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Hundesteuer Gifhorn 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Gifhorn 78 € Hundesteuer. Der zweite Hund kostet 144 €, jeder weitere 156 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 600 €.

Ob Ersthund, Zweithund oder Listenhund: Gifhorn staffelt die Hundesteuer nach festen Regeln. Diese Seite bündelt, was die Satzung dazu sagt, mit Quelle und Abrufdatum.

Die Sätze in Gifhorn

Hundesteuer Gifhorn 2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund78 €
Zweiter Hund144 €
Jeder weitere Hund156 €
Listenhund (gefährlicher Hund)600 €
Steuermarkeja

Hundesteuer für Gifhorn berechnen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Gifhorn

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 07.07.2014 (Ratsbeschluss 07.07.2014), in Kraft seit 01.09.2014

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Die Kosten im Alltag

    Pro Monat gerechnet sind es in Gifhorn 6,50 €, pro Tag 0,21 €. Wann der Jahresbetrag von 78 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.

    Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 390 € zusammen, in zehn Jahren 780 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.

    Mit einem zweiten Hund zahlst du in Gifhorn zusammen 222 € im Jahr, also 144 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 378 €.

    Ein gefährlicher Hund kostet in Gifhorn rund 7,7-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 50 € im Monat.

    Wie teuer ist Gifhorn?

    In Mittelstädten wie Gifhorn (etwa 42.816 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.

    Im Vergleich mit 30 erfassten Städten in Niedersachsen (Median 99,50 €) liegt Gifhorn unter der Mitte. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 30 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 104,50 €, 238 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Gifhorn 18 € mehr als Aurich und 30 € mehr als Seevetal.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Niedersachsen
    1. Wunstorf132 €
    2. Neustadt am Rübenberge120 €
    3. Lehrte84 €
    4. Gifhorn78 €
    5. Aurich60 €
    6. Seevetal48 €

    Mehrere Hunde in Gifhorn

    Wer mehrere Hunde hält, sollte die Staffel genau lesen: Manche Satzungen nennen einen Satz «je Hund» für alle Hunde, wenn mehrere gehalten werden, andere nur einen Aufschlag für den zweiten und jeden weiteren.

    In Gifhorn gilt laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 beträgt die Steuer jährlich 78 Euro für den ersten Hund, 144 Euro für den zweiten Hund und 156 Euro für jeden weiteren Hund; steuerbefreite und ermäßigte Hunde werden bei der Zählung den vollsteuerpflichtigen Hunden vorangestellt (§ 3 Abs. 2).

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Gifhorn 600 € im Jahr.

    § 3 Abs. 1 d und Abs. 3: 600 Euro für jeden gefährlichen Hund; gefährlich sind Hunde, bei denen nach Veranlagung, Erziehung oder Charakter eine erhöhte Verletzungsgefahr besteht, Hunde, deren Gefährlichkeit die zuständige Behörde nach § 7 NHundG festgestellt hat (z. B. nach Beißvorfall), sowie jedenfalls die in § 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes aufgeführten Hunde; ohne angeforderte tierärztliche Rassebescheinigung wird ein gefährlicher Hund angenommen (§ 10 Abs. 1).

    Welche Hunde in Niedersachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Niedersachsen

    Regeln des Landes

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Niedersachsen fest. Grundlage ist „Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden“.

    Eine landesweite Rasseliste gibt es in Niedersachsen nicht, entscheidend ist das Verhalten des einzelnen Hundes. Den Steuersatz für gefährliche Hunde legt Gifhorn in der Satzung fest.

    Wichtig für alle Halter in Gifhorn: Niedersachsen schreibt die Hundehaftpflicht für jeden Hund vor.

    Alle Regeln und Städte in Niedersachsen

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen (§ 4 Abs. 1 Ziff. 1)
    • Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstpersonal und bestätigten Jagdaufsehern in erforderlicher Anzahl (§ 4 Abs. 1 Ziff. 2)
    • Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl (§ 4 Abs. 1 Ziff. 3)
    • geprüfte Such-, Spür- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten (§ 4 Abs. 1 Ziff. 4)
    • Hunde, die vorübergehend in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind (§ 4 Abs. 1 Ziff. 5)
    • Blindenführhunde sowie Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (§ 4 Abs. 1 Ziff. 6 und 7)
    • aus dem Dienst übernommene Hunde der Ziffern 1, 2 und 4 durch den vorherigen Halter (§ 4 Abs. 1 Ziff. 8)
    • für ein Jahr: Hunde, die nachweislich aus dem Tierheim oder einer ähnlichen Tierschutzorganisation übernommen wurden (§ 4 Abs. 2)
    • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Gifhorn aufhalten und den Hund nachweislich in Deutschland bereits versteuern (§ 6)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbierung für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, sowie einen Hund zur Bewachung landwirtschaftlicher Haupterwerbsstellen (§ 5 a)
    • Halbierung für Hunde von zugelassenen Bewachungsunternehmen und berufsmäßigen Einzelwächtern im Wachdienst (§ 5 b)
    • Halbierung für abgerichtete oder ausgebildete Hunde, die zur Berufsarbeit benötigt werden, z. B. von Artisten, Schaustellern, Hundeausbildern (§ 5 c)
    • Halbierung für Schutzhunde mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern (Zeugnis höchstens zwei Jahre alt) bei nachgewiesenem gesteigertem Schutzbedürfnis (§ 5 d)
    • Halbierung für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungs-/Brauchbarkeitsprüfung bei nachweislich jagdlicher Verwendung (§ 5 e)
    • keine Ermäßigung oder Befreiung für gefährliche Hunde (§ 7 Abs. 3)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    So meldest du deinen Hund

    • Zuständig: Stadt Gifhorn, Fachbereich 20 Finanzen – Steuern und Gebühren, steuern@stadt-gifhorn.de
    • Frist: innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug schriftlich unter Angabe der genauen Rasse bzw. Rasseanteile (§ 10 Abs. 1)

    Hund online bei der Stadt Gifhorn anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Beleg aus der Satzung

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Gifhorn
    Fassung
    Satzung vom 07.07.2014 (Ratsbeschluss 07.07.2014), in Kraft seit 01.09.2014
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich: a) für den ersten Hund 78,00 Euro b) für den zweiten Hund 144,00 Euro c) für jeden weiteren Hund 156,00 Euro d) für jeden gefährlichen Hund 600,00 Euro

    Fragen und Antworten zu Gifhorn

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Gifhorn?

    Im Jahr 2026 verlangt Gifhorn für den ersten Hund 78 €. Der zweite Hund kostet 144 €, jeder weitere 156 €. Für einen Listenhund werden 600 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Gifhorn. Fassung: Satzung vom 07.07.2014 (Ratsbeschluss 07.07.2014), in Kraft seit 01.09.2014.

    Was kostet ein zweiter Hund in Gifhorn?

    Für den zweiten Hund gilt in Gifhorn ein Satz von 144 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 222 €. Laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 beträgt die Steuer jährlich 78 Euro für den ersten Hund, 144 Euro für den zweiten Hund und 156 Euro für jeden weiteren Hund; steuerbefreite und ermäßigte Hunde werden bei der Zählung den vollsteuerpflichtigen Hunden vorangestellt (§ 3 Abs. 2).

    Gibt es in Gifhorn eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Gifhorn kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Für welche Hunde muss man in Gifhorn keine Hundesteuer zahlen?

    Steuerfrei sind in Gifhorn laut Satzung: Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen (§ 4 Abs. 1 Ziff. 1), Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstpersonal und bestätigten Jagdaufsehern in erforderlicher Anzahl (§ 4 Abs. 1 Ziff. 2), Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl (§ 4 Abs. 1 Ziff. 3), geprüfte Such-, Spür- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten (§ 4 Abs. 1 Ziff. 4), Hunde, die vorübergehend in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind (§ 4 Abs. 1 Ziff. 5), Blindenführhunde sowie Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (§ 4 Abs. 1 Ziff. 6 und 7), aus dem Dienst übernommene Hunde der Ziffern 1, 2 und 4 durch den vorherigen Halter (§ 4 Abs. 1 Ziff. 8), für ein Jahr: Hunde, die nachweislich aus dem Tierheim oder einer ähnlichen Tierschutzorganisation übernommen wurden (§ 4 Abs. 2) und Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Gifhorn aufhalten und den Hund nachweislich in Deutschland bereits versteuern (§ 6). Ermäßigt wird für: Halbierung für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, sowie einen Hund zur Bewachung landwirtschaftlicher Haupterwerbsstellen (§ 5 a), Halbierung für Hunde von zugelassenen Bewachungsunternehmen und berufsmäßigen Einzelwächtern im Wachdienst (§ 5 b), Halbierung für abgerichtete oder ausgebildete Hunde, die zur Berufsarbeit benötigt werden, z. B. von Artisten, Schaustellern, Hundeausbildern (§ 5 c), Halbierung für Schutzhunde mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern (Zeugnis höchstens zwei Jahre alt) bei nachgewiesenem gesteigertem Schutzbedürfnis (§ 5 d), Halbierung für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungs-/Brauchbarkeitsprüfung bei nachweislich jagdlicher Verwendung (§ 5 e) und keine Ermäßigung oder Befreiung für gefährliche Hunde (§ 7 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, klärt das Steueramt.

    Wie melde ich meinen Hund in Gifhorn an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Gifhorn, Fachbereich 20 Finanzen – Steuern und Gebühren, steuern@stadt-gifhorn.de», und zwar innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug schriftlich unter Angabe der genauen Rasse bzw. Rasseanteile (§ 10 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

    Vergleichbare Städte in Niedersachsen

    Alle Städte in Niedersachsen

    Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Gifhorn. Stand 22.10.2026.