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Hundesteuer in Niedersachsen 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Eine einheitliche Hundesteuer in Niedersachsen gibt es nicht, jede Gemeinde legt sie selbst fest. In den 1 ausgewerteten Städten liegt der Satz für den ersten Hund zwischen 150 € und 150 €, in der Mitte bei 150 €.

Hund in der blühenden Lüneburger Heide
Illustration: KI-generiert

Die Hundesteuer in Niedersachsen legen die Gemeinden fest, die Regeln für gefährliche Hunde, Haftpflicht und Sachkunde das Land. Diese Seite verbindet beides.

Regeln aus dem Hundegesetz

Listenhunde

Keine Rasseliste, Einstufung im Einzelfall

Gefährliche Hunde nach Einzelfallfeststellung (§ 7 NHundG)
Keine Rasseliste: Die Fachbehörde (Landkreis/kreisfreie Stadt) stellt nach Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (z. B. Beißvorfall) die Gefährlichkeit fest; danach Erlaubnispflicht (§ 8) mit Zuverlässigkeit, persönlicher Eignung und Wesenstest (§§ 10–13); besondere Regeln zum Führen (§ 14)

Gesetzestext

Haftpflicht

Pflicht für alle Hunde

Mindestdeckung: 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden

Gesetzestext

Sachkunde

alle Hundehalter (§ 3 NHundG): theoretische Prüfung vor Aufnahme der Haltung, praktische im ersten Jahr; Ausnahmen nach § 3 Abs. 6, u. a. wer in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat (laut kommunalem Merkblatt Hagen im Bremischen)

Gesetzestext

Chip und Register

jeden Hund, der älter als sechs Monate ist (§ 4 NHundG, Transponder nach ISO 11784/11785)

Register: Zentrales Register Niedersachsen (§§ 6, 16 NHundG), geführt von der GovConnect GmbH als Beliehene, www.hunderegister-nds.de; Meldung vor Vollendung des siebten Lebensmonats

Gesetzestext

Grundlage: Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) vom 26. Mai 2011, Nds. GVBl. S. 130, 184 – VORIS 21011; zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. S. 593); aktuelle Fassung ab 01.01.2023 (laut NI-VORIS) · abgerufen am 22.10.2026

Städte in Niedersachsen im Vergleich

1 Städte mit geprüften Sätzen
Stadt1. Hund2. HundListenhund
Hannover150 €276 €720 €

Für 89 weitere Städte in Niedersachsen werten wir die Satzung noch aus. Sie erscheinen hier, sobald die Sätze geprüft sind.

Die 5 häufigsten Fragen in Niedersachsen

Wie hoch ist die Hundesteuer in Niedersachsen?

Eine einheitliche Hundesteuer in Niedersachsen gibt es nicht, jede Gemeinde legt sie selbst fest. In den 1 ausgewerteten Städten liegt der Satz für den ersten Hund zwischen 150 € und 150 €, in der Mitte bei 150 €.

Welche Hunde sind in Niedersachsen Listenhunde?

Niedersachsen hat keine Rasseliste. Ob ein Hund als gefährlich gilt, wird im Einzelfall entschieden, etwa nach einem Beißvorfall. Grundlage: Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) vom 26. Mai 2011.

Ist eine Hundehaftpflicht in Niedersachsen Pflicht?

Ja. Niedersachsen schreibt für alle Hunde eine Haftpflichtversicherung vor. Mindestdeckung: 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden.

Wie hoch ist die Kampfhundesteuer in Niedersachsen?

In den 1 ausgewerteten Städten in Niedersachsen kostet ein Listenhund zwischen 720 € und 720 € im Jahr. Einige Städte verlangen keinen erhöhten Satz.

Was ändert sich 2026 für Hundehalter in Niedersachsen?

In den Städten in Niedersachsen, deren Satzung wir ausgewertet haben, gibt es für 2026 keine neue Fassung. Ändert eine Stadt ihre Sätze, aktualisieren wir die Seite mit dem neuen Stand.

Nachbarländer

Unabhängiges redaktionelles Angebot, kein amtliches Portal. Landesregeln aus dem Gesetzestext, Steuersätze aus den Satzungen der Städte. Keine Rechtsberatung. Stand 22.10.2026.