Hundesteuer in Berlin 2026
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Kurze Antwort
In Berlin regelt ein Landesgesetz die Hundesteuer für das ganze Land. Der Satz für den ersten Hund beträgt 120 € im Jahr.

Hundesteuer Berlin: die Sätze
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 120 € |
| Zweiter Hund | 180 € |
| Jeder weitere Hund | 180 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 120 € (kein Aufschlag) |
| Steuermarke | nein |
Hundesteuer in Berlin berechnen
Hundesteuer pro Jahr in Berlin
Quelle: Satzung · Stand Hundesteuergesetz vom 10. Oktober 2001
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Wer in Berlin einen Hund hält, hat es mit zwei Ebenen zu tun: der Satzung seiner Gemeinde für die Steuer und dem Hundegesetz des Landes für Pflichten.
In Berlin ist das anders: Stadt und Land sind dasselbe, die Hundesteuer steht deshalb in einem Landesgesetz.
Regeln aus dem Hundegesetz
Listenhunde
Rasseliste vorhanden
Gefährliche Hunde (§ 1 Gefährliche-Hunde-Verordnung i. V. m. HundeG): Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier und Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden
Unverzügliche Anzeige bei der Veterinäraufsicht; binnen 3 Wochen Führungszeugnis, binnen 8 Wochen Sachkunde, Haftpflichtversicherung und Wesenstest nachweisen; Maulkorbpflicht ab dem 7. Lebensmonat; Leinenpflicht (max. 2 m) außerhalb des ausbruchsicheren Grundstücks; grüne Plakette; Führen nur durch zuverlässige, sachkundige Personen ab 18 Jahren
Sachkunde
Halter gefährlicher Hunde (Nachweis binnen 8 Wochen) sowie alle, die ihren Hund ohne Leine führen wollen (Befreiung von der allgemeinen Leinenpflicht nur mit Sachkundebescheinigung); als sachkundig gilt u. a., wer in den letzten 5 Jahren 3 Jahre ununterbrochen beanstandungsfrei einen Hund gehalten hat, sonst Sachkundeprüfung nach § 7 HundeG
Chip und Register
alle Hunde ab Vollendung des dritten Lebensmonats
Register: Zentrales Hunderegister Berlin (Pflicht für alle dauerhaft in Berlin gehaltenen Hunde, betrieben von GovConnect GmbH, hunderegister.berlin.de); seit 01.01.2024 gilt die An-/Abmeldung im Register zugleich als Anmeldung beim Finanzamt (Hundesteuer)
Grundlage: Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (Hundegesetz – HundeG) vom 7. Juli 2016, mit Gefährliche-Hunde-Verordnung und Hundegesetzdurchführungsverordnung (HundeG-DVO), In Kraft seit 22. Juli 2016 (laut Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Seitenstand 26.08.2026); konsolidierter Gesetzestext auf gesetze.berlin.de beim Abruf nicht erreichbar · abgerufen am 22.10.2026
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Berlin
Wie hoch ist die Hundesteuer in Berlin?
In Berlin regelt ein Landesgesetz die Hundesteuer für das ganze Land. Der Satz für den ersten Hund beträgt 120 € im Jahr.
Welche Hunde sind in Berlin Listenhunde?
Berlin führt eine Rasseliste. Gefährliche Hunde (§ 1 Gefährliche-Hunde-Verordnung i. V. m. HundeG): Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier und Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden. Grundlage: Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (Hundegesetz – HundeG) vom 7. Juli 2016, mit Gefährliche-Hunde-Verordnung und Hundegesetzdurchführungsverordnung (HundeG-DVO).
Ist eine Hundehaftpflicht in Berlin Pflicht?
Ja. Berlin schreibt für alle Hunde eine Haftpflichtversicherung vor.
Wie hoch ist die Kampfhundesteuer in Berlin?
In den 1 ausgewerteten Städten in Berlin kostet ein Listenhund zwischen 120 € und 120 € im Jahr. Einige Städte verlangen keinen erhöhten Satz.
Was ändert sich 2026 für Hundehalter in Berlin?
In den Städten in Berlin, deren Satzung wir ausgewertet haben, gibt es für 2026 keine neue Fassung. Ändert eine Stadt ihre Sätze, aktualisieren wir die Seite mit dem neuen Stand.
Nachbarländer
Unabhängiges redaktionelles Angebot, kein amtliches Portal. Landesregeln aus dem Gesetzestext, Steuersätze aus den Satzungen der Städte. Keine Rechtsberatung. Stand 22.10.2026.