Zum Inhalt springen

Hundesteuer Peine 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Peine 96 € Hundesteuer. Für den zweiten Hund werden 144 € fällig, für jeden weiteren 168 €.

Für jeden Hund, der in Peine gehalten wird, fällt Hundesteuer an. Die folgenden Abschnitte zeigen die Sätze aus der Satzung, ordnen sie im Vergleich zu Niedersachsen ein und erklären Ermäßigungen und Fristen.

Die Sätze in Peine

Hundesteuer Peine 2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund96 €
Zweiter Hund144 €
Jeder weitere Hund168 €
Steuermarkeja

Hundesteuer für Peine berechnen

Hunde im Haushalt
1
davon Listenhunde
0

Hundesteuer pro Jahr in Peine

    Quelle: Satzung · Stand Satzung in der Fassung vom 25.09.2003, zuletzt geändert durch Satzung vom 18.12.2020

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Peine pro Monat und über die Jahre

    Pro Monat gerechnet sind es in Peine 8 €, pro Tag 0,26 €. Wann der Jahresbetrag von 96 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Peine ergeben nach heutigem Satz 480 €, zehn Jahre 960 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Mit einem zweiten Hund zahlst du in Peine zusammen 240 € im Jahr, also 144 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 408 €.

    Peine im Vergleich

    In Mittelstädten wie Peine (etwa 51.005 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.

    Unter den 30 Städten in Niedersachsen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 99,50 €. Peine liegt damit unter diesem Wert. Über alle 238 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 104,50 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Peine genauso viel wie Cuxhaven und 6 € mehr als Wolfenbüttel.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Niedersachsen
    1. Langenhagen99 €
    2. Peine96 €
    3. Cuxhaven96 €
    4. Emden92 €
    5. Wolfenbüttel90 €
    6. Stade84 €

    Mehrere Hunde in Peine

    Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.

    In Peine gilt laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 kostet der erste Hund 96 Euro, der zweite Hund 144 Euro und jeder weitere Hund 168 Euro im Jahr; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden als erster Hund und gegebenenfalls weitere Hunde vorangestellt (§ 3 Abs. 2).

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Peine verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.

    Die Satzung enthält keinen erhöhten Steuersatz und keine Bestimmung gefährlicher Hunde oder Listenhunde; es gelten die Sätze nach § 3 Abs. 1.

    Welche Hunde in Niedersachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Niedersachsen

    Was in Niedersachsen für Hundehalter gilt

    Die Hundesteuer regelt Peine selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Niedersachsen die Vorschrift „Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden“.

    Niedersachsen führt keine Rasseliste; als gefährlich gilt ein Hund dort nach seinem Verhalten im Einzelfall. Ob Peine trotzdem einen erhöhten Steuersatz kennt, steht oben in der Tabelle.

    Wichtig für alle Halter in Peine: Niedersachsen schreibt die Hundehaftpflicht für jeden Hund vor.

    Alle Regeln und Städte in Niedersachsen

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Steuerfrei sind Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, wenn sie nachweislich anderswo in Deutschland versteuert oder steuerfrei gehalten werden (§ 4)
    • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen sowie sonst im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 1)
    • Diensthunde nach ihrem Dienstende, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 2)
    • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 3)
    • Hunde aus dem Peiner Tierheim für das erste Jahr nach der Übernahme, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 4)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Ermäßigung auf die Hälfte für einen Hund, der zur Bewachung von Gebäuden benötigt wird, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 5 Abs. 2)

    Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.

    So meldest du deinen Hund

    • Zuständig: Stadt Peine, Bürgerbüro – Team C, Kantstr. 5, 31224 Peine, E-Mail buergerbuero@stadt-peine.de (laut Presseinformation Nr. 6/2024 der Stadt Peine)
    • Frist: schriftlich binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug unter Angabe der Rasse; Welpen gelten mit Ablauf des dritten Lebensmonats als angeschafft (§ 8 Abs. 1); Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 8 Abs. 2)

    Hund online bei der Stadt Peine anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Peine in der Fassung vom 25. September 2003, zuletzt geändert durch Satzung vom 18. Dezember 2020
    Fassung
    Satzung in der Fassung vom 25.09.2003, zuletzt geändert durch Satzung vom 18.12.2020
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich ab 01.01.2016: a) für den ersten Hund 96,00 € b) für den zweiten Hund 144,00 € c) für jeden weiteren Hund 168,00 €.

    Fragen und Antworten zu Peine

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Peine 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Peine für den ersten Hund 96 €. Der zweite Hund kostet 144 €, jeder weitere 168 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Peine in der Fassung vom 25. September 2003, zuletzt geändert durch Satzung vom 18. Dezember 2020. Fassung: Satzung in der Fassung vom 25.09.2003, zuletzt geändert durch Satzung vom 18.12.2020.

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Peine?

    Für den zweiten Hund gilt in Peine ein Satz von 144 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 240 €. Laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 kostet der erste Hund 96 Euro, der zweite Hund 144 Euro und jeder weitere Hund 168 Euro im Jahr; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden als erster Hund und gegebenenfalls weitere Hunde vorangestellt (§ 3 Abs. 2).

    Gibt es in Peine eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Peine kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Peine?

    Steuerfrei sind in Peine laut Satzung: Steuerfrei sind Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, wenn sie nachweislich anderswo in Deutschland versteuert oder steuerfrei gehalten werden (§ 4), Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen sowie sonst im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 1), Diensthunde nach ihrem Dienstende, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 2), Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 3) und Hunde aus dem Peiner Tierheim für das erste Jahr nach der Übernahme, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 4). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf die Hälfte für einen Hund, der zur Bewachung von Gebäuden benötigt wird, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 5 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Peine an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Peine, Bürgerbüro – Team C, Kantstr. 5, 31224 Peine, E-Mail buergerbuero@stadt-peine.de (laut Presseinformation Nr. 6/2024 der Stadt Peine)», und zwar schriftlich binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug unter Angabe der Rasse; Welpen gelten mit Ablauf des dritten Lebensmonats als angeschafft (§ 8 Abs. 1); Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 8 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

    Weitere Städte in Niedersachsen

    Alle Städte in Niedersachsen

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Peine.