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Hundesteuer Frankfurt (Oder) 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Die Hundesteuer in Frankfurt (Oder) beträgt 2026 für den ersten Hund 72 € pro Jahr. Der zweite Hund kostet 132 €, jeder weitere 168 €. Listenhunde kosten 804 € im Jahr.

Wer in Frankfurt (Oder) einen Hund hält, zahlt dafür Hundesteuer an die Stadt. Wie hoch sie ist, legt Frankfurt (Oder) selbst in der Hundesteuersatzung fest. Diese Seite fasst die Sätze, die Staffel für mehrere Hunde und die Regeln für Listenhunde zusammen.

Hundesteuer Frankfurt (Oder) 2026 im Überblick

Sätze laut Satzung, Stand 22.10.2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund72 €
Zweiter Hund132 €
Jeder weitere Hund168 €
Listenhund (gefährlicher Hund)804 €
Steuermarkeja

Deine Hundesteuer in Frankfurt (Oder)

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Frankfurt (Oder)

    Quelle: Satzung · Stand Neufassung: Hundesteuersatzung vom 01.01.2025, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 05.12.2024 (Vorlage 24/SVV/0072), ausgefertigt mit Datum …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Die Kosten im Alltag

    Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Frankfurt (Oder) 6 € Steuer, am Tag sind es 0,20 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.

    Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 360 € zusammen, in zehn Jahren 720 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.

    Mit einem zweiten Hund zahlst du in Frankfurt (Oder) zusammen 204 € im Jahr, also 132 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 372 €.

    Für einen Listenhund verlangt Frankfurt (Oder) rund 11,2-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 67 €.

    Frankfurt (Oder) im Vergleich

    Mit rund 56.586 Einwohnern ist Frankfurt (Oder) keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.

    Im Vergleich mit 6 erfassten Städten in Brandenburg (Median 66 €) liegt Frankfurt (Oder) über der Mitte. Zum Vergleich: In den 238 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 104,50 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Frankfurt (Oder) 22 € mehr als Oranienburg und 12 € mehr als Falkensee.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Brandenburg
    1. Potsdam108 €
    2. Frankfurt (Oder)72 €
    3. Brandenburg an der Havel72 €
    4. Falkensee60 €
    5. Bernau bei Berlin60 €
    6. Oranienburg50 €

    Mehrere Hunde in Frankfurt (Oder)

    Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.

    In Frankfurt (Oder) gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet der erste Hund 72 Euro, der zweite Hund 132 Euro und der dritte und jeder weitere Hund 168 Euro im Jahr; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, steuerermäßigte Hunde werden mitgezählt (§ 2 Abs. 2).

    Listenhunde in Frankfurt (Oder)

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Frankfurt (Oder) 804 € im Jahr.

    Für gefährliche Hunde 804 Euro je Hund und Jahr (§ 2 Abs. 1 d). Als gefährlich gelten nur Hunde, die nach § 5 der brandenburgischen Hundehalterverordnung (HundehV) als gefährlich festgestellt worden sind (§ 3); eine Rasseliste enthält die Satzung nicht. Keine Befreiung nach § 4 Abs. 2 und 3 und keine Ermäßigung nach § 5 für gefährliche Hunde (§ 6 Abs. 1).

    Welche Hunde in Brandenburg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Brandenburg

    Landesrecht für Hunde in Frankfurt (Oder)

    Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Frankfurt (Oder) das Landesrecht in Brandenburg, vor allem „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden“.

    Eine landesweite Rasseliste gibt es in Brandenburg nicht, entscheidend ist das Verhalten des einzelnen Hundes. Den Steuersatz für gefährliche Hunde legt Frankfurt (Oder) in der Satzung fest.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Brandenburg nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Brandenburg

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Personen mit höchstens zwei zusammenhängenden Monaten Aufenthalt für mitgebrachte, anderswo in Deutschland versteuerte oder befreite Hunde (§ 4 Abs. 1)
    • Hunde im Sinne von § 14 Abs. 3 HundehV ohne Antrag; Anmeldepflicht bleibt (§ 4 Abs. 2)
    • Auf Antrag ein Hund zur behindertengerechten Unterstützung blinder, tauber oder sonst hilfloser Steuerpflichtiger (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BI, TBI, GI, aG oder H) (§ 4 Abs. 3)
    • Auf rechtzeitigen Antrag Hunde aus Tierheimen in Deutschland für die ersten 12 Monate nach Aufnahme in den Haushalt (§ 4 Abs. 4)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halber Steuersatz für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 5); Antrag spätestens zwei Wochen vor Wirksamwerden (§ 6 Abs. 2)

    Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.

    So meldest du deinen Hund

    • Zuständig: Stadt Frankfurt (Oder), Kämmerei, Abteilung Steuern und Abgaben (§ 9 Abs. 1); Anzeige der Hundehaltung zusätzlich beim Amt für Ordnung und Sicherheit; E-Mail amtlich nicht genannt
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. bei selbst gezogenen Welpen innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 9 Abs. 1); Abmeldung innerhalb von zwei Wochen (§ 9 Abs. 2)

    Hund online bei der Stadt Frankfurt (Oder) anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Beleg aus der Satzung

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt (Oder) vom 01.01.2025
    Fassung
    Neufassung: Hundesteuersatzung vom 01.01.2025, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 05.12.2024 (Vorlage 24/SVV/0072), ausgefertigt mit Datum …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt jährlich für a. den 1. Hund 72,00 EUR b. den 2. Hund 132,00 EUR c. den 3. Hund und weitere 168,00 EUR d. gefährliche Hunde, je Hund 804,00 EUR

    Die 5 häufigsten Fragen

    Was kostet die Hundesteuer in Frankfurt (Oder) 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Frankfurt (Oder) für den ersten Hund 72 €. Der zweite Hund kostet 132 €, jeder weitere 168 €. Für einen Listenhund werden 804 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt (Oder) vom 01.01.2025. Fassung: Neufassung: Hundesteuersatzung vom 01.01.2025, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 05.12.2024 (Vorlage 24/SVV/0072), ausgefertigt mit Datum ….

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Frankfurt (Oder)?

    Für den zweiten Hund gilt in Frankfurt (Oder) ein Satz von 132 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 204 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet der erste Hund 72 Euro, der zweite Hund 132 Euro und der dritte und jeder weitere Hund 168 Euro im Jahr; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, steuerermäßigte Hunde werden mitgezählt (§ 2 Abs. 2).

    Gibt es in Frankfurt (Oder) eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Frankfurt (Oder) kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Für welche Hunde muss man in Frankfurt (Oder) keine Hundesteuer zahlen?

    Steuerfrei sind in Frankfurt (Oder) laut Satzung: Personen mit höchstens zwei zusammenhängenden Monaten Aufenthalt für mitgebrachte, anderswo in Deutschland versteuerte oder befreite Hunde (§ 4 Abs. 1), Hunde im Sinne von § 14 Abs. 3 HundehV ohne Antrag; Anmeldepflicht bleibt (§ 4 Abs. 2), Auf Antrag ein Hund zur behindertengerechten Unterstützung blinder, tauber oder sonst hilfloser Steuerpflichtiger (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BI, TBI, GI, aG oder H) (§ 4 Abs. 3) und Auf rechtzeitigen Antrag Hunde aus Tierheimen in Deutschland für die ersten 12 Monate nach Aufnahme in den Haushalt (§ 4 Abs. 4). Ermäßigt wird für: Halber Steuersatz für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 5); Antrag spätestens zwei Wochen vor Wirksamwerden (§ 6 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wie melde ich meinen Hund in Frankfurt (Oder) an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Frankfurt (Oder), Kämmerei, Abteilung Steuern und Abgaben (§ 9 Abs. 1); Anzeige der Hundehaltung zusätzlich beim Amt für Ordnung und Sicherheit; E-Mail amtlich nicht genannt», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. bei selbst gezogenen Welpen innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 9 Abs. 1); Abmeldung innerhalb von zwei Wochen (§ 9 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Weitere Städte in Brandenburg

    Alle Städte in Brandenburg

    Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Frankfurt (Oder). Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.