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Hundesteuer Garbsen 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Garbsen 96 € Hundesteuer. Der zweite Hund kostet 144 €, jeder weitere 192 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 612 €.

Für jeden Hund, der in Garbsen gehalten wird, fällt Hundesteuer an. Die folgenden Abschnitte zeigen die Sätze aus der Satzung, ordnen sie im Vergleich zu Niedersachsen ein und erklären Ermäßigungen und Fristen.

Hundesteuer Garbsen 2026 im Überblick

Hundesteuer Garbsen 2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund96 €
Zweiter Hund144 €
Jeder weitere Hund192 €
Listenhund (gefährlicher Hund)612 €
Steuermarkeja

Deine Hundesteuer in Garbsen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Garbsen

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 09.10.2023, gültig ab 01.01.2024 (§ 14 Inkrafttreten)

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Garbsen im Jahr kostet

    Rechnest du die 96 € im Jahr herunter, landest du bei 8 € im Monat oder 0,26 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.

    Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 480 € zusammen, in zehn Jahren 960 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.

    Zwei Hunde kosten in Garbsen zusammen 240 € jährlich (20 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 432 €.

    Ein gefährlicher Hund kostet in Garbsen rund 6,4-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 51 € im Monat.

    Einordnung im Vergleich

    Garbsen zählt etwa 60.007 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.

    Der Median der 30 ausgewerteten Städte in Niedersachsen beträgt 99,50 €. Der Satz in Garbsen liegt unter diesem Wert. Zum Vergleich: In den 238 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 104,50 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Garbsen 24 € weniger als Hameln und 20,40 € mehr als Nordhorn.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Niedersachsen
    1. Hameln120 €
    2. Langenhagen99 €
    3. Garbsen96 €
    4. Celle78 €
    5. Nordhorn75,60 €
    6. Lingen (Ems)60 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Wer mehrere Hunde hält, sollte die Staffel genau lesen: Manche Satzungen nennen einen Satz «je Hund» für alle Hunde, wenn mehrere gehalten werden, andere nur einen Aufschlag für den zweiten und jeden weiteren.

    In Garbsen gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 96 €, der zweite 144 € und jeder weitere 192 € im Jahr; für gefährliche Hunde gelten 612 €, für den zweiten 816 € und für jeden weiteren 1.020 €.

    Was für Listenhunde gilt

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Garbsen 612 € im Jahr.

    Keine Rasseliste: Gefährliche Hunde sind nach § 5 Abs. 2 solche, für die die Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 1 NHundG festgestellt wurde; der erhöhte Satz gilt ab dem Monat der Feststellung (§ 3 Abs. 4).

    Welche Hunde in Niedersachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Niedersachsen

    Regeln des Landes

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Niedersachsen fest. Grundlage ist „Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden“.

    Eine landesweite Rasseliste gibt es in Niedersachsen nicht, entscheidend ist das Verhalten des einzelnen Hundes. Den Steuersatz für gefährliche Hunde legt Garbsen in der Satzung fest.

    Wichtig für alle Halter in Garbsen: Niedersachsen schreibt die Hundehaftpflicht für jeden Hund vor.

    Alle Regeln und Städte in Niedersachsen

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
    • Diensthunde nach Dienstende (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
    • geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 6 Abs. 1 Nr. 3)
    • Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen mit GdB 100 bzw. Merkzeichen B, aG oder H (§ 6 Abs. 1 Nr. 4)
    • anerkannte Assistenzhunde nach § 12e BGG (§ 6 Abs. 1 Nr. 5)
    • Hunde, die ausschließlich zur Einkommenserzielung aus beruflichen bzw. gewerblichen Zwecken gehalten werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 6)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Hälfte für einen Hund zur Bewachung von Wohngebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
    • Hälfte für einen Hund je Haushalt bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII, wenn der Hund schon vor dem Leistungsbezug gehalten wurde (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
    • Hälfte für Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen mit einem GdB von mindestens 70 (§ 7 Abs. 1 Nr. 3)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    Hund in Garbsen an- und abmelden

    • Zuständig: Stadt Garbsen, Bereich 22 – Finanzmanagement und Steuern, Rathausplatz 1, 30823 Garbsen, E-Mail hundesteuer@garbsen.de
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Hundehaltung (§ 4 Abs. 1)

    Hund online bei der Stadt Garbsen anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Garbsen ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Beleg aus der Satzung

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Garbsen vom 09.10.2023 (Stadtrecht 22-1)
    Fassung
    Satzung vom 09.10.2023, gültig ab 01.01.2024 (§ 14 Inkrafttreten)
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich: a) für den ersten Hund 96,00 € b) für den zweiten Hund 144,00 €

    Die 5 häufigsten Fragen

    Was kostet die Hundesteuer in Garbsen 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Garbsen für den ersten Hund 96 €. Der zweite Hund kostet 144 €, jeder weitere 192 €. Für einen Listenhund werden 612 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Garbsen vom 09.10.2023 (Stadtrecht 22-1). Fassung: Satzung vom 09.10.2023, gültig ab 01.01.2024 (§ 14 Inkrafttreten).

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Garbsen?

    Für den zweiten Hund gilt in Garbsen ein Satz von 144 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 240 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 96 €, der zweite 144 € und jeder weitere 192 € im Jahr; für gefährliche Hunde gelten 612 €, für den zweiten 816 € und für jeden weiteren 1.020 €.

    Sind Rentner in Garbsen von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Garbsen kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Hälfte für einen Hund je Haushalt bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII, wenn der Hund schon vor dem Leistungsbezug gehalten wurde (§ 7 Abs. 1 Nr. 2) und Hunde, die ausschließlich zur Einkommenserzielung aus beruflichen bzw. gewerblichen Zwecken gehalten werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 6). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Garbsen?

    Steuerfrei sind in Garbsen laut Satzung: Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde (§ 6 Abs. 1 Nr. 1), Diensthunde nach Dienstende (§ 6 Abs. 1 Nr. 2), geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 6 Abs. 1 Nr. 3), Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen mit GdB 100 bzw. Merkzeichen B, aG oder H (§ 6 Abs. 1 Nr. 4), anerkannte Assistenzhunde nach § 12e BGG (§ 6 Abs. 1 Nr. 5) und Hunde, die ausschließlich zur Einkommenserzielung aus beruflichen bzw. gewerblichen Zwecken gehalten werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 6). Ermäßigt wird für: Hälfte für einen Hund zur Bewachung von Wohngebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1), Hälfte für einen Hund je Haushalt bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII, wenn der Hund schon vor dem Leistungsbezug gehalten wurde (§ 7 Abs. 1 Nr. 2) und Hälfte für Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen mit einem GdB von mindestens 70 (§ 7 Abs. 1 Nr. 3). Ob ein Antrag nötig ist, klärt das Steueramt.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Garbsen anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Garbsen, Bereich 22 – Finanzmanagement und Steuern, Rathausplatz 1, 30823 Garbsen, E-Mail hundesteuer@garbsen.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Hundehaltung (§ 4 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Hundesteuer in anderen Städten in Niedersachsen

    Alle Städte in Niedersachsen

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Garbsen.