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Hundesteuer Celle 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Celle setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 78 € pro Jahr fest. Für den zweiten Hund werden 120 € fällig, für jeden weiteren 156 €. Listenhunde kosten 600 € im Jahr.

Wer in Celle einen Hund hält, zahlt dafür Hundesteuer an die Stadt. Wie hoch sie ist, legt Celle selbst in der Hundesteuersatzung fest. Diese Seite fasst die Sätze, die Staffel für mehrere Hunde und die Regeln für Listenhunde zusammen.

So hoch ist die Hundesteuer in Celle

Hundesteuer Celle 2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund78 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund156 €
Listenhund (gefährlicher Hund)600 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Celle?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Celle

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 17.12.2015 (Ratsbeschluss 17.12.2015), in Kraft seit 01.01.2016

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Celle im Jahr kostet

    Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Celle 6,50 € Steuer, am Tag sind es 0,21 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.

    Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 390 €, auf zehn Jahre 780 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.

    Zwei Hunde kosten in Celle zusammen 198 € jährlich (16,50 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 354 €.

    Für einen Listenhund verlangt Celle rund 7,7-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 50 €.

    Einordnung im Vergleich

    Mit rund 66.930 Einwohnern ist Celle keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.

    Im Vergleich mit 30 erfassten Städten in Niedersachsen (Median 99,50 €) liegt Celle unter der Mitte. Über alle 238 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 104,50 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Celle 30 € weniger als Lüneburg und 18 € weniger als Garbsen.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Niedersachsen
    1. Wilhelmshaven120 €
    2. Hameln120 €
    3. Lüneburg108 €
    4. Garbsen96 €
    5. Celle78 €
    6. Nordhorn75,60 €

    Mehrere Hunde in Celle

    Viele Städte verlangen für den zweiten und jeden weiteren Hund mehr als für den ersten. Damit wollen sie die Zahl der Hunde begrenzen. Dieses Lenkungsziel ist bei der Hundesteuer rechtlich anerkannt.

    In Celle gilt laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 kostet der erste Hund 78,00 Euro, der zweite 120,00 Euro und jeder weitere Hund 156,00 Euro im Jahr; für gefährliche Hunde gilt jeweils ein Satz von 600,00 Euro.

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Celle 600 € im Jahr.

    § 3 Abs. 2: Gefährlich sind Hunde der Rassen bzw. Typen Bullterrier, Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen, außerdem Hunde, die durch gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind (Beißvorfall oder wiederholtes gefährdendes Anspringen) und für die die Ordnungsbehörde Leinen- und/oder Maulkorbzwang angeordnet bzw. die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 NHundG festgestellt hat.

    Welche Hunde in Niedersachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Niedersachsen

    Landesrecht für Hunde in Celle

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Niedersachsen fest. Grundlage ist „Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden“.

    Niedersachsen führt keine Rasseliste; als gefährlich gilt ein Hund dort nach seinem Verhalten im Einzelfall. Ob Celle trotzdem einen erhöhten Steuersatz kennt, steht oben in der Tabelle.

    Wichtig für alle Halter in Celle: Niedersachsen schreibt die Hundehaftpflicht für jeden Hund vor.

    Alle Regeln und Städte in Niedersachsen

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Steuerfreiheit für Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten und den Hund andernorts in Deutschland versteuern (§ 4)
    • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen, auf Antrag (§ 5 Nr. 1)
    • Diensthunde nach ihrem Dienstende (§ 5 Nr. 2)
    • Geprüfte Gebrauchshunde staatlich anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten (§ 5 Nr. 3)
    • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (u. a. Merkzeichen B, aG oder H) (§ 5 Nr. 4)
    • Geprüfte Jagdgebrauchshunde, die im Stadtgebiet jagdlich verwendet werden (§ 5 Nr. 5)
    • Hunde, die in Tierheimen untergebracht sind (§ 5 Nr. 6)
    • Keine Befreiung für gefährliche Hunde (§ 7 Abs. 2)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbierung auf Antrag für einen Hund, der zur Bewachung von Gebäuden benötigt wird, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 6 Abs. 1); keine Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 6 Abs. 2)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Celle, Bürgerbüro, Wahlen und Elterngeld (Hundesteuer); laut Serviceportal ist für die Online-Anmeldung ein Bürgerkonto nötig
    • Frist: binnen zwei Wochen nach Anschaffung oder Zuzug; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des zweiten Monats nach der Geburt als angeschafft (§ 10 Abs. 1)

    Hund online bei der Stadt Celle anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Celle
    Fassung
    Satzung vom 17.12.2015 (Ratsbeschluss 17.12.2015), in Kraft seit 01.01.2016
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Sie beträgt jährlich: a) für den ersten Hund 78,00 € b) für den zweiten Hund 120,00 € c) für jeden weiteren Hund 156,00 € d) für gefährliche Hunde jeweils 600,00 €

    Fragen und Antworten zu Celle

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Celle 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Celle für den ersten Hund 78 €. Der zweite Hund kostet 120 €, jeder weitere 156 €. Für einen Listenhund werden 600 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Celle. Fassung: Satzung vom 17.12.2015 (Ratsbeschluss 17.12.2015), in Kraft seit 01.01.2016.

    Was kosten zwei Hunde in Celle an Steuer?

    Für den zweiten Hund gilt in Celle ein Satz von 120 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 198 €. Laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 kostet der erste Hund 78,00 Euro, der zweite 120,00 Euro und jeder weitere Hund 156,00 Euro im Jahr; für gefährliche Hunde gilt jeweils ein Satz von 600,00 Euro.

    Gibt es in Celle eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Celle kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Welche Hunde sind in Celle von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Celle laut Satzung: Steuerfreiheit für Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten und den Hund andernorts in Deutschland versteuern (§ 4), Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen, auf Antrag (§ 5 Nr. 1), Diensthunde nach ihrem Dienstende (§ 5 Nr. 2), Geprüfte Gebrauchshunde staatlich anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten (§ 5 Nr. 3), Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (u. a. Merkzeichen B, aG oder H) (§ 5 Nr. 4), Geprüfte Jagdgebrauchshunde, die im Stadtgebiet jagdlich verwendet werden (§ 5 Nr. 5), Hunde, die in Tierheimen untergebracht sind (§ 5 Nr. 6) und Keine Befreiung für gefährliche Hunde (§ 7 Abs. 2). Ermäßigt wird für: Halbierung auf Antrag für einen Hund, der zur Bewachung von Gebäuden benötigt wird, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 6 Abs. 1); keine Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 6 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Celle anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Celle, Bürgerbüro, Wahlen und Elterngeld (Hundesteuer); laut Serviceportal ist für die Online-Anmeldung ein Bürgerkonto nötig», und zwar binnen zwei Wochen nach Anschaffung oder Zuzug; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des zweiten Monats nach der Geburt als angeschafft (§ 10 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Weitere Städte in Niedersachsen

    Alle Städte in Niedersachsen

    Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Celle. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.