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Hundesteuer Lingen (Ems) 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Für den ersten Hund verlangt Lingen (Ems) 2026 eine Hundesteuer von 60 € pro Jahr. Der zweite Hund kostet 80 €, jeder weitere 100 €. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 613 €.

Ob Ersthund, Zweithund oder Listenhund: Lingen (Ems) staffelt die Hundesteuer nach festen Regeln. Diese Seite bündelt, was die Satzung dazu sagt, mit Quelle und Abrufdatum.

Die Sätze in Lingen (Ems)

Hundesteuer pro Jahr (2026)
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund60 €
Zweiter Hund80 €
Jeder weitere Hund100 €
Listenhund (gefährlicher Hund)613 €
Steuermarkeja

Deine Hundesteuer in Lingen (Ems)

Hunde im Haushalt
1
davon Listenhunde
0

Hundesteuer pro Jahr in Lingen (Ems)

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 28.11.2013 (Ratsbeschluss 27.11.2013, Amtsblatt Landkreis Emsland Nr. 28 vom 13.12.2013, in Kraft 01.01.2014), zuletzt geändert durch den 1. …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Lingen (Ems) pro Monat und über die Jahre

    Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Lingen (Ems) 5 € Steuer, am Tag sind es 0,16 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Lingen (Ems) ergeben nach heutigem Satz 300 €, zehn Jahre 600 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Mit einem zweiten Hund zahlst du in Lingen (Ems) zusammen 140 € im Jahr, also 80 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 240 €.

    Der Satz für Listenhunde ist in Lingen (Ems) rund 10,2-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 51,08 € pro Monat.

    Wie teuer ist Lingen (Ems)?

    Mit rund 56.539 Einwohnern ist Lingen (Ems) keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.

    Unter den 30 Städten in Niedersachsen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 99,50 €. Lingen (Ems) liegt damit unter diesem Wert. Zum Vergleich: In den 238 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 104,50 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Lingen (Ems) 15,60 € weniger als Nordhorn und 60 € weniger als Hameln.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Niedersachsen
    1. Hameln120 €
    2. Langenhagen99 €
    3. Garbsen96 €
    4. Wolfenbüttel90 €
    5. Nordhorn75,60 €
    6. Lingen (Ems)60 €

    Mehrere Hunde in Lingen (Ems)

    Hält ein Haushalt mehr als einen Hund, steigt die Steuer pro Hund in vielen Städten deutlich. Das macht den zweiten Hund oft teurer als den ersten.

    In Lingen (Ems) gilt laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 kostet der erste Hund 60 Euro, der zweite Hund 80 Euro und jeder weitere Hund 100 Euro im Jahr; steuerfreie Hunde zählen nicht mit (§ 3 Abs. 3).

    Listenhunde in Lingen (Ems)

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Lingen (Ems) 613 € im Jahr.

    Für einen gefährlichen Hund 613 Euro im Jahr (§ 3 Abs. 1 d). Gefährlich sind Hunde mit erhöhter Verletzungsgefahr nach Veranlagung, Erziehung oder Charakter (§ 3 Abs. 2 a), in jedem Fall American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier und deren Kreuzungen, bei denen der Phänotyp deutlich hervortritt; im Zweifel muss der Halter das Gegenteil nachweisen (§ 3 Abs. 2 b), sowie Hunde mit gesteigerter Aggressivität, deren Gefährlichkeit nach § 7 NHundG festgestellt wurde, ab dem Folgemonat der Feststellung (§ 3 Abs. 2 c). Keine Steuerbefreiung für gefährliche Hunde, außer Diensthunde nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bei Hunden nach § 3 Abs. 2 b (§ 5 Abs. 2).

    Welche Hunde in Niedersachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Niedersachsen

    Was in Niedersachsen für Hundehalter gilt

    Die Hundesteuer regelt Lingen (Ems) selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Niedersachsen die Vorschrift „Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden“.

    Eine landesweite Rasseliste gibt es in Niedersachsen nicht, entscheidend ist das Verhalten des einzelnen Hundes. Den Steuersatz für gefährliche Hunde legt Lingen (Ems) in der Satzung fest.

    Eine Hundehaftpflicht ist in Niedersachsen für jeden Hund Pflicht, nicht nur für Listenhunde.

    Alle Regeln und Städte in Niedersachsen

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Diensthunde von Zoll, Polizei, Bundespolizei und Forstbehörden sowie Diensthunde nach Dienstende, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1)
    • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl zur Berufsausübung, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 2)
    • Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern (Zeugnis höchstens zwei Jahre alt) und Einsatzbescheinigung, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 3)
    • Hunde, die vorübergehend in Tierschutzeinrichtungen nach § 11 TierSchG untergebracht sind, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)
    • Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, aG oder H), auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 5)
    • Abgerichtete Hunde von Artisten oder berufsmäßigen Schaustellern, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 6)
    • Befreiung für ein Jahr für Hunde aus Tierschutzeinrichtungen nach § 11 TierSchG (§ 4 Abs. 2)
    • Kann-Befreiung für vorübergehend privat aufgenommene und versorgte Hunde bei Genehmigung nach § 11 TierSchG, nicht gewerbsmäßig (§ 4 Abs. 3)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    Hund in Lingen (Ems) an- und abmelden

    • Zuständig: Stadt Lingen (Ems), Fachdienst Kassen- und Steueramt, Elisabethstraße 14-16, 49808 Lingen (Ems), Tel. 0591 9144-224, E-Mail steueramt@lingen.de (laut städtischer Website)
    • Frist: schriftlich binnen einer Woche nach Anschaffung oder Zuzug, mit Angabe der Rasse; Welpen gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft (§ 8 Abs. 1); Abmeldung binnen einer Woche (§ 8 Abs. 2)

    Hund online bei der Stadt Lingen (Ems) anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Lingen (Ems) ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Lingen (Ems) in der Fassung vom 27.11.2013, zuletzt geändert am 13.12.2018
    Fassung
    Satzung vom 28.11.2013 (Ratsbeschluss 27.11.2013, Amtsblatt Landkreis Emsland Nr. 28 vom 13.12.2013, in Kraft 01.01.2014), zuletzt geändert durch den 1. …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    a) für den ersten Hund 60 Euro, b) für den zweiten Hund 80 Euro, c) für jeden weiteren Hund 100 Euro, d) für einen gefährlichen Hund 613 Euro.

    Häufige Fragen zur Hundesteuer in Lingen (Ems)

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Lingen (Ems) 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Lingen (Ems) für den ersten Hund 60 €. Der zweite Hund kostet 80 €, jeder weitere 100 €. Für einen Listenhund werden 613 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Lingen (Ems) in der Fassung vom 27.11.2013, zuletzt geändert am 13.12.2018. Fassung: Satzung vom 28.11.2013 (Ratsbeschluss 27.11.2013, Amtsblatt Landkreis Emsland Nr. 28 vom 13.12.2013, in Kraft 01.01.2014), zuletzt geändert durch den 1. ….

    Was kostet ein zweiter Hund in Lingen (Ems)?

    Für den zweiten Hund gilt in Lingen (Ems) ein Satz von 80 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 140 €. Laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 kostet der erste Hund 60 Euro, der zweite Hund 80 Euro und jeder weitere Hund 100 Euro im Jahr; steuerfreie Hunde zählen nicht mit (§ 3 Abs. 3).

    Gibt es in Lingen (Ems) eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Lingen (Ems) kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Welche Hunde sind in Lingen (Ems) von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Lingen (Ems) laut Satzung: Diensthunde von Zoll, Polizei, Bundespolizei und Forstbehörden sowie Diensthunde nach Dienstende, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1), Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl zur Berufsausübung, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 2), Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern (Zeugnis höchstens zwei Jahre alt) und Einsatzbescheinigung, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 3), Hunde, die vorübergehend in Tierschutzeinrichtungen nach § 11 TierSchG untergebracht sind, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 4), Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, aG oder H), auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 5), Abgerichtete Hunde von Artisten oder berufsmäßigen Schaustellern, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 6), Befreiung für ein Jahr für Hunde aus Tierschutzeinrichtungen nach § 11 TierSchG (§ 4 Abs. 2) und Kann-Befreiung für vorübergehend privat aufgenommene und versorgte Hunde bei Genehmigung nach § 11 TierSchG, nicht gewerbsmäßig (§ 4 Abs. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wie melde ich meinen Hund in Lingen (Ems) an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Lingen (Ems), Fachdienst Kassen- und Steueramt, Elisabethstraße 14-16, 49808 Lingen (Ems), Tel. 0591 9144-224, E-Mail steueramt@lingen.de (laut städtischer Website)», und zwar schriftlich binnen einer Woche nach Anschaffung oder Zuzug, mit Angabe der Rasse; Welpen gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft (§ 8 Abs. 1); Abmeldung binnen einer Woche (§ 8 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Weitere Städte in Niedersachsen

    Alle Städte in Niedersachsen

    Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Lingen (Ems). Stand 22.10.2026.