kosten im Alltag
Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 6 € pro Monat für einen Hund in Brandenburg an der Havel. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 72 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.
Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 360 €, auf zehn Jahre 720 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.
Achtung bei mehreren Hunden: Brandenburg an der Havel berechnet ab zwei Hunden für jeden Hund den höheren Satz. Ein Zwei-Hunde-Haushalt zahlt daher 168 € im Jahr (14 € im Monat), drei Hunde kosten 324 €.
Brandenburg an der Havel im Vergleich
Brandenburg an der Havel ist mit rund 73.945 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.
Im Vergleich mit 6 erfassten Städten in Brandenburg (Median 66 €) liegt Brandenburg an der Havel über der Mitte. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 30 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 104,50 €, 238 Städte).
Für den ersten Hund zahlst du in Brandenburg an der Havel genauso viel wie Frankfurt (Oder) und 22 € mehr als Oranienburg.
- Potsdam108 €
- Brandenburg an der Havel72 €
- Frankfurt (Oder)72 €
- Falkensee60 €
- Bernau bei Berlin60 €
- Oranienburg50 €
Mehrere Hunde in Brandenburg an der Havel
Viele Städte verlangen für den zweiten und jeden weiteren Hund mehr als für den ersten. Damit wollen sie die Zahl der Hunde begrenzen. Dieses Lenkungsziel ist bei der Hundesteuer rechtlich anerkannt.
In Brandenburg an der Havel gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der Hunde im Haushalt: 72 Euro für einen einzelnen Hund, bei zwei Hunden je Hund 84 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 108 Euro im Jahr; steuerfreie und befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt.
Gefährliche Hunde und Steuer
Brandenburg an der Havel verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.
Welche Hunde in Brandenburg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Brandenburg
Regeln des Landes
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Brandenburg an der Havel das Landesrecht in Brandenburg, vor allem „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden“.
Eine landesweite Rasseliste gibt es in Brandenburg nicht, entscheidend ist das Verhalten des einzelnen Hundes. Den Steuersatz für gefährliche Hunde legt Brandenburg an der Havel in der Satzung fest.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Brandenburg nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde von Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt, wenn anderswo versteuert oder befreit (§ 3)
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Gehörloser oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, aG oder H) (§ 4 Abs. 1)
- Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord registrierter Binnenschiffe oder zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden (§ 4 Abs. 2)
- Hunde aus Tierheimen in Brandenburg an der Havel: ein Jahr ab Aufnahme (§ 4 Abs. 3)
- Besuchshunde mit zertifizierter Besuchshundeprüfung und mindestens fünf Stunden therapeutischem Einsatz im Monat (§ 4 Abs. 4)
Ermäßigt laut Satzung:
- Halbe Steuer für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m von den nächsten bewohnten Gebäuden entfernt liegen (§ 5 Abs. 1 a)
- Halbe Steuer für bis zu zwei Jagdhunde eines Jagdausübungsberechtigten mit gültigem Jagdschein (§ 5 Abs. 1 b)
- Ein Viertel der Steuer für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil (§ 5 Abs. 2)
- Halbe Steuer für einen Hund von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und einkommensmäßig Gleichgestellten (§ 5 Abs. 3)
- Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. mindestens zwei Wochen vor Monatsbeginn (§ 6 Abs. 2)
Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.
Hund in Brandenburg an der Havel an- und abmelden
- Zuständig: Stadt Brandenburg an der Havel, Amt für Beteiligungen, Steuern und Abgaben, Sachgebiet Kommunale Abgaben, Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel, hundesteuer@stadt-brandenburg.de
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats; nachweislich schriftlich (§ 9 Abs. 1)
Hund online bei der Stadt Brandenburg an der Havel anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung von Hundesteuern in der Stadt Brandenburg an der Havel (Hundesteuersatzung)
- Fassung
- Satzung vom 13.03.2014 (Amtsblatt Nr. 6 vom 19.03.2014), in Kraft 01.04.2014, geändert durch Satzung vom 07.06.2017 (Amtsblatt Nr. 14 vom 21.06.2017)
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen a) ein Hund gehalten wird 72,00 Euro, b) zwei Hunde gehalten werden 84,00 Euro je Hund, c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 108,00 Euro je Hund.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Brandenburg an der Havel
Wie hoch ist die Hundesteuer in Brandenburg an der Havel 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Brandenburg an der Havel für den ersten Hund 72 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 84 €, ab drei Hunden jeder 108 €. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung von Hundesteuern in der Stadt Brandenburg an der Havel (Hundesteuersatzung). Fassung: Satzung vom 13.03.2014 (Amtsblatt Nr. 6 vom 19.03.2014), in Kraft 01.04.2014, geändert durch Satzung vom 07.06.2017 (Amtsblatt Nr. 14 vom 21.06.2017).
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Brandenburg an der Havel?
Für den zweiten Hund gilt in Brandenburg an der Havel ein Satz von 84 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 168 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der Hunde im Haushalt: 72 Euro für einen einzelnen Hund, bei zwei Hunden je Hund 84 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 108 Euro im Jahr; steuerfreie und befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt.
Muss ich als Rentner in Brandenburg an der Havel Hundesteuer zahlen?
Das Alter allein ist in Brandenburg an der Havel kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Halbe Steuer für einen Hund von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und einkommensmäßig Gleichgestellten (§ 5 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Wann entfällt die Hundesteuer in Brandenburg an der Havel?
Steuerfrei sind in Brandenburg an der Havel laut Satzung: Hunde von Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt, wenn anderswo versteuert oder befreit (§ 3), Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Gehörloser oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, aG oder H) (§ 4 Abs. 1), Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord registrierter Binnenschiffe oder zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden (§ 4 Abs. 2), Hunde aus Tierheimen in Brandenburg an der Havel: ein Jahr ab Aufnahme (§ 4 Abs. 3) und Besuchshunde mit zertifizierter Besuchshundeprüfung und mindestens fünf Stunden therapeutischem Einsatz im Monat (§ 4 Abs. 4). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m von den nächsten bewohnten Gebäuden entfernt liegen (§ 5 Abs. 1 a), Halbe Steuer für bis zu zwei Jagdhunde eines Jagdausübungsberechtigten mit gültigem Jagdschein (§ 5 Abs. 1 b), Ein Viertel der Steuer für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil (§ 5 Abs. 2), Halbe Steuer für einen Hund von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und einkommensmäßig Gleichgestellten (§ 5 Abs. 3) und Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. mindestens zwei Wochen vor Monatsbeginn (§ 6 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Bis wann muss ich meinen Hund in Brandenburg an der Havel anmelden?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Brandenburg an der Havel, Amt für Beteiligungen, Steuern und Abgaben, Sachgebiet Kommunale Abgaben, Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel, hundesteuer@stadt-brandenburg.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats; nachweislich schriftlich (§ 9 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
Hundesteuer in anderen Städten in Brandenburg
Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Brandenburg an der Havel. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.