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Hundesteuer Langenhagen 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Die Hundesteuer in Langenhagen beträgt 2026 für den ersten Hund 99 € pro Jahr. Der zweite Hund kostet 144 €, jeder weitere 192 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 700 €.

Wer in Langenhagen einen Hund hält, zahlt dafür Hundesteuer an die Stadt. Wie hoch sie ist, legt Langenhagen selbst in der Hundesteuersatzung fest. Diese Seite fasst die Sätze, die Staffel für mehrere Hunde und die Regeln für Listenhunde zusammen.

So hoch ist die Hundesteuer in Langenhagen

Sätze laut Satzung, Stand 22.10.2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund99 €
Zweiter Hund144 €
Jeder weitere Hund192 €
Listenhund (gefährlicher Hund)700 €

Rechner: Was zahlst du in Langenhagen?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Langenhagen

    Quelle: Satzung · Stand Hundesteuersatzung vom 08.11.2024 (Ratsbeschluss vom 04.11.2024, Amtliche Bekanntmachung vom 18.11.2024), gültig ab 01.01.2025

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Langenhagen im Jahr kostet

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 8,25 € pro Monat für einen Hund in Langenhagen. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 99 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 495 € zusammen, in zehn Jahren 990 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.

    Zwei Hunde kosten in Langenhagen zusammen 243 € jährlich (20,25 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 435 €.

    Ein gefährlicher Hund kostet in Langenhagen rund 7,1-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 58,33 € im Monat.

    Langenhagen im Vergleich

    Langenhagen ist mit rund 54.059 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.

    Der Median der 30 ausgewerteten Städte in Niedersachsen beträgt 99,50 €. Der Satz in Langenhagen liegt genau auf diesem Wert. Über alle 238 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 104,50 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Langenhagen 9 € mehr als Wolfenbüttel und 39 € mehr als Lingen (Ems).

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Niedersachsen
    1. Hameln120 €
    2. Langenhagen99 €
    3. Peine96 €
    4. Wolfenbüttel90 €
    5. Nordhorn75,60 €
    6. Lingen (Ems)60 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.

    In Langenhagen gilt laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 steigt der Satz mit der Zahl der Hunde: 99 Euro für den 1. Hund, 144 Euro für den 2. Hund und 192 Euro für jeden weiteren Hund; steuerfreie und befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden als 1. Hund vorangestellt, gefährliche Hunde werden bei der Zählung mitgerechnet (§ 3 Abs. 2).

    Was für Listenhunde gilt

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Langenhagen 700 € im Jahr.

    Keine Rasseliste: Gefährlich im Sinne von § 3 Abs. 1 d) sind nach § 3 Abs. 3 Hunde, die bereits Menschen oder Tiere gebissen oder wiederholt Menschen in aggressiver Weise angesprungen haben und für die die Region Hannover deshalb nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2 NHundG Maulkorb- oder Leinenzwang angeordnet hat; Satz jeweils 700 Euro, keine Ermäßigung (§ 6 Abs. 4).

    Welche Hunde in Niedersachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Niedersachsen

    Landesrecht für Hunde in Langenhagen

    Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Langenhagen das Landesrecht in Niedersachsen, vor allem „Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden“.

    Niedersachsen führt keine Rasseliste; als gefährlich gilt ein Hund dort nach seinem Verhalten im Einzelfall. Ob Langenhagen trotzdem einen erhöhten Steuersatz kennt, steht oben in der Tabelle.

    Eine Hundehaftpflicht ist in Niedersachsen für jeden Hund Pflicht, nicht nur für Listenhunde.

    Alle Regeln und Städte in Niedersachsen

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde von Personen, die sich nicht länger als 2 Monate im Stadtgebiet aufhalten, wenn sie anderswo in Deutschland versteuert oder steuerfrei gehalten werden (§ 4)
    • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen sowie Diensthunde nach Dienstende, auf Antrag (§ 5 a, b)
    • Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstangestellten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in der erforderlichen Anzahl, auf Antrag (§ 5 c)
    • Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten, auf Antrag (§ 5 d)
    • Hunde in Anstalten anerkannter Tierschutz- oder ähnlicher Vereine, auf Antrag (§ 5 e)
    • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, auf Antrag (§ 5 f)
    • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder (Bl), Gehörloser (Gl) oder völlig hilfloser Personen (Merkzeichen B, aG oder H) unentbehrlich sind oder zu Therapiezwecken erheblich zur Gesundheitsförderung beitragen, auf Antrag (§ 5 g)
    • Anerkannte Assistenzhunde im Sinne des § 12e Abs. 3 BGG einschließlich Blindenführhunden, auf Antrag mit Nachweisen (§ 5 h)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Ermäßigung auf 50 % auf Antrag für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 6 Abs. 1 a)
    • Ermäßigung auf 50 % auf Antrag für Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwachleute im Wachdienst (§ 6 Abs. 1 b)
    • Ermäßigung auf 50 % auf Antrag für Jagdgebrauchshunde von Mitgliedern des Hegering Langenhagen e. V. mit Brauchbarkeitsprüfung, die in Jagdrevieren im Stadtgebiet eingesetzt werden (§ 6 Abs. 1 c)
    • Ermäßigung auf 50 % im Einzelfall bei unbilliger Härte, regelmäßig wenn das monatliche Haushaltseinkommen unter der Pfändungsfreigrenze liegt; nur für einen Hund (§ 6 Abs. 2)
    • Ermäßigung um 75 % für ein Jahr ab Anschaffung, insbesondere für Hunde aus dem Tierschutzverein Hannover und Umgegend e. V. (Krähenwinkel) mit mindestens 6 Wochen Aufenthalt dort (§ 6 Abs. 3)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Langenhagen, 21.02 - Steuern, Marktplatz 1, 30853 Langenhagen, steuern@langenhagen.de
    • Frist: binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug, mit Angabe von Rasse und Transpondernummer (§ 10 Abs. 1-3); Abmeldung binnen 14 Tagen (§ 10 Abs. 6)

    Hund online bei der Stadt Langenhagen anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Langenhagen vom 08.11.2024 (OR 22.02)
    Fassung
    Hundesteuersatzung vom 08.11.2024 (Ratsbeschluss vom 04.11.2024, Amtliche Bekanntmachung vom 18.11.2024), gültig ab 01.01.2025
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer wird nach Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich: a) für den 1. Hund 99,00 € b) für den 2. Hund 144,00 € c) für jeden weiteren Hund 192,00 € d) für gefährliche Hunde jeweils 700,00 €

    Fragen und Antworten zu Langenhagen

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Langenhagen 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Langenhagen für den ersten Hund 99 €. Der zweite Hund kostet 144 €, jeder weitere 192 €. Für einen Listenhund werden 700 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Langenhagen vom 08.11.2024 (OR 22.02). Fassung: Hundesteuersatzung vom 08.11.2024 (Ratsbeschluss vom 04.11.2024, Amtliche Bekanntmachung vom 18.11.2024), gültig ab 01.01.2025.

    Was kostet ein zweiter Hund in Langenhagen?

    Für den zweiten Hund gilt in Langenhagen ein Satz von 144 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 243 €. Laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 steigt der Satz mit der Zahl der Hunde: 99 Euro für den 1. Hund, 144 Euro für den 2. Hund und 192 Euro für jeden weiteren Hund; steuerfreie und befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden als 1. Hund vorangestellt, gefährliche Hunde werden bei der Zählung mitgerechnet (§ 3 Abs. 2).

    Sind Rentner in Langenhagen von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Langenhagen kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ermäßigung auf 50 % im Einzelfall bei unbilliger Härte, regelmäßig wenn das monatliche Haushaltseinkommen unter der Pfändungsfreigrenze liegt; nur für einen Hund (§ 6 Abs. 2). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Welche Hunde sind in Langenhagen von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Langenhagen laut Satzung: Hunde von Personen, die sich nicht länger als 2 Monate im Stadtgebiet aufhalten, wenn sie anderswo in Deutschland versteuert oder steuerfrei gehalten werden (§ 4), Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen sowie Diensthunde nach Dienstende, auf Antrag (§ 5 a, b), Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstangestellten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in der erforderlichen Anzahl, auf Antrag (§ 5 c), Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten, auf Antrag (§ 5 d), Hunde in Anstalten anerkannter Tierschutz- oder ähnlicher Vereine, auf Antrag (§ 5 e), Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, auf Antrag (§ 5 f), Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder (Bl), Gehörloser (Gl) oder völlig hilfloser Personen (Merkzeichen B, aG oder H) unentbehrlich sind oder zu Therapiezwecken erheblich zur Gesundheitsförderung beitragen, auf Antrag (§ 5 g) und Anerkannte Assistenzhunde im Sinne des § 12e Abs. 3 BGG einschließlich Blindenführhunden, auf Antrag mit Nachweisen (§ 5 h). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf 50 % auf Antrag für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 6 Abs. 1 a), Ermäßigung auf 50 % auf Antrag für Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwachleute im Wachdienst (§ 6 Abs. 1 b), Ermäßigung auf 50 % auf Antrag für Jagdgebrauchshunde von Mitgliedern des Hegering Langenhagen e. V. mit Brauchbarkeitsprüfung, die in Jagdrevieren im Stadtgebiet eingesetzt werden (§ 6 Abs. 1 c), Ermäßigung auf 50 % im Einzelfall bei unbilliger Härte, regelmäßig wenn das monatliche Haushaltseinkommen unter der Pfändungsfreigrenze liegt; nur für einen Hund (§ 6 Abs. 2) und Ermäßigung um 75 % für ein Jahr ab Anschaffung, insbesondere für Hunde aus dem Tierschutzverein Hannover und Umgegend e. V. (Krähenwinkel) mit mindestens 6 Wochen Aufenthalt dort (§ 6 Abs. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Langenhagen an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Langenhagen, 21.02 - Steuern, Marktplatz 1, 30853 Langenhagen, steuern@langenhagen.de», und zwar binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug, mit Angabe von Rasse und Transpondernummer (§ 10 Abs. 1-3); Abmeldung binnen 14 Tagen (§ 10 Abs. 6). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

    Vergleichbare Städte in Niedersachsen

    Alle Städte in Niedersachsen

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