Hundesteuer Melle 2026
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Kurze Antwort
Die Hundesteuer in Melle beträgt 2026 für den ersten Hund 72 € pro Jahr. Für den zweiten Hund werden 108 € fällig, für jeden weiteren 144 €. Listenhunde kosten 720 € im Jahr.
Für jeden Hund, der in Melle gehalten wird, fällt Hundesteuer an. Die folgenden Abschnitte zeigen die Sätze aus der Satzung, ordnen sie im Vergleich zu Niedersachsen ein und erklären Ermäßigungen und Fristen.
So hoch ist die Hundesteuer in Melle
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 72 € |
| Zweiter Hund | 108 € |
| Jeder weitere Hund | 144 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 720 € |
| Steuermarke | ja |
Deine Hundesteuer in Melle
Hundesteuer pro Jahr in Melle
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 02.10.2024 (Ratsbeschluss vom 01.10.2024), gültig ab 01.01.2025
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Melle pro Monat und über die Jahre
Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Melle 6 € Steuer, am Tag sind es 0,20 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.
Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 360 € und in zehn Jahren 720 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.
Zwei Hunde kosten in Melle zusammen 180 € jährlich (15 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 324 €.
Ein gefährlicher Hund kostet in Melle 10-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 60 € im Monat.
Einordnung im Vergleich
Mit rund 46.396 Einwohnern ist Melle keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.
Der Median der 33 ausgewerteten Städte in Niedersachsen beträgt 96 €. Der Satz in Melle liegt unter diesem Wert. Über alle 273 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 102 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Melle 60 € weniger als Goslar und 48 € weniger als Neustadt am Rübenberge.
- Goslar132 €
- Neustadt am Rübenberge120 €
- Stade84 €
- Lehrte84 €
- Melle72 €
- Seevetal48 €
Die Staffel für mehrere Hunde
Die Staffel richtet sich nach der Zahl der Hunde im selben Haushalt. Maßgeblich ist, wie viele Hunde gleichzeitig gehalten werden, nicht welcher Hund zuerst da war.
In Melle gilt laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 kostet der erste Hund 72 Euro im Jahr, der zweite 108 Euro und jeder weitere 144 Euro; der erste gefährliche Hund kostet 720 Euro, jeder weitere gefährliche Hund 960 Euro. Steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden als erste Hunde vorangestellt, gefährliche Hunde werden bei den voll steuerpflichtigen Hunden vorangestellt (§ 3 Abs. 3).
Gefährliche Hunde und Steuer
Für einen gefährlichen Hund verlangt Melle 720 € im Jahr.
Gefährlich sind Hunde, deren Gefährlichkeit die zuständige Behörde nach § 7 Abs. 1 S. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat (ab dem Ersten des Monats der Feststellung), sowie unabhängig davon Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier und deren Kreuzungen (§ 3 Abs. 2 a und b). Bei diesen Rassen wird die Gefährlichkeit vermutet, bis durch geeignete Unterlagen (z. B. amtstierärztliches Gutachten) das Gegenteil nachgewiesen ist (§ 3 Abs. 2 c). Für gefährliche Hunde gibt es keine Ermäßigung oder Befreiung (§ 5 Abs. 4).
Welche Hunde in Niedersachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Niedersachsen
Landesrecht für Hunde in Melle
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Melle das Landesrecht in Niedersachsen, vor allem „Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden“.
Niedersachsen führt keine Rasseliste; als gefährlich gilt ein Hund dort nach seinem Verhalten im Einzelfall. Ob Melle trotzdem einen erhöhten Steuersatz kennt, steht oben in der Tabelle.
Wichtig für alle Halter in Melle: Niedersachsen schreibt die Hundehaftpflicht für jeden Hund vor.
Ausnahmen laut Satzung
Steuerfrei laut Satzung:
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie Hunde, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 a)
- Diensthunde nach ihrem Dienstende (§ 5 Abs. 1 b)
- Nachweislich aus beruflichen oder gewerblichen Gründen gehaltene Hunde (§ 5 Abs. 1 c)
- Herdengebrauchshunde, die zum Schutz der Herde nachweislich erforderlich sind (§ 5 Abs. 1 d)
- Hunde, die vorübergehend in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind (§ 5 Abs. 1 e)
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Gehörloser oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (ggf. Nachweis mit Merkzeichen H, Gl oder Bl) (§ 5 Abs. 1 f)
- Hunde, die unmittelbar vom Tierschutz Melle oder der Tierhilfe Melle übernommen wurden, für 24 Monate, von einem sonstigen Tierschutzverein für 12 Monate, mit Vertrag als Nachweis (§ 5 Abs. 1 g)
- Steuerfrei sind Hunde von Personen, die sich höchstens zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten und den Hund anderswo in Deutschland versteuern oder steuerfrei halten (§ 4)
Ermäßigt laut Satzung:
- Halbe Steuer auf Antrag für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 100 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Haus entfernt liegen; entfällt bei mehreren vermieteten Wohneinheiten im Gebäude (§ 5 Abs. 2 a)
- Halbe Steuer auf Antrag für Jagdgebrauchshunde mit abgelegter Jagdeignungsprüfung und jagdlicher Verwendung (§ 5 Abs. 2 b)
- Ermäßigung bzw. Befreiung ab dem ersten Tag des auf den Antragseingang folgenden Kalendermonats (§ 5 Abs. 3)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
Hund in Melle an- und abmelden
- Zuständig: Stadt Melle, Stadthaus, Schürenkamp 16, 49324 Melle; Sachbearbeitung nach Stadtteilen: m.herkenhoff@stadt-melle.de (Gesmold, Oldendorf/Westerhausen, Tel. 05422 965-290), t.neugebauer@stadt-melle.de (Bruchmühlen, Buer, Melle-Mitte, Tel. 05422 965-420), m.tiemann@stadt-melle.de (Neuenkirchen, Riemsloh, Wellingholzhausen, Tel. 05422 965-298) (laut städtischer Service-Seite)
- Frist: schriftlich binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug unter Angabe von Herkunft, Alter, Rasse und Anschaffungsdatum (§ 8 Abs. 1); Abmeldung binnen 14 Tagen (§ 8 Abs. 2)
Hund online bei der Stadt Melle anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Ziehst du weg, meldest du den Hund in Melle ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Stadt Melle (Ortsrecht 22/1)
- Fassung
- Satzung vom 02.10.2024 (Ratsbeschluss vom 01.10.2024), gültig ab 01.01.2025
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich: a) für den ersten Hund 72,00 € b) für den zweiten Hund 108,00 € c) für jeden weiteren Hund 144,00 € d) für jeden ersten gefährlichen Hund 720,00 € e) für jeden weiteren gefährlichen Hund 960,00 €
Fragen und Antworten zu Melle
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Melle?
Im Jahr 2026 verlangt Melle für den ersten Hund 72 €. Der zweite Hund kostet 108 €, jeder weitere 144 €. Für einen Listenhund werden 720 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Melle (Ortsrecht 22/1). Fassung: Satzung vom 02.10.2024 (Ratsbeschluss vom 01.10.2024), gültig ab 01.01.2025.
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Melle?
Für den zweiten Hund gilt in Melle ein Satz von 108 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 180 €. Laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 kostet der erste Hund 72 Euro im Jahr, der zweite 108 Euro und jeder weitere 144 Euro; der erste gefährliche Hund kostet 720 Euro, jeder weitere gefährliche Hund 960 Euro. Steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden als erste Hunde vorangestellt, gefährliche Hunde werden bei den voll steuerpflichtigen Hunden vorangestellt (§ 3 Abs. 3).
Gibt es in Melle eine Ermäßigung für Rentner?
Das Alter allein ist in Melle kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Wann entfällt die Hundesteuer in Melle?
Steuerfrei sind in Melle laut Satzung: Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie Hunde, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 a), Diensthunde nach ihrem Dienstende (§ 5 Abs. 1 b), Nachweislich aus beruflichen oder gewerblichen Gründen gehaltene Hunde (§ 5 Abs. 1 c), Herdengebrauchshunde, die zum Schutz der Herde nachweislich erforderlich sind (§ 5 Abs. 1 d), Hunde, die vorübergehend in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind (§ 5 Abs. 1 e), Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Gehörloser oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (ggf. Nachweis mit Merkzeichen H, Gl oder Bl) (§ 5 Abs. 1 f), Hunde, die unmittelbar vom Tierschutz Melle oder der Tierhilfe Melle übernommen wurden, für 24 Monate, von einem sonstigen Tierschutzverein für 12 Monate, mit Vertrag als Nachweis (§ 5 Abs. 1 g) und Steuerfrei sind Hunde von Personen, die sich höchstens zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten und den Hund anderswo in Deutschland versteuern oder steuerfrei halten (§ 4). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer auf Antrag für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 100 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Haus entfernt liegen; entfällt bei mehreren vermieteten Wohneinheiten im Gebäude (§ 5 Abs. 2 a), Halbe Steuer auf Antrag für Jagdgebrauchshunde mit abgelegter Jagdeignungsprüfung und jagdlicher Verwendung (§ 5 Abs. 2 b) und Ermäßigung bzw. Befreiung ab dem ersten Tag des auf den Antragseingang folgenden Kalendermonats (§ 5 Abs. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Bis wann muss ich meinen Hund in Melle anmelden?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Melle, Stadthaus, Schürenkamp 16, 49324 Melle; Sachbearbeitung nach Stadtteilen: m.herkenhoff@stadt-melle.de (Gesmold, Oldendorf/Westerhausen, Tel. 05422 965-290), t.neugebauer@stadt-melle.de (Bruchmühlen, Buer, Melle-Mitte, Tel. 05422 965-420), m.tiemann@stadt-melle.de (Neuenkirchen, Riemsloh, Wellingholzhausen, Tel. 05422 965-298) (laut städtischer Service-Seite)», und zwar schriftlich binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug unter Angabe von Herkunft, Alter, Rasse und Anschaffungsdatum (§ 8 Abs. 1); Abmeldung binnen 14 Tagen (§ 8 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Weitere Städte in Niedersachsen
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Melle. Stand 22.10.2026.