Hundesteuer Wolfenbüttel 2026
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Kurze Antwort
Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Wolfenbüttel 90 € Hundesteuer. Für den zweiten Hund werden 132 € fällig, für jeden weiteren 168 €.
Was ein Hund in Wolfenbüttel jedes Jahr an Steuer kostet, steht in der Hundesteuersatzung der Stadt. Wir haben die Satzung ausgewertet und die wichtigsten Punkte hier zusammengefasst.
Die Sätze in Wolfenbüttel
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 90 € |
| Zweiter Hund | 132 € |
| Jeder weitere Hund | 168 € |
| Steuermarke | ja |
Rechner: Was zahlst du in Wolfenbüttel?
Hundesteuer pro Jahr in Wolfenbüttel
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 07.12.1994, zuletzt geändert durch die 5. Änderung vom 10.12.2025 (Ratsbeschluss 10.12.2025, veröffentlicht im Elektronischen Amtsblatt Nr. 55/2025 …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Wolfenbüttel pro Monat und über die Jahre
Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 7,50 € pro Monat für einen Hund in Wolfenbüttel. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 90 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.
Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 450 €, auf zehn Jahre 900 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.
Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 222 € im Jahr, mit drei Hunden 390 €. Der zweite Hund allein macht 132 € aus.
Wie teuer ist Wolfenbüttel?
Wolfenbüttel ist mit rund 52.511 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.
Der Median der 30 ausgewerteten Städte in Niedersachsen beträgt 99,50 €. Der Satz in Wolfenbüttel liegt unter diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 30 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 104,50 €, 238 Städte).
Für den ersten Hund zahlst du in Wolfenbüttel 9 € weniger als Langenhagen und 6 € weniger als Peine.
- Langenhagen99 €
- Peine96 €
- Cuxhaven96 €
- Emden92 €
- Wolfenbüttel90 €
- Lingen (Ems)60 €
Die Staffel für mehrere Hunde
Wer mehrere Hunde hält, sollte die Staffel genau lesen: Manche Satzungen nennen einen Satz «je Hund» für alle Hunde, wenn mehrere gehalten werden, andere nur einen Aufschlag für den zweiten und jeden weiteren.
In Wolfenbüttel gilt laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 steigt der Satz je Hund: erster Hund 90,00 Euro, zweiter Hund 132,00 Euro, jeder weitere Hund 168,00 Euro; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde (§ 3 Abs. 2).
Gefährliche Hunde und Steuer
Wolfenbüttel verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.
Die Satzung in der ab 01.01.2026 gültigen Fassung enthält keinen erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde oder Listenhunde; es gelten die Sätze nach § 3 Abs. 1.
Welche Hunde in Niedersachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Niedersachsen
Regeln des Landes
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Niedersachsen fest. Grundlage ist „Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden“.
Niedersachsen führt keine Rasseliste; als gefährlich gilt ein Hund dort nach seinem Verhalten im Einzelfall. Ob Wolfenbüttel trotzdem einen erhöhten Steuersatz kennt, steht oben in der Tabelle.
Eine Hundehaftpflicht ist in Niedersachsen für jeden Hund Pflicht, nicht nur für Listenhunde.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten und die Hunde nachweislich in Deutschland versteuern (§ 4 Abs. 1)
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 1)
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstangestellten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in der erforderlichen Anzahl, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 2)
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 3)
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 4)
- Hunde wissenschaftlicher Institutionen ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 5)
- Hunde, die vorübergehend in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 6)
- Blindenführhunde, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 7)
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind, gegen amtsärztliches Zeugnis, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 8)
- Therapiehunde für den Unterricht an Schulen bei Kindern mit Behinderung oder zur Förderung der Ruhe bei hyperaktiven Kindern; Prüfungsauffrischung nach 1 Jahr, dann alle 2 Jahre, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 9)
Ermäßigt laut Satzung:
- Ermäßigung auf die Hälfte für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 5 Buchst. a)
- Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter im Wachdienst, auf Antrag (§ 5 Buchst. b)
- Ermäßigung auf die Hälfte für abgerichtete Hunde von Artisten oder berufsmäßigen Schaustellern, auf Antrag (§ 5 Buchst. c)
- Ermäßigung auf die Hälfte für Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern (Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre), auf Antrag (§ 5 Buchst. d)
- Billigkeitsmaßnahme: bei Nachweis des Bezugs von Sozialleistungen wird die Steuer für den ersten Hund auf die Hälfte ermäßigt; darüber hinaus Erlass oder Ermäßigung im sozialen Härtefall auf Antrag (§ 6)
Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.
Hund in Wolfenbüttel an- und abmelden
- Zuständig: Stadtverwaltung Wolfenbüttel, Abteilung Steuern und Gebühren, Stadtmarkt 3–6, 38300 Wolfenbüttel; E-Mail steuern@wolfenbuettel.de
- Frist: binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft (§ 10 Abs. 1)
Ziehst du weg, meldest du den Hund in Wolfenbüttel ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung für die Stadt Wolfenbüttel vom 07.12.1994 (Ortsrecht 22-01, 'Hundesteuersatzung für die Stadt Wolfenbüttel ab 1. Januar …
- Fassung
- Satzung vom 07.12.1994, zuletzt geändert durch die 5. Änderung vom 10.12.2025 (Ratsbeschluss 10.12.2025, veröffentlicht im Elektronischen Amtsblatt Nr. 55/2025 …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt jährlich: a) für den ersten Hund 90,00 Euro b) für den zweiten Hund 132,00 Euro c) für jeden weiteren Hund 168,00 Euro.
Fragen und Antworten zu Wolfenbüttel
Was kostet die Hundesteuer in Wolfenbüttel 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Wolfenbüttel für den ersten Hund 90 €. Der zweite Hund kostet 132 €, jeder weitere 168 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung für die Stadt Wolfenbüttel vom 07.12.1994 (Ortsrecht 22-01, 'Hundesteuersatzung für die Stadt Wolfenbüttel ab 1. Januar …. Fassung: Satzung vom 07.12.1994, zuletzt geändert durch die 5. Änderung vom 10.12.2025 (Ratsbeschluss 10.12.2025, veröffentlicht im Elektronischen Amtsblatt Nr. 55/2025 ….
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Wolfenbüttel?
Für den zweiten Hund gilt in Wolfenbüttel ein Satz von 132 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 222 €. Laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 steigt der Satz je Hund: erster Hund 90,00 Euro, zweiter Hund 132,00 Euro, jeder weitere Hund 168,00 Euro; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde (§ 3 Abs. 2).
Gibt es in Wolfenbüttel eine Ermäßigung für Rentner?
Das Alter allein ist in Wolfenbüttel kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Billigkeitsmaßnahme: bei Nachweis des Bezugs von Sozialleistungen wird die Steuer für den ersten Hund auf die Hälfte ermäßigt; darüber hinaus Erlass oder Ermäßigung im sozialen Härtefall auf Antrag (§ 6). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Für welche Hunde muss man in Wolfenbüttel keine Hundesteuer zahlen?
Steuerfrei sind in Wolfenbüttel laut Satzung: Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten und die Hunde nachweislich in Deutschland versteuern (§ 4 Abs. 1), Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 1), Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstangestellten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in der erforderlichen Anzahl, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 2), Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 3), Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 4), Hunde wissenschaftlicher Institutionen ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 5), Hunde, die vorübergehend in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 6), Blindenführhunde, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 7), Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind, gegen amtsärztliches Zeugnis, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 8) und Therapiehunde für den Unterricht an Schulen bei Kindern mit Behinderung oder zur Förderung der Ruhe bei hyperaktiven Kindern; Prüfungsauffrischung nach 1 Jahr, dann alle 2 Jahre, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 9). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf die Hälfte für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 5 Buchst. a), Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter im Wachdienst, auf Antrag (§ 5 Buchst. b), Ermäßigung auf die Hälfte für abgerichtete Hunde von Artisten oder berufsmäßigen Schaustellern, auf Antrag (§ 5 Buchst. c), Ermäßigung auf die Hälfte für Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern (Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre), auf Antrag (§ 5 Buchst. d) und Billigkeitsmaßnahme: bei Nachweis des Bezugs von Sozialleistungen wird die Steuer für den ersten Hund auf die Hälfte ermäßigt; darüber hinaus Erlass oder Ermäßigung im sozialen Härtefall auf Antrag (§ 6). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wo melde ich meinen Hund in Wolfenbüttel an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadtverwaltung Wolfenbüttel, Abteilung Steuern und Gebühren, Stadtmarkt 3–6, 38300 Wolfenbüttel; E-Mail steuern@wolfenbuettel.de», und zwar binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft (§ 10 Abs. 1). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
Weitere Städte in Niedersachsen
Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Wolfenbüttel redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.